Wichtige Gesetze und Fristen Bafög, Masern, Verträge: Die Änderungen im August 2022

Ab August erhalten Azubis mehr finanzielle Unterstützung und für Arbeitsverträge gelten dann neue Vorgaben. Die wichtigsten Gesetze, Neuregelungen und Änderungen im August 2022 gibt es im Kurzüberblick.

Impfausweis mit Spritze.
Beschäftigte ohne Masern-Immunisierung dürfen bald nicht mehr in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen eingesetzt werden. Diese Änderung im August 2022 kann auch Handwerker betreffen. - © Zerbor - stock.adobe.com

Der August steht ganz im Zeichen der Ausbildung. Nicht nur starten wieder viele junge Menschen ins Berufsleben, sie erhalten auch eine bessere finanzielle Unterstützung. Denn die Bafög-Sätze für Azubis steigen zum Monatswechsel. Außerdem wurde der Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin sowie viele weitere Lehrberufe modernisiert. Ab August gelten hier neue Ausbildungsinhalte. Diese und weitere wichtige Änderungen im August 2022 gibt es im Überblick:

Das sind die wichtigsten Änderungen im August 2022

1. Mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen

Wer ab 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, ist verpflichtet, mehr Arbeitsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Denn in Kürze tritt ein neues Nachweisgesetz in Kraft. Künftig müssen unter anderem die Dauer der Probezeit und die Voraussetzungen für das Anordnen von Überstunden (sofern vereinbart) im Vertrag festgehalten werden. Auch Hinweise zum Verfahren bei Kündigungen sowie die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung sowie die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sind anzugeben.

Damit steigt für Arbeitgeber die Bürokratie. Bestehende Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber aber nicht anpassen. Mehr über die neuen Pflichtangaben lesen Sie hier:

>>> Lesetipp: Nachweisgesetz: Ab August 2022 mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen

2. Mehr Bafög für Azubis

Ab dem 1. August erhalten Azubis und Studierende nicht nur leichteren Zugang zu einer Bafög-Förderung, sondern auch höhere Unterstützungssummen. Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen. Der maximale Fördersatz für Studierende steigt von bisher 861 auf 931 Euro.

Darüber hinaus wird das Einkommen der Eltern zukünftig erst ab einer höheren Grenze berücksichtigt. 2.415 Euro des monatlichen Elterneinkommens bleiben anrechnungsfrei. Bisher sind es 2.000 Euro. Angehoben werden auch weitere Freibeträge, etwa für Verheiratete und Studierende mit Kind.

Wer bereits Erspartes auf dem Konto hat, muss sich weniger um seinen Bafög-Anspruch sorgen, denn das Schonvermögen wurde angehoben. Gleichzeitig wurde es jedoch mit einer Altersgrenze versehen. Unter 30-Jährige sollen 15.000 Euro besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das auf das Bafög angerechnet wird. 

>>> Lesetipp: Höhere Bafög-Sätze beschlossen: Das gilt für Azubis

3. Masern-Impfpflicht betrifft auch Handwerker

Ab dem 1. August 2022 dürfen Beschäftigte ohne Masern-Immunisierung nicht mehr in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen eingesetzt werden. Hintergrund: Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es sieht eine verpflichtende Schutzimpfung für Beschäftigte vor, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren und beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen tätig sind. Auch Teile des Handwerks sind damit von der Impfpflicht betroffen – und müssen bis Ende Juli einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Zutreffen kann das zum Beispiel auf das Gebäudereiniger-Handwerk oder Hausmeister. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beschäftigten regelmäßig über einen längeren Zeitraum in einer der im Gesetz genannten Einrichtungen tätig sind.

Welche Bedingungen noch gelten und welche Möglichkeiten Betroffene haben, um ihren Masernschutz nachweisen zu können, lesen Sie hier:

>>> Lesetipp: Masern-Impfpflicht: Auch das Handwerk ist betroffen

4. 9-Euro-Ticket läuft aus: Kommt ein Nachfolger?

Für jeweils neun Euro im Monat kann in Deutschland zwischen Juni und August der öffentliche Nahverkehr genutzt werden. Ende des Monats läuft dieses Angebot aus. Ist damit ein für allemal Schluss mit dem Neun-Euro-Ticket?

Nicht unbedingt. Zumindest soll nach den Worten von Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende des Jahres oder Anfang 2023 ein Nachfolgeangebot möglich sein. Anfang November sollten Daten zu dem Ticket vorliegen, die bei der Bewertung helfen sollten, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Vorgeschlagen für ein Anschlussmodell wurden unter anderem ein 365-Euro-Jahresticket oder ein 69-Euro-Monatsfahrschein. Dabei geht es vor allem um die Finanzierungsfrage. Das Neun-Euro-Ticket finanziert der Bund mit rund 2,5 Milliarden Euro. Wissing will sich noch nicht auf eine Nachfolgelösung festlegen. "Wir brauchen ein Modell, das in die Haushalte der Länder und auch in den Haushalt des Bundes passt."

Das Neun-Euro-Ticket bewertet Wissing Ticket als "Riesenerfolg". "Wir haben 21 Millionen Tickets zusätzlich zu den zehn Millionen Abonnenten verkauft. Das hat der ÖPNV lange nicht gesehen." Unter den 31 Millionen Nutzern seien viele Berufspendler, aber auch Tagesausflügler gewesen.

5. Änderungen im August 2022: Viele junge Menschen starten wieder in die Ausbildung

Passend zur Erhöhung der Bafög-Sätze, geht es wieder los: Am 1. August starten viele junge Menschen im Handwerk ins erste Ausbildungsjahr. Dieses Datum zählt neben dem 1. September zum regulären Starttermin für eine Lehre.

Hilfreiche Tipps finden frischgebackene Lehrlinge und ihre Ausbilder in unseren Artikeln rund ums Thema Ausbildungsstart:

6. Ausbildungsberuf Zahntechniker modernisiert

Für den Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin gilt ab dem 1. August eine neue Ausbildungsverordnung. Zuletzt wurde die Ausbildung 1997 modernisiert, teilt das Berufsinstitut für Bildung (BiBB) mit. Unter anderem der technische Fortschritt in der Zahntechnik, aber auch die Digitalisierung, habe die Modernisierung des Ausbildungsberufs nötig gemacht. So gäbe es laut BiBB mittlerweile sehr viele neue Verfahren, aber auch viele geänderte Werkstoffe, die in dem Beruf zum Einsatz kommen. Neben den zahntechnischen Fähigkeiten werden in der neuen Verordnung auch erweiterte Kompetenzen im Bereich der technischen Planung, des Risiko- und Qualitätsmanagements sowie der fachlichen Information und Kommunikation mit Kunden vermittelt, teilt der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit. Zudem wird für den Ausbildungsberuf eine "gestreckte Prüfung" eingeführt.

Der Ausbildungsberuf Zahntechiker/Zahntechnikerin ist zwar der einzige aus dem Bereich Handwerk, der in diesem Jahr modernisiert wird. Ausbildungsberufe anderer Branchen erhalten aber ebenfalls ein Update. Dazu zählen laut BiBB die Lehrberufe:

  • Binnenschiffer/Binnenschifferin
  • Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
  • Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
  • Fachkraft für Gastronomie
  • Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann für Hotelmanagement/Kauffrau für Hotelmanagement
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
  • Koch/Köchin
  • Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

Zudem kommen laut BiBB zwei neue Ausbildungsberufe hinzu:

  • Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin
  • Fachkraft Küche

7. Änderungen im August 2022: GmbH-Gründung wird einfacher

Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird ab 1. August vereinfacht. Dann können Notarinnen und Notare die Willenserklärungen von Beteiligten auch online – per Videokommunikation – beurkunden und elektronische Signaturen beglaubigen. Das Verfahren bietet damit eine Option für diejenigen, die eine GmbH gründen wollen, aber nicht persönlich beim Notar erscheinen können. Möglich macht das das sogenannte Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Laut Bundesministerium für Justiz soll auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

Mit Inhalten der dpa