Zum Monatswechsel stehen in Deutschland einige Neuerungen an. Der Mindestlohn steigt, Einweg soll durch Mehrweg ersetzt werden und die Homeoffice-Pflicht entfällt. Welche Änderungen und neue Gesetze im Juli 2021 greifen.

Die erste Hälfte des Jahres 2021 ist fast vorbei. Und noch immer steht alles im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch wenn die Zahlen aktuell so niedrig sind wie seit September 2020 nicht mehr, wächst die Sorge vor der ansteckenderen Delta-Variante. Auch im Juli gelten deshalb weiterhin bestimmte Corona-Regeln. Außerdem steigt im Juli der Mindestlohn an, mehr Arbeitnehmer kehren wieder in die Büros zurück und viele Bundesländer starten in die Sommerferien.
Änderungen im Juli: Corona-Pandemie
Die Infektionszahlen sind in den letzten Wochen weiter gesunken, die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt im einstelligen Bereich. Doch vorbei ist die Pandemie wohl noch nicht. Noch immer gelten deutschlandweit Schutzregeln zur Pandemiebekämpfung. Die Bundesnotbremse läuft dagegen zum 30. Juni 2021 aus. Für weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, privaten Feiern, Veranstaltungen und Schulen sind die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich. Für andere Maßnahmen ist allerdings weiterhin der Bund zuständig.
Ende der Homeoffice-Pflicht
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten dann nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten. Arbeitnehmer müssen entsprechende Angebote des Arbeitgebers nicht mehr annehmen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) müssten betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Künftig entfällt auch die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in mehrfach belegten Räumen.
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Digitaler Corona-Impfnachweis
Ab dem 1. Juli wird der EU-weit gültige digitale Corona-Impfnachweis eingeführt. Einige Länder, darunter auch Deutschland, stellen den Impfnachweis bereits seit Mitte Juni aus. Bis Ende Juni sollen laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) alle vollständig Geimpften in Deutschland ein digitales Zertifikat erhalten können. Mit dem digitalen Impfnachweis soll grenzüberschreitendes Reisen in der EU wieder ohne Reisebeschränkungen möglich sein.
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Corona-Wirtschaftshilfen
Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert. Ab Juli läuft die Wirtschaftshilfe unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
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Mindestlohn steigt
Ab dem 1. Juli erhöht sich der Mindestlohn um 10 Cent von 9,50 Euro auf 9,60 Euro. Diese Erhöhung ist Teil einer auf zwei Jahren angesetzten Anpassung des Mindestlohns. Bis Ende 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro ansteigen.
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Mehrweg statt Einweg
Eislöffel, Plastik-Strohhalme und Plastik-Teller gehören bald der Vergangenheit an. Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft, die Plastikmüll reduzieren und so die Meere und die Umwelt vor einer anhaltenden Plastikflut bewahren sollen. Die eine verbietet europaweit die Herstellung zahlreicher Plastikprodukte, die andere belegt einige Produkte mit einer Kennzeichnungspflicht.
Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland gilt das Produktionsverbot für zehn Einweg-Kunststoff-Artikel, die 70 Prozent des Meeresmülls ausmachen. So dürfen Hersteller ab Juli unter anderem kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik produzieren. Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor sind ebenfalls verboten. Eine kleine Ausnahme: Händler und Restaurants dürfen Restbestände weiter ausgeben, damit diese nicht unbenutzt im Müll landen.
Weiter erlaubt, aber gekennzeichnet werden müssen etwa Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung sowie Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Zigaretten und Tabakprodukte mit Filtern. Hier soll explizit auf die Umweltauswirkungen hingewiesen werden.
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Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen zum 1. Juli 2021
Die Corona-Krise treibt die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland kräftig an. Die Zahl der privaten Schuldner umfasst allerdings weit mehr Menschen als diejenigen, die sich im Insolvenzverfahren befinden. Wer Schulden tilgen muss, dem bleibt immer ein gesetzlich gesicherter Betrag, den Gläubiger nicht einfordern dürfen. Dieser ist per Gesetz vor einer Pfändung geschützt. Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber nun die Pfändungsfreigrenze angehoben und zum Jahresbeginn 2022 zudem die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert.
Seit der letzten Anpassung im Juli 2019 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.179,99 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Sie steigt zum 1. Juli 2021 um 6,28 Prozent. Konkret bedeutet das auf einen unpfändbaren Betrag von 1.252,64 Euro. Dieser gilt allerdings für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu leisten, steigen die Freigrenzen nach Anzahl der Kinder an.
>>> Lesetipp: Bundesregierung hebt Pfändungsfreigrenzen an
KfW-Förderkredite werden günstiger
Gute Nachrichten für Existenzgründer, Häuslebauer und andere: KfW-Förderkredite werden günstiger. Die staatliche Förderbank gibt die Minuszinsen, die ihr am Kapitalmarkt berechnet werden, ab 1. Juli an Geschäftsbanken weiter, bei denen Kunden Kredite aus den KfW-Förderprogrammen beantragen. Der Zinssatz für die Endkreditnehmer werde deutlich sinken, jedoch im positiven Bereich bleiben, teilte die KfW am Montag in Frankfurt mit. Hausbanken können eine Marge draufschlagen.
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Sommerferien
In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind bereits Sommerferien. Im Laufe des kommenden Monats ziehen alle anderen Bundesländer nach. Als letztes Bundesland startet Bayern am 30. Juli in die Sommerferien.
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Mit Inhalten aus dpa