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Vorsteuerabzug Rechnung muss richtige Adresse angeben

Will ein Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen, so trägt er die Feststellungslast, dass der in einer Rechnung angegebene Sitz einer GmbH tatsächlich Bestand hat. Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen in einem aktuellen Urteil darauf hin, dass es dem Leistungsempfänger obliegt, sich der Richtigkeit der Angaben in einer Rechnung zu vergewissern (BFH v. 06.12.2007, Az.: V R 61/05). › mehr