Steuertipp Keine steuerliche Zusatzabschreibung bei Kündigung
Die Idee eines gekündigten Arbeitnehmers war gut, er konnte sich jedoch beim Finanzamt nicht damit durchsetzen. Gemeint ist die Abschreibung beruflicher Arbeitsmittel für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wegen Kündigung seines Arbeitsplatzes. Der Fall landete vor Gericht und das Finanzamt bekam leider Recht.
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