Bei Neuwagen läuft die Garantie nach zwei bis drei Jahren aus. Für Kunden gibt es die Möglichkeit der Garantieverlängerung. Doch die Angebote variieren sehr stark und müssen genau unter die Lupe genommen werden.

Während manche Autohersteller ihren Kunden von vornherein keine Garantieverlängerung anbieten, da ohnehin eine langjährige Garantie gegeben ist, lässt sich diese Frist bei anderen Herstellern nicht einmal mit Geld und gutem Willen erreichen. Dennoch: Eine Anschlussgarantie für Neuwagen haben viele Marken in ihrem Portfolio, und meist unter dem Stichwort Reparatur-Versicherung bieten ähnliche Produkte auch manche Versicherungsgesellschaften an. Allerdings sollten Kunden vor dem Abschluss genau hinsehen.
Etikettenschwindel nicht ausgeschlossen
Neben der Laufzeit variieren die Kosten je nach Modell stark. Außerdem bestehe bei Anschlussgarantien die "Der Verbraucher bekommt oft nicht das, was die 'Mogel'-Verpackung verspricht", warnt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Denn der Leistungsumfang weicht teils von dem in der Neuwagengarantie ab. Von einer Garantieverlängerung kann dann nur bedingt die Rede sein.
So sollten Kunden abklären, ob der Umfang der definierten Verschleißteile auch wirklich der gleiche ist. Denn eine Garantie kommt üblicherweise zwar für Ersatzteile und Reparaturkosten auf. Verschleißteile wie Kupplungsscheiben, Zahn- und Keilriemen, Reifen sowie viele Motorteile sind aber typischerweise ausgeschlossen.
Vertrag innerhalb der Garantiezeit abschließen
In aller Regel muss der Vertrag mit den Autoherstellern innerhalb der Neuwagengarantie abgeschlossen werden. Manchmal ist dies nur direkt zum Kaufdatum möglich. Teilweise können dagegen auch Anschlussgarantien noch einmal verlängert werden. Eine weitere Bedingung der Marken: Die Versicherung tritt im Ernstfall nur ein, wenn der Halter strikt nach Herstellervorgaben die Wartungsintervalle für das Auto einhält. 'Scheckheftgepflegt' ist somit Pflicht. Allerdings geht eine Garantieverlängerung ins Geld. Je nach Modell und Laufzeit können Kosten von mehreren Tausend Euro anfallen.
Pro und Contra von Anschlussgarantie
Doch lohnen die käuflichen Versprechen der Hersteller? Generell sei gegen die Anschlussgarantie nichts einzuwenden, sagt Rechtsexperte Krämer: "Sie kann durchaus sinnvoll sein, wenn der Leistungsumfang entsprechend weit gefasst ist. Somit gibt es für Käufer kein 'böses Erwachen'."
In einigen Fällen kann sie sich sogar schon mit der ersten Inanspruchnahme lohnen. Wenn zum Beispiel der Bi-Xenon-Scheinwerfer kaputtgeht, kann die Reparatur mehrere Hundert Euro kosten. Zu den Fallstricken gehöre aber, dass Kunden teilweise in Abhängigkeit der Kilometerleistung im Garantiefall gestaffelt an den Kosten für Ersatzteile beteiligt werden.
Unterschied: Neuwagen- und Gebrauchtwagengarantie
Eine Abgrenzung ist wichtig: Obwohl man Anschlussgarantien meist abschließt, wenn das Auto längst als Gebrauchtwagen gilt, handelt es sich dabei nicht um Gebrauchtwagengarantien. Diese können auch noch nach Ablauf der Neuwagengarantie abgeschlossen werden. "Der Verbraucher sollte vorab unbedingt den Leistungsumfang der Allgemeinen Garantiebedingungen prüfen. Hierbei gibt es eklatante Unterschiede zwischen den Garantiegebern", erklärt Hannes Krämer.
Einen Teil ihrer Kosten können Anschlussgarantien wieder einbringen, wenn man das Fahrzeug weiterverkauft. Viele Hersteller garantieren: Die Anschlussgarantie ist auf den neuen Besitzer übertragbar. dhz/dpa
Aufpreis für Garantieverlängerung: Was für die Steuer gilt
Erwirbt ein Handwerksbetrieb ein neues Fahrzeug, bieten die Verkäufer gegen Aufpreis meist auch eine Garantieverlängerung an. Doch wie sind die Ausgaben für die längere Garantie steuerlich zu behandeln?
Die Zahlungen für eine Garantieverlängerung beziehungsweise Garantieerweiterung erhöhen die Anschaffungskosten für einen Gegenstand des Anlagevermögens nicht.
Anschaffungsnebenkosten sind nur dann zu aktivieren, wenn diese zusätzlichen Ausgaben zum Kaufpreis notwendig sind, damit der Anlagegegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden kann. Garantieerweiterungen führen aber nicht dazu, dass der Gegenstand erstmals genutzt werden kann. Deshalb liegen keine Anschaffungsnebenkosten vor.
Tipp: Die Zahlungen für eine Garantierweiterung müssen also nicht für die Nutzungsdauer eines Gegenstandes abgeschrieben werden. Je nach Gewinnermittlungsmethode gilt Folgendes:
- Einnahmen-Überschussrechnung: Die Zahlung für eine Garantieerweiterung kann im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe verbucht werden.
- Bilanzierung: Die Zahlung ist aktiv abzugrenzen. Das bedeutet, dass sich die Zahlungen verteilt auf die Jahre der Garantieaufwendungen als Betriebsausgabe auswirken.
Beispiel zur Einnahmen-Überschussrechnung
Hans Huber, Inhaber einer Schlosserei, zahlt 1.500 Euro für eine Garantieerweiterung eines Transporters. Er ermittelt seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung.
Folge: Die Zahlung darf sofort als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.
Beispiel zur Bilanzierung
Hanna Maier, Inhaberin eines Bäckereibetriebs, zahlt für einen Lieferwagen bereits beim Kauf für eine Garantieerweiterung auf fünf Jahre 3.000 Euro. Im Jahr der Zahlung ist eine aktive Rechnungsabgrenzung vornehmen. Im Erstjahr wirken sich die 3.000 Euro also nicht als Betriebsausgabe aus. Ab dem zweiten Jahr wirken sich vier Jahr lang 750 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe gewinnmindernd aus. dhz