Steuertipp Eltern aufgepasst: Strengere Steuerspielregeln zum Sonderausgabenabzug
Bekommen Eltern für ein Kind noch Kindergeld, dürfen sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes wie eigene Sonderausgaben abziehen. Doch der Bundesfinanzhof stellt nun neue Steuerspielregeln dazu auf, die überraschenderweise strenger sind als die Vorgaben des Finanzamts.
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