Steuertipp Musterantrag zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen
Erbringt ein Unternehmen Bauleistungen und vergibt einzelne Bauleistungen selbst wieder weiter, darf der leistende Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweisen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen nach § 13b UStG greift. Ob § 13b UStG zur Anwendung kommt, entscheidet das Finanzamt in einer Bescheinigung.
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