Corona-Krise Steuererleichterung: Verlustrücktrag für Vorauszahlungen 2019
Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind, können Sie Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Die Finanzämter lassen einen pauschalen Verlustrücktrag von 2020 auf 2019 zu, der unter dem Strich zur Erstattung von 2019 bereits geleisteten Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen führt.
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