Seit Sommer 2022 schwappen Abmahnwellen durchs Internet und treffen Betriebe, die Schriften aus dem kostenlosen Verzeichnis von Google Fonts nutzen. Zwar gab es bereits Urteile gegen das Vorgehen der Abmahnanwälte. Dennoch sollten Handwerksbetriebe aktiv die eigene Website prüfen und rechtssicher umstellen. Wie das geht.

Die ersten großen Abmahnwellen scheinen abzuflauen, aber erledigt ist das Problem noch nicht: Wer auf der eigenen Website Schriften aus dem Verzeichnis von Google Fonts nutzt, sollte genau aufpassen, wie diese eingebunden sind. Möglicherweise verstößt man als Website-Betreiber nämlich – meist unbemerkt – durch die Nutzung von Google Fonts gegen Datenschutzvorschriften.
Für die Einbindung der Schriften gibt es zwei Möglichkeiten:
- als statische bzw. lokale Variante, die die Schriften auf den eigenen Server herunterlädt,
- oder als dynamische Variante, bei der die Schriften bei Google verbleiben und durch eine Verbindung über die IP-Adresse desjenigen, der die Website besucht, an diesen übermittelt werden. Dann baut sich eine Verbindung auf, die die betreffende IP-Adresse allerdings an das US-Unternehmen übermittelt.
Google Fonts: Landgericht München urteilt – Anwälte mahnen
Die zweite Variante wertete das Landgericht München zu Beginn des Jahres als klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit der IP-Adresse werden schließlich persönliche Daten weitergegeben. Das Urteil wiederum nutzen seit dem Bekanntwerden sowohl Privatpersonen, als auch Anwaltskanzleien, um Website-Betreiber – darunter auch immer wieder Handwerksbetriebe – abzumahnen und zu Zahlungen wegen des Rechtsverstoßes aufzufordern.
Erste Urteile zu Google-Fonts-Abmahnwelle gefällt
Inzwischen gab es bereits erste Gerichtsentscheidungen, die Kanzleien, die derartige Abmahnungen verschickten, per Unterlassungsklage zur Beendigung des Vorgehens zwang. So galt die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden vom Oktober 2022 als beispielhafter Fall dafür, dass das Vorgehen bei den Abmahnungen unzulässig ist. Zwar bezieht sich dieses Urteil noch auf eine Einzelfallentscheidung. Doch ihr folgte bereits eine weitere vergleichbare Entscheidung im Dezember 2022 vom Landgericht Berlin. Hier bestätigen die Richter, dass es sich um einen Abmahnbetrug handelt.
Durch diese Urteilen gegen die Abmahnanwälte scheinen die Abmahnwellen, die auch Handwerksbetriebe trafen, abzuflauen. Die Tatsache, dass man als Nutzer von Google Fonts möglicherweise einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen begeht, bleibt allerdings bestehen. Und so sollte jeder Website-Betreiber aktiv werden.
Abmahnungen wegen Nutzung von Google Fonts: Zahlungsforderungen ab 100 Euro
So sind auch die Sorgen vieler Handwerksbetriebe noch immer vorhanden, dass es weiterhin zu Abmahnungen kommen kann – eventuell in neuer Masche der Abmahnkanzleien. Die meisten Betriebe betreiben eine eigene Website, die Nutzung der kostenlosen Schriften von Google Fonts ist verbreitet. Auch kann es sein, dass ein Handwerksbetrieb Google Fonts auf seiner Website nutzt und gar nichts davon weiß – etwa, wenn die Webseite nicht selbst, sondern durch einen IT-Dienstleister erstellt wurde.
So spüren auch die Handwerkskammern noch immer die Verunsicherung vieler Betriebe und die Rechtsberater bekommen Anfragen dazu, was im Falle des Falles zu tun ist. Dabei erkennt Volker Süssmuth, Rechtsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart, seit dem Sommer verschiedene Abmahnwellen. "Ende Juni ging es los, aber nur mit einer Hand voll Betrieben. Die ‚Abmahner‘ waren Privatpersonen, die per E-Mail eine Zahlung in Höhe von 100 Euro forderten. Über den Sommer kehrte Ruhe ein, aber Anfang Oktober ging es wieder los, als Mitgliedsbetriebe von zwei Kanzleien angeschrieben wurden", berichtet Süssmuth von seinem Kammergebiet. Die genannten Kanzleien forderten die Betriebe zu Zahlungen zwischen 170 und 239 Euro auf. Seit Anfang November ebbt diese Welle nach Aussage des Rechtsberaters wieder ab.
Diese Google Fonts Checker können helfen
Unabhängig davon, ob man eine Abmahnung erhalten hat oder nicht, raten die Handwerkskammer dazu, dass man die Art der Einbindung der Schriften prüfen sollte. Das kann man mit seriösen Google Fonts Checkern online erledigen. Die Handwerkskammer Region Stuttgart weist auf der eigenen Infoseite zum Thema auf folgende Tools hin:
Über diese können Betriebe prüfen, ob und wie Google Fonts auf der eigenen Website eingebunden sind und ob dabei persönliche Daten Dritter an Google übermittelt werden. Ist dies der Fall, sollte die Art des Einbindens der Schriften auf einen lokalen Betrieb des Dienstes umgestellt werden. Eine ausführliche Anleitung dafür findet man hier.>>>
Nutzung von Google Fonts: Abmahnung kommt kein zweites Mal
Mit der Umstellung ist nach Aussage von Rechtsexperte Süssmuth auch der Grund für eine drohende Abmahnung entzogen. Er hat noch von keinem Fall gehört, bei dem sich diejenigen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts etwas zu beanstanden hatten, ein zweites Mal gemeldet haben.
Für den Fall, dass man doch eine Abmahnung erhält, rät Volker Süssmuth: "In jedem Fall einen kühlen Kopf bewahren, sofort den inhaltlichen Vorwurf prüfen und gegebenenfalls das Einbinden auf der Webseite unverzüglich korrigieren." Zahlen sollte man einen angemahnten Betrag dann nicht, wenn es sich bei dem Schreiben um die Zusendung per Massensendungsbrief handelt oder wenn das Schreiben ohne Zustellungsnachweis kommt. "Außerdem ist in allen Fällen unseres Erachtens eine Abgabe von einer geforderten Unterlassungserklärung nicht empfehlenswert", sagt der Experte.
In anderen Fällen sollten betroffene Betriebe sich an die Rechtsberatung der zuständigen Handwerkskammer wenden. Oft entscheidet der Einzelfall und man muss die individuellen Umstände betrachten. So ist es auch nicht jeder Privatperson erlaubt, eine "Abmahnung" aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu verschicken. Und auch Anwälte müssen diese begründen und im Auftrag von Mitbewerbern handeln, die sich durch das Handeln des Betriebs benachteiligt fühlen, oder im Auftrag von Personen, die einen Rechtsverstoß erkennen.
Weitere Informationen zu den Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Google Fonts stellt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bereit.>>>
Infos und Tipps dazu, dass das Prüfen und Umstellen der Einbindung wichtig bleibt, gibt es auch auf googlewatchblog.de.>>>