Steuertipp Energiepauschale: FG Münster verweist Finanzamt an Beschäftigte
Wurde die 300-Euro-Pauschale 2022 zu Unrecht ausgezahlt, holte sich das Finanzamt das Geld bisher meist beim Arbeitgeber zurück. Das FG Münster hält diese Praxis unter bestimmten Voraussetzungen für unzulässig. Warum Arbeitgeber jetzt Einspruch einlegen sollten – und welches BFH-Verfahren die Sache endgültig klären wird.
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