Ob die Fahrtkosten zu einer Einsatzstelle nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 Euro je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt) oder mit der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt werden können, hängt nach Ansicht der Finanzverwaltung davon ab, wie viele Kilometer die Einsatzstelle von der Wohnung eines Arbeitnehmers entfernt ist.
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