Die Länder starten nach und nach Programme für schwer von hohen Energiekosten gebeutelte Unternehmen. Das energieintensive Bäckerhandwerk zeigt sich enttäuscht. Hier finden Betriebe Informationen zu den Härtefallhilfen in ihrem Bundesland.

Nach langem Hin und Her zwischen Bund und Ländern können energieintensive Unternehmen in immer mehr Bundesländern Härtefallhilfen beantragen. Inwiefern auch Handwerksbetriebe die Hilfen in Anspruch nehmen, bleibt allerdings abzuwarten. Teilweise sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sehr streng, teilweise hat sich die Situation bei den Unternehmen auch wieder entspannt. Bei anderen kommt die Hilfe zu spät.
So heißt es beim Deutschen Textilreinigungsverband: "Wir begrüßen die Härtefallhilfen grundsätzlich. Allerdings ist der Zeitpunkt der Hilfen für einige unserer Betriebe viel zu spät gekommen, es haben einige Wäschereien und Reinigungen aufgeben müssen", sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Schuhmacher. Zudem sei die Ausgestaltung der Härtefallhilfen in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Das mache es für die Betriebe nicht einfach, sich mit den jeweiligen Fördervoraussetzungen vertraut zu machen.
"Kaum ein Bäcker wird entlastet"
Im Bäckerhandwerk ist man über die bisher vorliegenden Hilfen enttäuscht. "Die Förderregelungen sind größtenteils so streng und eng formuliert, dass voraussichtlich kaum ein Bäcker mit den Härtefallregelungen entlastet wird", sagte Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks auf Anfrage. "Daher haben wir den Landesverbänden nahegelegt, sich gegenüber den Landesregierungen für die Einrichtung einer Härtefallkommission einzusetzen, die die Einzelfälle gesondert bewertet", fügte er hinzu.
Der Zentralverband des Bäckerhandwerk habe sich im vergangenen Jahr stark für einen Härtefallfonds eingesetzt. "Da die Einzelheiten der Hilfen Ländersache sind, finden wir nun bis zu 16 unterschiedlich ausgearbeitete Regelungen, die sich teilweise decken, in Details jedoch sehr variieren", fügte Schneider hinzu. Teilweise befänden sich die Regelungen auch noch im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Landesregierungen.
Hier eine kurze Übersicht der Bundesländer im Print-Verbreitungsgebiet der Deutschen Handwerks Zeitung.
Bayern schon am Start
In Bayern können Unternehmen die Härtefallhilfen schon jetzt beantragen. "Spät, hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen, können wir jetzt ein Hilfsprogramm freischalten", sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). "Es ist zu hoffen, dass sich die extremen Energiepreise der letzten Monate weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind", fügte er hinzu.
Dabei erhalten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten für 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen und existenzbedrohend für den Betrieb sind. Die Hilfen gelten sowohl für leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme als auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Holz, Pellets, Hackschnitzel und Flüssiggas. Mehr Infos dazu gibt es auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/.
In Baden-Württemberg geht ohne Steuerberater nichts
In Baden-Württemberg können seit Mitte März Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten Hilfen beantragen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Wie es im zuständigen Wirtschaftsministerium heißt, bezieht sich die Förderung auf Energiemehrkosten und erfolgt auch hier energieträgerunabhängig. Dabei könnten zunächst Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. "Wir begrüßen den Start der Härtefallhilfen und finden es gut, dass diejenigen, die diese Hilfe benötigen, sie nun bekommen", sagte Stefan Schütze, Leiter Wirtschaft und Statistik bei Handwerk BW.
Zur Antragstellung gehört in Baden-Württemberg die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Weitere Infos gibt es auch hier auf der Homepage des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Die Anträge selbst werden bei der L-Bank gestellt. https://www.l-bank.de/haertefallhilfen-energie-kmu
In Hessen laufen die Hilfen an
In Hessen können KMU mit bis zu 249 Beschäftigten ebenfalls schon Härtefallhilfen beantragen. "Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wirtschaft abzufedern. Die Härtefallhilfen unterstützen diejenigen Unternehmen, die trotz dieser Maßnahmen noch überfordert sind", sagte der hessische Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Voraussetzung: Die Unternehmen müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben und deswegen in die roten Zahlen geraten sein. Auch müssen die Energiekosten mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben. Und weiter heißt es: Erstattet werden dabei Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Auch hier muss ein Steuerberater hinzugezogen werden. Im Handwerk werden voraussichtlich nur wenige Unternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen, vermutet Michael Steinert, Abteilungsleiter Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Handwerkskammer Wiesbaden.
In Hessen bearbeitet das Regierungspräsidium Kassel die Anträge. Weitere Infos dazu unter www.rp-kassel.de
In Sachsen-Anhalt soll es Ende März losgehen
In Sachsen-Anhalt können kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige spätestens ab dem 29. März über die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt Anträge auf Härtefallhilfen stellen. Dies teilte die Staatskanzlei jüngst mit. Dabei sollen die Antragsteller rückwirkend entlastet werden, wenn sie aufgrund gestiegener Energiepreise und trotz der in Kraft getretenen Energiepreisbremsen 2023 in eine existenzbedrohende Lage geraten sind, heißt es weiter. Weitere Infos dazu gibt es auf der Seite: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
Sachsen plant zweistufiges Modell ab April
In Sachsen sollen die Härtefall-Hilfen ab dem 12. April zur Verfügung stehen. "Das neue Programm unterstützt Härtefälle in der Energiepreiskrise", sagte der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Der Freistaat habe dazu ein modulares und zeitlich gestaffeltes Programm konzipiert. Danach erhalten KMU ab mittlerer Energieintensität, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, eine pauschale Unterstützungszahlung von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 für Gaskunden – wegen der Soforthilfe Gas – oder zwei Zwölfteln bei Strom und sonstigen Energieträgern. Je nach Entwicklung der Energiepreise sowie Mittelabfluss könne dies im Jahr 2023 verlängert werden. Ergänzend dazu soll es für diejenigen Betriebe, die durch Energiekostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind, weitere Hilfen geben. Details dazu werden bis Ende März auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) veröffentlicht.
Thüringen baut Härtefallhilfen in bestehende Programme ein
Das Wirtschaftsministerium in Thüringen will die Härtefall-Hilfen des Bundes in das bestehende Thüringer Existenzsicherungsprogramm integrieren. Dabei soll die neue Richtlinie für Energiepreissteigerungen im Jahr 2023 geöffnet werden, wobei die Gas- und Strompreisbremse berücksichtigt werden soll. Und weiter heißt es: "Bei einer nachgewiesenen Existenzgefährdung wird als Einstiegsschwelle eine Steigerung der Energieaufwendungen um mindestens 50 Prozent künftig ausreichen." Die Richtlinie werde voraussichtlich zum 31. März 2023 in Kraft treten.
Seit dem 1. Dezember 2022 gibt es das Thüringer Existenzsicherungsprogramm "ExSi". Das Programm richtet sich an KMU, die durch Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 in eine existenzbedrohende Lage gekommen sind. Voraussetzung ist, dass sich die Energiepreise für Strom und Gas und für andere Energieträger wie Heizöl oder Pellets im Betrachtungszeitraum mindestens verdoppelt haben. Allerdings ist die Nachfrage nach dem Programm "aktuell als vergleichsweise gering anzusehen", heißt es im Ministerium. Zum 1. März hätten 23 Anträge vorgelegen, von denen bisher vier Anträge genehmigt worden seien.
Nach Einschätzung des Ministeriums sind die Gründe für die geringe Inanspruchnahme vielfältig. Zum einen sei der Bedarf an Unterstützung geringer als ursprünglich angenommen. Dabei könnten nach Einschätzung des Ministeriums auch die zentralen Hilfsangebote des Bundes eine Rolle spielen, die zu einer Beruhigung der Preisentwicklungen geführt hätten. Zum anderen hätten Unternehmen die Kosten umlegen und ihre Preise anpassen können, oder aber sie erreichten die vorgesehene Verdoppelung der Energieaufwendungen im Zeitraum März bis November 2022 oder die Mindestzuschusshöhe nicht. Diese liegt bei 5.000 Euro.