Online-Einkäufe und Online-Verträge Widerrufsbutton: Auch Handwerksbetriebe müssen ihn einbauen
Künftig sollen Online-Anbieter von Waren und Dienstleistungen einen Widerrufsbutton auf ihren Websites installieren. Das Gesetz gilt ab Juni 2026 und sieht nur wenige Ausnahmen vor. So trifft es auch Handwerksbetriebe.
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