Bundessozialgericht urteilte Arbeitnehmer müssen Krankmeldung selbst an die Krankenkasse schicken
Innerhalb einer Woche muss eine Krankmeldung die Krankenkasse erreichen, damit diese ein Krankengeld auszahlt. Verschicken muss sie der Patient und nicht der Arzt. Das Bundessozialgericht fällte dazu kürzlich ein Urteil.
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