Steuertipp Kapitalanlagen: So verrechnen Sie Verluste mit Gewinnen und sparen Steuern
Im Jahressteuergesetz 2020 ist ab 1. Januar 2020 geplant, dass die Ausbuchung wertloser Aktien oder Optionsscheine steuerlich nicht mehr berücksichtigt wird. Passiert das 2019, muss das Finanzamt die daraus resultierenden Verluste berücksichtigen. Diese Verluste können dann mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen steuersparend verrechnet werden.
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