Steuertipp Ist die Zahlung von Strafzetteln durch den Arbeitgeber steuerfrei?
Übernimmt der Arbeitgeber die Strafzettel für seine Mitarbeiter, unterstellt das Finanzamt einen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Finanzgericht Düsseldorf widersprach den Finanzämtern jedoch.
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