Fahrtenbuchmethode Treibstoffkosten für Dienstwagen können als Werbungskosten abgezogen werden
Treibstoffkosten für einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen, die der Arbeitnehmer selbst übernimmt, können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Nutzungsvorteil für dieses Fahrzeug nach der so genannten Fahrtenbuchmethode ermittelt wird (Bundesfinanzhof (BFH) v. 18.10.2007, Az.: VI R 57/06).
› mehr