Investitionen und Nachfolgen Förderung ausgeweitet: Bürgschaften bis zu zwei Millionen Euro
Bund und Länder weiten ihre Mittelstandsförderung deutlich aus. Ab 2023 sind Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro möglich. Vor allem für Unternehmensnachfolgen steigt der Kapitalbedarf.
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