Steuer aktuell Doppelte Haushaltsführung: Bundesfinanzhof urteilt großzügig
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie am Wohnort Ihren Erstwohnsitz und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben. In diesem Fall dürfen Sie die Kosten im Zusammenhang mit der Zweitwohnung als Werbungskosten abziehen. Doch muss sich die Zweitwohnung tatsächlich am Beschäftigungsort befinden?
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