Geringfügige Beschäftigung Minijob: Was Arbeitgeber steuerlich wissen müssen
Nur zwei Prozent Pauschalsteuer abführen und fertig? Ganz so einfach ist es nicht. Der Minijob bietet Arbeitgebern steuerliche Gestaltungsspielräume – von Gehaltsextras bis zum Besteuerungs-Wahlrecht. Doch bei Familienangehörigen, Rentnern und GmbH-Geschäftsführern lauern echte Stolperfallen.
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