VL-Anspruch und Arbeitnehmersparzulage Wann der Chef vermögenswirksame Leistungen zahlen muss
Vermögenswirksame Leistungen (VL) kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig als Bonus zum Monatslohn bezahlen. Dabei darf er jedoch keinen Unterschied zwischen den befristet und unbefristet Angestellten machen.
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