Führerschein: Pkw-Sondergenehmigung Wann Azubis unter 18 alleine Auto fahren dürfen

Wenn der Ausbildungsplatz nur mit dem Auto erreichbar ist, wird der Arbeitsweg für minderjährige Azubis zur Herausforderung. Auch der Führerschein mit 17 bringt hier wenig, wenn Jugendliche nur begleitet fahren dürfen. Doch Ausnahmen sind möglich. Jugendliche können eine Sondergenehmigung bekommen, um alleine fahren zu dürfen.

Junge Frau am Steuer eines Autos, Rückenansicht.
Jugendliche allein am Steuer: Für eine Pkw-Sondergenehmigung sind einige Hürden zu bewältigen. - © Martinan - stock.adobe.com

Nicht immer ist der Ausbildungsplatz zu Fuß, mit dem Rad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wer deshalb jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit chauffiert werden muss oder nur in Begleitung fahren darf – wie es beim Führerschein mit 17 derzeit üblich ist – muss seinen Arbeitstag gut organisieren und ist stets abhängig von anderen. Doch unter bestimmten Umständen, können Jugendliche unter 18 auch alleine mit dem Auto fahren.

Sie benötigen eine Pkw-Sondergenehmigung, für die allerdings einige Hürden genommen werden müssen. Es sei zwar möglich, vor ihrem 18. Geburtstag alleine Auto zu fahren, erklärt Jost Kärger vom ADAC. Doch Jugendliche brauchen triftige Gründe für diese Ausnahme.

Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "Aber da muss man schon sehr überzeugend argumentieren", so der Rechtsexperte.

Medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig

Zudem müssen Minderjährige, die auf die Sondergenehmigung abzielen, laut Kärger mit besonderen Kosten rechnen: "Neben dem Budget für den regulären Erwerb des Pkw-Führerscheins benötigen sie in der Regel das Geld für eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die mehrere Hundert Euro kostet und bei der geprüft wird, ob sie psychisch und physisch reif fürs Autofahren sind."

Ebenso entscheidend wie die Fahreignung ist die persönliche Situation für den Erfolg des Antrags auf eine vorgezogene Pkw-Fahrerlaubnis. "Sie muss sich wesentlich von der Situation anderer Gleichaltriger unterscheiden", erklärt Kärger. So müssen dem Jugendlichen, der den Antrag stellt, ohne die Sondergenehmigung schwere Nachteile entstehen, die bei der Abwägung das erhöhte Risiko für die Sicherheit des Straßenverkehrs durch den jungen Fahrer aufwiegen.

Im Fall eines minderjährigen Azubis aus ländlicher Region bedeutet das bei weitem nicht nur, dass es keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gibt, wenn diese mit Fahrrad oder Moped allein nicht erreichbar ist. "Die Behörde könnte es zum Beispiel für zumutbar halten, dass der Antragsteller eine Teiletappe zum nächsten Bahnhof radelt oder mit dem Moped fährt - auch im Winter", so der ADAC-Jurist. Eine Übernachtungsmöglichkeit nahe der Ausbildungsstätte stünde der Sondergenehmigung unter Umständen ebenfalls im Weg.

Versicherer muss Bescheid wissen

Auch wenn es alles andere als einfach ist, die Pkw-Lizenz zumindest für bestimmte Fahrten vorzeitig zu bekommen, sollten Jugendliche vor den hohen Hürden nicht resignieren, rät Kärger. "Für den einen oder anderen kann das ja schon eine erhebliche Erleichterung bedeuten – oder eben sogar notwendig sein."

Ganz wichtig: Wem die Ausnahme gewährt wird, der muss mit dem Versicherer des genutzten Autos klären, ob und mit welchen möglichen Auflagen auch dieser mitspielt. dpa/dhz