Steuertipp Arbeitnehmer: Steuererstattungen nicht verschenken
Arbeitnehmer dürfen für die Fahrten zum Arbeitsplatz in Höhe der Entfernungspauschale Werbungskosten geltend machen. Das sind für 2020 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke. Aufgrund der Corona-Krise könnten für das letzte Jahr sogar deutlich höhere Werbungskosten abziehbar sein.
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