Hin und Her bei den Härtefallhilfen: Nachdem zuletzt verkündet wurde, dass energieintensive Betriebe mit Öl- und Pelletheizungen keinen Anspruch auf Hilfen erhalten sollen, nun die Kehrtwende. Der Druck der Öffentlichkeit hat die Haushälter umdenken lassen. Das Handwerk fordert eine schnelle Umsetzung.

Anders als noch vor zwei Wochen geplant wird es jetzt doch Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit Öl- und Pelletheizungen geben. Das hat der Haushaltsausschuss beschlossen. Außerdem sollen die Mittel für die erste Tranche aus dem Härtefall-Fonds um 25 Millionen Euro auf jetzt 400 Millionen Euro erhöht werden. Handwerkspräsident Jörg Dittrich bewertete den Beschluss als "wichtiges Signal" für die Handwerksbetriebe und forderte endlich eine zügige Umsetzung.
Zuvor hatte das Handwerk massiv Kritik geäußert, nachdem die Ampel-Fraktionen plötzlich Hilfen für nicht-leitungsungebundene Energieträger aus den im Dezember 2022 vereinbarten Härtefallhilfen ausschließen wollten. "Es ist gut, dass die Ampel-Haushälter eingelenkt haben und der Forderung des Handwerks jetzt doch gefolgt sind", sagte Dittrich. Vor allem im ländlichen Raum seien nicht leitungsgebundene Energieträger wie Holz-Pellets, Flüssiggas und Öl im Einsatz. Hier litten die Betriebe unter den stark gestiegenen Preisen für diese Energieträger.
Massiver Druck von unterschiedlichen Seiten
Schon Ende Januar hatte der Haushaltsausschuss 375 Millionen Euro freigegeben. Die Tranche umfasste aber keine Hilfen für Öl- und Pelletheizungen und widersprach damit der noch im letzten Jahr von Bund und Ländern in Aussicht gestellten Härtefallhilfen. Entsprechend groß war der Ärger. Auch von Seiten der Opposition im Bundestag und der Bundesländer. Letztere erhalten die Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel und sind auch für die Umsetzung der Hilfen zuständig.
Mittel für Härtefälle aus den Jahren 2022 und 2023
Jetzt heißt es im Beschluss: "Die für die Härtefallregelung KMU vom Haushaltsausschuss freigegebenen Mittel können für leitungsungebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets) verwendet werden. Die Mittel seien für Härtefälle aus den Jahren 2022 und 2023 zu verwenden. Und weiter heißt es: "Die Mittel sollen im Rahmen der auf der Wirtschaftsministerpräsidentenkonferenz im November beschlossenen Kriterien für Härtefälle genutzt werden. Bei Abweichungen ist der Haushaltsausschuss des Bundestages zeitnah zu unterrichten. Für die Auszahlung muss sichergestellt sein, dass die Fokussierung auf Härtefälle gewährleistet ist."
Dittrich: Teufel steckt im Detail
Für Dittrich steckt hier der Teufel im Detail: "Weitere Auflagen und Bedingungen seitens des Haushaltsausschusses an die Ausreichung der Hilfen zu knüpfen, unterläuft den Bund-Länder-Beschluss, wonach die Ausgestaltung Ländersache ist", betonte er. Die Länder hätten ihre Vorarbeiten entsprechend ausgestaltet. Dass diese nun wieder angepasst werden müssten und auch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Länder geändert werden müssten, koste weiter Zeit. Zeit, die viele energieintensive Unternehmen angesichts der eingegangenen Abschlagszahlungen nicht mehr hätten.