Betriebsübergang Neuer Arbeitgeber an zuvor erteiltes Zwischenzeugnis gebunden
Hat ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Bei einem Betriebsübergang gilt dies auch dann, wenn der alte Arbeitgeber das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom neuen Arbeitgeber verlangt. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG v. 16.10.2007, Az.: 9 AZR 248/07).
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