Steuertipp Solaranlagenbetreiber dürfen kein Arbeitszimmer absetzen
Die Verwaltung einer Solaranlage und das Beantragen der Einspeisevergütung bedeuet Büroarbeit für die Anlagenbesitzer. Aber trotzdem dürfen sie dafür kein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 3 K 308/11).
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