Steuerfalle nach Schaden Versicherung zahlt mehr als Buchwert – was jetzt droht
Nach Brand, Diebstahl oder Unfall landet die Versicherungsentschädigung auf dem Konto – doch übersteigt sie den steuerlichen Buchwert, meldet sich schnell das Finanzamt. Die Differenz gilt als aufgedeckte stille Reserve und ist grundsätzlich sofort steuerpflichtig. R 6.6 EStR bietet einen Ausweg – aber nur, wer die Bedingungen kennt und Fristen nicht verpasst.
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