Neue EU-Vorschriften für weniger EU-Bürokratie Betriebe: Befreiung von Publizitätspflicht
Kleinstbetriebe in der EU sollen von unnötigen Verwaltungslasten befreit werden. Zu diesem Zweck haben die EU-Gesetzgeber jetzt grundsätzlich vereinbart, dass etwa ein Handwerksbetrieb künftig nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen soll, die aber nicht veröffentlicht wird. Über diese Ausnahmen könnten die Mitgliedstaaten individuell entscheiden.
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