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Steuertipp Ausländischer Arbeitslohn & Steuern: Arbeitnehmer in Beweislast

Setzen Sie Ihren deutschen Mitarbeiter im Ausland bei einem verbundenen Unternehmen ein und das ausländische Finanzamt hat das Besteuerungsrecht für diesen Arbeitslohn, bleibt der ausländische Lohn in Deutschland steuerfrei. Aufgrund des ausländischen Lohns erhöht das deutsche Finanzamt jedoch den persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Kann der Arbeitnehmer nicht nachweisen, dass er im Ausland bereits Steuern bezahlt hat, besteuert auch Deutschland den ausländischen Arbeitslohn. › mehr