Achtung Abmahngefahr: Wer auf nicht-privaten Accounts Beiträge, Reels oder Storys mit Musik hinterlegt, sollte die Musikrichtlinien von Instagram kennen. Rechtsexperten stellen klar: Wer Musik aus der internen Musikbibliothek von Instagram nutzt, bewegt sich womöglich auf urheberrechtlich dünnem Eis. Doch es gibt Alternativen. Das sollte jeder zur Sound Collection von Meta wissen.

Reels ohne Musik und Soundeffekte oder stumme Storys? Kaum vorstellbar auf Instagram. Die Plattform bietet ein breites Repertoire an Gestaltungselementen wie Farbfilter, vorgefertigte Hintergründe, technische Hilfsmittel und eine große Musikbibliothek. Doch Vorsicht: Nicht jeder darf die darin angebotene Musik frei und unentgeltlich nutzen.
Musik auf Instagram: Richtlinien gleichen einem Nutzungsverbot
Vielmehr gilt: Wer von Instagram zur Verfügung gestellte Musik für Beiträge, Reels oder Storys nutzt, könnte mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Wortwörtlich heißt es in den Musikrichtlinien des Instagram-Konzerns Meta: "Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt." Das betrifft sowohl jeden Unternehmens-Account als auch Veröffentlichungen für kommerzielle Zwecke – für Eigenwerbung genauso wie für Werbung für Produkte und Leistungen anderer. In der Regel ist es kompliziert, aufwendig und teuer, einzelne Lizenzen für Musikstücke einzuholen. Die Musikrichtlinien kommen somit einem Nutzungsverbot für jeden nicht-privaten Instagram-Nutzer gleich. Zugleich werfen sie rechtliche Fragen auf.
Zwar wurden diese Richtlinien nicht – wie auf verschiedenen Portalen genauso wie hier einst berichtet – im Jahr 2022 verändert. Dennoch sollte man ein Auge darauf haben, ob die Einbindung von Musik in den eigenen Reels, Beiträgen oder Storys den rechtlich korrekten Vorgaben entspricht. Dabei gilt grundsätzlich: "Wer Musik nutzen möchte, muss zuvor Lizenzen erwerben, um sich abzusichern. Oder er muss exakt abklären, wann Musik durch die Rechteinhaber für eine Nutzung freigegeben ist", sagt dazu Medienfachanwalt Jasper Prigge.
An seine Kanzlei haben sich in der letzten Zeit immer wieder Betreiber gewerblicher Instagram-Accounts gewendet, die Abmahnungen erhalten haben. Sie hatten unwissentlich urheberrechtlich geschützte Musik verwendet. Betroffen seien vorrangig kleine Betriebe wie etwa Friseursalons. Die Abmahnungen kommen dabei meist von Anwälten, die die Urheberrechte-Inhaber vertreten. Das sind in den häufigsten Fällen Musikverlage.
Sound Collection: Kostenlose Alternative für nicht-private Instagram-Accounts
Doch Meta selbst bietet den Nutzern seiner Plattformen auch eine kostenlose Alternative mit der sogenannten Sound Collection – sozusagen einer Business-Musikbibliothek. In seinem Hilfebereich informiert der Medienkonzern selbst über die Nutzung von Musik auf Instagram und schreibt: "Wir möchten die musikalischen Ausdrucksmöglichkeiten auf unseren Plattformen fördern und gleichzeitig unsere Vereinbarungen mit Rechteinhabern einhalten." Weiter heißt es, dass es dafür zwar eine bereits lizensierte Musikbibliothek gibt, aber dass "bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten" nicht darauf zugreifen können. "Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken", heißt es.
Konten, die nicht auf die Musikbibliothek zugreifen können bzw. denen die Nutzung "verboten" ist, weil es sich um Firmen-Account oder kommerzielle Zwecke handelt, steht als Alternative die Sound Collection zur Verfügung. Die darin angebotenen Musikstücke sind nach Angabe von Meta frei nutzbar, ohne dass auch nicht-private Account-Betreiber dafür eine Lizenz erwerben müssen. Als Einschränkung gilt allerdings: Sie sind frei und unentgeltlich nutzbar für eigene, gestaltete Inhalte auf den Meta-Plattformen Facebook oder Instagram. Auf anderen Plattformen darf die Musik nicht verwendet werden.
Erreichbar ist die Sound Collection über die Meta Business Suite – einem Angebot, über das man alle Inhalte für die Social-Media-Plattformen von Meta gestalten und planen kann. Die Meta Business Suite gibt es als Desktop-Anwendung und mit eingeschränkten Funktionen auch als App. Auch in der Musikbibliothek auf Instagram sind die Titel und Soundeffekte aus der Sound Collection verfügbar, allerdings nicht gekennzeichnet. Das ist für alle Business-Accounts problematisch, die auf die gesamte Musikbibliothek inklusive Chart-Hits zugreifen können. In diesem Fall können sie nicht zweifelsfrei erkennen, ob der gewünschte Sound für gewerbliche Zwecke freigegeben ist oder nicht.
Reels am Desktop erstellen: Eine Möglichkeit für Musik auf Instagram
Ein möglicher Weg für Instagram-Nutzer nicht-privater Accounts könnte sein, ein Musikstück über die Sound Collection am Desktop auszuwählen, hier herunterzuladen und sich hier auch alle Informationen für die Angabe des Urhebers abzuspeichern. "So schreibt es Meta in den Nutzungsbedingungen vor und daran muss man sich halten, wenn man das kostenlose Angebot nutzen möchte", erklärt Jasper Prigge. Die heruntergeladene Musik muss dann über ein Schnittprogramm in das Video eingebaut werden. Erst dann kann das fertige Video inklusive Musik in Instagram hochgeladen werden.
Ein praktikabler Weg könnte sein, in der Sound Collection nachzusehen, ob das Musikstück für nicht-private Nutzer verfügbar ist. Danach lädt man es über die Musikbibliothek von Instagram herunter. Prigge hält dies jedoch für einen unsicheren Weg.
Um Abmahnungen zu vermeiden, spielt aus rechtlicher Sicherheit ganz besonders auch die korrekte Angabe des Urhebers eine Rolle. Die Angaben dafür bekommt man in der Sound Collection direkt über einen Infobutton neben dem Musiktitel. Hier öffnet sich ein Kasten, in dem der Musiker oder die Musikerin genannt ist. Außerdem wird eine URL angegeben. Nach Aussage von Jasper Prigge kommt man der Pflicht, Angaben zum Urheber zu machen, nur nach, wenn man die Informationen vollständig nennt. "Die Bedingungen von Meta sind nicht ganz klar, da sollte man auf Nummer sicher gehen", rät er. Die Angaben müssen in das betreffende Reel integriert werden. Achtung: In der App-Version der Meta Business Suite können die Angaben zum Urheber nicht abgerufen werden.
Musik auf Instagram: Nutzungsrechte im Blick haben
Wichtig ist grundsätzlich das Beachten der Nutzungsrechte und die korrekten Angaben des Urhebers. "Denn das überprüfen auch diejenigen, die Abmahnungen verschicken", sagt der Fachanwalt. Für den Nutzer gehört zum rechtlich absichernden Vorgehen immer auch, genau hinzuschauen, ob doch Lizenzen eingeholt werden müssen und Gebühren fällig sind, genauso ob man das ausgewählte Musikstück einmalig oder mehrmals nutzen darf. Das wäre der Fall, wenn man ein Musikstück nur in der Bibliothek findet und nicht in der Sound Collection. Dann muss man an die Rechteinhaber herantreten. Ähnlich ist es, wenn man verschiedene Instagram-Accounts betreut und das Musikstück nur frei verfügbar über das private Profil findet. Auf dem Unternehmens-Account darf man es dann nicht so einfach nutzen.
Abmahnungen von Nutzern der Sound Collection sind Jasper Prigge derzeit nicht bekannt. Wer komplett auf Nummer sicher gehen möchte, könne zusätzlich aber einen Screenshot anfertigen beim Zeitpunkt des Herunterladens aus der Sound Collection und diesen abspeichern. Dabei sollte ersichtlich sein, dass dieses zum betreffenden Zeitpunkt dort angeboten wurde. "Zusätzlich kann man sich dann aber auch die zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen abspeichern. Erst sie belegen, in welcher Form man die Musik nutzen darf", so der Medienexperte.
Konflikte mit dem Urheberrecht drohen also vor allem dann, wenn man als nicht-privater Account die Musik aus der Musikbibliothek von Instagram und nicht über den Umweg aus der Sound Collection bedenkenlos und ohne die Beachtung der Nutzungsbedingungen verwendet. Das gilt, auch wenn Instagram selbst den Zugriff möglich macht.
"Meistens sind es Fälle, in denen Nutzer Abmahnungen erhalten, weil sie ein bekanntes Musikstück verwendet haben, das sie in der Bibliothek gefunden und einfach eingebaut haben. Dabei haben sie nicht an Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte gedacht", sagt Jasper Prigge. In der Sound Collection seien eher unbekannte Künstler vertreten und deren Musik sei nicht derart nachgefragt. "Lizenzen der großen Stars sind dagegen teuer. So kann der Schadensersatz bei einer Abmahnung auch sehr hoch ausfallen, wenn man solche Musik unberechtigterweise nutzt."
Doch was droht im Falle einer Abmahnung? Und was, wenn man einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat? Und was sollte man beachten, wenn zwar noch keine Abmahnung erfolgte, aber wenn man nun weiß, dass man einst Musik verwendet hat, für die man keine Nutzungsrechte hatte? Antworten auf diese Fragen gibt der Rechtsanwalt und Medienexperte Christian Solmecke .
Musik in Instagram-Beiträgen: Diese Folgen drohen bei Verstößen gegen das Urheberrecht
Die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibliothek für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist ohne Lizenz nicht erlaubt. Was droht schlimmstenfalls, wenn sich Instagram-Account-Betreiber nicht an die geänderten Musikrichtlinien halten?

Christian Solmecke: Zunächst kann Instagram den Post, das Reel oder die Story, die gegen die Musikrichtlinie verstößt, vom Account entfernen. Es kann aber auch der gesamte Account gesperrt werden, da die Musiknutzung entgegen der Richtlinie ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta ist. Außerdem können auch Konsequenzen außerhalb von Instagram auf den Account-Betreiber zukommen, wenn der Rechteinhaber der Musik den Account wegen der Urheberrechtsverletzung abmahnt.
Welche Konsequenzen sind das und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung wird zum einen Schadenersatz verlangt – meist in der Höhe einer "fiktiven Lizenzgebühr." Wie hoch die im Einzelfall ist, hängt sowohl vom Musikstück als auch der Art der Nutzung ab. Im schlimmsten Fall können das schnell Lizenzgebühren in fünfstelliger Höhe sein. Zudem werden die Anwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht. Bei Abmahnungen gewerblicher Nutzer kommt die Deckelung der Anwaltsgebühren nach § 97a Abs. 3 UrhG nicht in Betracht, sodass sie sich aus dem "Streitwert" errechnen. Das bedeutet: Je höher die Schadenersatzforderung, desto höher die Anwaltskosten.
Und schließlich wird man dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der man unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe verspricht, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Bevor man dies unterschreibt, ist es sehr ratsam, sich mit einem Anwalt zu besprechen, sonst drohen hohe Kostenrisiken. So ist es zum Beispiel möglich, diese Unterlassungserklärung nur modifiziert abzugeben. Wer es jedoch gänzlich unterlässt, dem droht ein Gerichtsverfahren, bei dem man im Fall des Unterliegens am Ende noch die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat.
Was ist mit der Regelung, nach der Ausschnitte von Musiktiteln immer genutzt werden dürfen, wenn sie nicht länger als 15 Sekunden sind und wenn damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird?
Diese Regelung kann man leider nicht pauschal als Freifahrtschein nutzen. Hier handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift des 2021 in Kraft getretenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes, welches Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Es betrifft zwar große soziale Medien wie Instagram, die aufgrund des Gesetzes letzten Endes sogenannte Uploadfilter einsetzen müssen, um das nicht rein private Hochladen nicht lizenzierter und vom Urheber gemeldeter Inhalte zu erkennen und zu filtern. Von dieser Pflicht einer automatischen Blockade von Uploads gibt es jedoch eine Ausnahme zum Schutz vor Overblocking bei den "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" nach § 9 UrhDAG. Mutmaßlich erlaubt sind Uploads, die (kumulativ)
- weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten,
- dieses Werk mit anderen Inhalten kombinieren und
- entweder als legale Nutzung (Zitat, Parodie etc.) gekennzeichnet (§ 11) oder geringfügig (§ 10) sind.
Was als geringfügig (= Bagatellnutzung) gilt, steht wiederum in § 10:
- bis zu 15 Sekunden je eines Videos oder Musikstücks,
- bis zu 160 Zeichen je eines Textes,
- bis zu 125 Kilobyte je eines Fotos, Bildes oder einer Grafik.
Das aber auch nur, sofern die Nutzung nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dient.
Diese Vorschrift dient aber nur dem Schutz vor Overblocking. Es bedeutet nur, dass solche Inhalte nicht automatisch gesperrt werden dürfen und bis zu einer menschlichen Überprüfung durch die Plattform online bleiben müssen. Sind die Prüfer danach aber der Ansicht, es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, muss der Inhalt doch gesperrt werden. Sprich: Ein "Freifahrtschein" ist diese 15-Sekunden-Regel keineswegs!
Musikrichtlinien von Instagram: Sollte man bestehende Inhalte ändern?
Wer erst jetzt auf die Regelungen der Instagram-Musikrichtlinie aufmerksam wird und nichts von den Möglichkeiten der Sound Collection wusste, hat eventuell schon mehrere Reels mit Musik ohne Lizenz auf seinem Account hochgeladen. Sollten Account-Betreiber nun besser auch "alte" Beiträge, Reels und Storys mit kritischer Musik löschen oder überarbeiten?
Grundsätzlich besagt die Musikrichtlinie, dass Unternehmen die Musik nicht lizenzfrei nutzen dürfen. Deshalb würde ich empfehlen, um auf der sicheren Seite zu sein und Ärger zu vermeiden, die Postings zu überarbeiten. Denn es ist klar, dass Meta nur Musiklizenzen für die private Nutzung besitzt. Unternehmen, Influencern, Selbstständigen und Co. sollten deshalb die Nutzung von Musik, die von Instagram bereitgestellt ist, auf jeden Fall vermeiden und auch die alten Posts an die Rechtslage anpassen.
Da man Audiodateien nicht aus Reels löschen kann, müssen nicht-private Account-Betreiber die Musik also entweder nachlizenzieren oder Beiträge komplett löschen – ist das richtig?
Ja, das ist dann richtig. Man kann etwa das Posting neu hochladen, ohne die Audiospur zu verwenden. Bei der Frage nach einer Nachlizenzierung sollte man allerdings bedenken, dass man den Rechteinhaber darauf aufmerksam macht, möglicherweise bereits seit Längerem ein Posting online zu haben, für das man keine Lizenzgebühren gezahlt hat – dies birgt natürlich bei wenig kulanten Rechteinhabern ein Kostenrisiko.
Gelten die Musikrichtlinien von Instagram ebenso für die dort angebotenen Soundeffekte?
Dies lässt sich nicht pauschal sagen, weil es immer um die Frage geht, ob ein "Werk" im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz erhält. Dies ist nur bei (halbwegs) kreativen Schöpfungen der Fall. Bei manchen Sounds dürfte ein solcher Schutz in der Regel hingegen nicht vorliegen. In Ausnahmefällen kann aber auch einmal eine kurze Tonsequenz urheberrechtlich schutzfähig sein. Hier sollte man sich besser darauf verlassen, ob Instagram einem ohne Lizenz erlaubt, die Sequenz zu nutzen oder nicht, und keine Risiken eingehen.
Wie sichert man sich bei der Verwendung von Musik aus Online-Bibliotheken grundsätzlich am besten ab, um nach einer Verwendung keine rechtlichen Probleme zu bekommen?
Als erstes gilt natürlich, dass die Nutzungsrechte eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass man nur Musik nutzen darf, wenn eine entsprechende urheberrechtliche Lizenz besteht. Die kann man zum Beispiel direkt vom Rechteinhaber, der GEMA oder über CC-Lizenzen aus entsprechenden Datenbanken erhalten. Doch auch wenn eine Musik-Bibliothek behauptet, dass entsprechende Lizenzen bestehen, ist Vorsicht geboten. Denn das muss nicht immer stimmen und Unwissenheit schützt den Verwender der Musik nicht vor einer Abmahnung. Ein gewisses Rest-Risiko besteht bei solchen Angeboten. Man sollte sich also vorher über die Bewertungen anderer Nutzer schlau machen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Auch ein Blick ins Impressum kann hilfreich sein – sitzt der Anbieter auf den Bahamas, ist das eher kein gutes Indiz.
Tipps zu Musik, die Gewerbetreibende für Social-Media-Kanäle verwenden kann, gibt es etwa unter medienpaedagogik-praxis.de. Bei jedem Anbieter sollten Handwerksbetriebe prüfen, welche Lizenzen und Kosten im Einzelfall greifen.