Wichtiges Urteil für Handwerker: Haben sie mangelhaftes Material bei einem Lieferanten gekauft und bei einem Kunden verarbeitet, bekommen sie vom Lieferanten nur das mangelhafte Material ersetzt; auf den Kosten für die Auswechslung bleiben sie sitzen, wenn nicht der Lieferant den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (BGH v. 15.07.2008, Az.: VIII ZR 211/07).
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