Bundesfinanzhof akzeptiert EuGH-Rechtsprechung Vorsteuerabzug: Erlaubt, auch wenn vollständige Anschrift fehlt
Bisher versagte die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug, wenn der Rechnungsaussteller in der Rechnung keine "vollständige Anschrift" angegeben hatte. Diese harte Vorgehensweise wurde nun vom Bundesfinanzhof gekippt. Wer sich künftig an ein paar Nachweisregeln hält, sollte beim Vorsteuerabzug keinerlei Probleme mehr haben.
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