Erste Urteile zur Abmahnwelle gefällt Google Fonts: Abmahnungen unzulässig, trotzdem Handlungsbedarf
Seit Sommer 2022 schwappen Abmahnwellen durchs Internet und treffen Betriebe, die Schriften aus dem kostenlosen Verzeichnis von Google Fonts nutzen. Zwar gab es bereits Urteile gegen das Vorgehen der Abmahnanwälte. Dennoch sollten Handwerksbetriebe aktiv die eigene Website prüfen und rechtssicher umstellen. Wie das geht.
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