Steuertipp Neuregelung zur umsatzsteuerlichen Differenzbesteuerung
Wenn Sie mit Gebrauchtwaren handeln, profitieren Sie umsatzsteuerlich von der so genannten Differenzbesteuerung. Haben Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen gekauft und dessen Einzelteile verkauft, wurde die Differenzbesteuerung bislang abgelehnt. Aufgrund eines neuen Urteils ändert sich das jedoch nun.
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