Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie auch mit Ihrem Privat-Pkw den Gewinn Ihres Handwerksbetriebs mindern können und dass Ihnen unter Umständen sogar eine Vorsteuererstattung winkt? Das gilt zumindest dann, wenn Sie den Pkw zu mindestens 10 Prozent für Ihr Unternehmen nutzen.
Planen Sie den Kauf eines neuen Privat-Pkw, können Sie folgende steuerliche Vergünstigungen einplanen:- Ordnen Sie den Privat-Pkw bei einer mindestens 10-prozentigen betrieblichen Nutzung Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zu.
Vorteil: Das Finanzamt erstattet Ihnen die volle Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis und aus den laufenden Pkw-Kosten. Im Gegenzug müssen Sie lediglich für die nicht unternehmerische Nutzung Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Trotzdem bringt die Vorsteuererstattung vorerst mehr finanzielle Liquidität. - Ertragsteuerlich behandeln Sie den Pkw als Privatvermögen und zeichnen nur die betrieblich zurückgelegten Kilometer auf.
Folge: Sie dürfen 30 Cent für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben verbuchen.
Praxis-Tipp: Haben Sie Erfahrungen zu diesem Steuersparmodell, schlechte Erfahrungen oder einfach nur weiterführende Fragen, dann mailen, faxen oder schreiben Sie uns. E-Mail: reddhz@holzmann-medien.de, Fax 08247 354-180, Postanschrift Redaktion Deutsche Handwerks Zeitung, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. Wir werden auf Ihre Anliegen in unseren Berichterstattungen eingehen und Lösungsansätze suchen. bek