Handwerkerleistungen steuerlich vorteilhaft abrechnen Handwerkerbonus gilt auch für Prüfung der Abwasseranlage
Was steuerlich zu Handwerkerleistungen zählt, ist manchmal umstritten. Dabei profitieren Betriebe, wenn die Kunden möglichst viele Kosten beim Finanzamt geltend machen können. Ein aktuelles Urteil bestätigt nun, dass auch Prüfungen der Abwasseranlage als Handwerkerleistung gelten. Doch Vorsicht: Der Bundesfinanzhof mischt mit.
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