Unterhaltspflicht von Eltern Ausbildung: Kein Geld für den Nachwuchs?
Wenn der Nachwuchs nicht direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung beginnt, müssen Eltern trotzdem für den Unterhalt aufkommen. Zumindest dann, wenn die Kinder während dieser Zeit nicht auf der faulen Haut liegen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Zu lange sollten Jugendliche dennoch nicht damit warten, sich um ihre Berufsausbildung zu kümmern.
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