Übersicht Änderungen im Oktober 2026: Tankrabatt, Lohnplus, Digitalisierung

Ab in den Herbst: Volltanken wird billiger, Dachdecker und Gerüstbauer bekommen mehr Geld – und gleich mehrere Prozesse werden digital. Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Oktober 2026.

Ab Oktober werden mehrere Prozesse und Behördengänge digitalisiert. Unter anderem können Ärzte auf Vorsorgevollmachten zugreifen. - © Jose - stock.adobe.com

Der Oktober hat es in sich: Zwei Handwerksberufe profitieren von Tariflohnerhöhungen, während die Digitalisierung weitere Fortschritte macht. Notare müssen künftig mehr elektronisch übermitteln, Vollstreckungsverfahren werden papierärmer und wer eine Immobilie kauft oder verkauft, bekommt ebenfalls digitalere Prozesse zu spüren.

Dazu verschwinden bestimmte Chemikalien aus Alltagsprodukten wie Kleidung und Verpackungen, Apotheken in ländlichen Regionen sollen besser erreichbar sein – und zum Monatsende dürfen sich alle über eine Stunde Schlaf mehr freuen.

Was sich sonst noch alles tut im Oktober 2026 – hier kommt unsere kompakte Übersicht:

Ab 1. Oktober: Tankrabatt senkt Spritpreise bis Ende Dezember

Bundestag und Bundesrat haben einem neuen Tankrabatt zugestimmt, der vom 1. Oktober bis Ende Dezember gilt. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt um 14 Cent pro Liter – inklusive des Mehrwertsteuereffekts ergibt sich eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter an der Zapfsäule. Die geschätzten Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro tragen Bund und Länder je zur Hälfte.

Ob die Ersparnis vollständig bei den Autofahrern landet, ist offen. Das Bundeskartellamt hat die Ölkonzerne bereits im Vorfeld der Abstimmung aufgefordert, den Steuervorteil weiterzureichen. Berechnungen der Behörde aus dem Frühjahr zeigen: Beim Rabatt im Mai und Juni kamen etwa 80 Prozent der Entlastung an der Zapfsäule an – bei Diesel war es weniger als bei Benzin.

Der Rabatt ist zudem nur ein erster Schritt: Ab Januar 2027 soll ein Spritpreisdeckel folgen, der Mineralölunternehmen per Höchstpreis in der Preisgestaltung begrenzt. Die genaue Berechnungsgrundlage ist noch offen.

Löhne steigen bei Dachdeckern und Gerüstbauern ab Oktober

Zwei Handwerksberufe, ein positives Ereignis: Ab Oktober gibt es mehr Geld. Im Dachdeckerhandwerk steigen die Tariflöhne um 3,4 Prozent – der Ecklohn eines Gesellen klettert von 22,51 auf 23,28 Euro pro Stunde. Auch Azubis profitieren: Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 1.050, 1.200 und 1.460 Euro je nach Lehrjahr. Die Erhöhung ist Teil eines Stufentarifvertrags, der bis September 2027 läuft.

>> Alle Details zum Dachdecker-Tarifvertrag

Im Gerüstbauer-Handwerk greift ebenfalls zum 1. Oktober die zweite Tarifstufe: Der Ecklohn steigt von 19,25 auf 20,10 Euro – ein Plus von rund 4,4 Prozent.

>> Mehr zum Gerüstbauer-Tarifvertrag

Ab 1. Oktober: Führungszeugnis gibt es jetzt auch digital

Wer ein Führungszeugnis für private Zwecke braucht – etwa für einen neuen Job oder ein Ehrenamt –, kann es ab dem 1. Oktober erstmals vollständig digital beantragen. Das Dokument wird dann als PDF über das persönliche BundID-Konto bereitgestellt. Die Echtheit lässt sich mit einem Barcode und einer speziellen App prüfen.

Wichtig: Die Papierform bleibt erhalten – und ist weiterhin die einzig zulässige Variante, wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Das digitale Dokument ersetzt sie in diesem Fall nicht.

>> Zu den FAQ des Bundesministeriums zum Thema Führungszeugnis

Ab 1. Oktober: Zwangsvollstreckung wird ebenfalls digitaler

Auch in der Zwangsvollstreckung hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Ab 1. Oktober müssen Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Dokumente an Gerichtsvollzieher elektronisch übermitteln – Papier wird weitgehend zurückgedrängt. Das hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres beschlossen. Eine Ausnahme gilt allerdings: Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels und bestimmte Nachweisdokumente dürfen weiterhin in Papierform übermittelt werden. Gleichzeitig treten neue Formulare in Kraft, etwa für Vollstreckungsaufträge und Pfändungsbeschlüsse, die die digitale Verarbeitung erleichtern sollen.

Für die meisten Verbraucher spielt das im Alltag keine Rolle. Relevant wird die Änderung vor allem für Unternehmen, Anwälte und alle, die als Gläubiger oder Schuldner in ein Vollstreckungsverfahren eingebunden sind.

Ab 1. Oktober: Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen

Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen den gesetzlichen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro / 2027: 12.564 Euro) überschreitet, können eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen. Der Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag für das kommende Jahr 2027 kann ab dem 1. Oktober 2026 gestellt werden. Beispielsweise Pendler mit weiteren Arbeitswegen, Beschäftigte im Homeoffice sowie Personen mit anstehenden Handwerker- oder Umzugskosten können dadurch von monatlich reduzierter Lohnsteuer profitieren, anstatt zu viel gezahlte Lohnsteuer erst über die Steuererklärung zurückfordern zu müssen.

Ab 1. Oktober: Erste Schritte zum digitalen Immobilienkauf

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken soll ab 2027 vollständig digital möglich sein. Ab 1. Oktober treten erste vorbereitende Regeln in Kraft. Betroffen sind vor allem Notare: Sie müssen Kaufvertragsmitteilungen, Urkundenabschriften und bestimmte baurechtliche Anträge künftig elektronisch übermitteln.

Gleichzeitig werden Notare verpflichtet, Daten zu Grundstücksverkäufen strukturierter an die Gutachterausschüsse zu melden – darunter Lagemerkmale, Nutzungsart sowie Miet- und Pachterträge. Diese Ausschüsse ermitteln daraus unter anderem Bodenrichtwerte und erstellen Verkehrswertgutachten, was langfristig mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen soll.

Grundlage ist das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (ImmoVVDigG).

Zentrales Vorsorgeregister vereinfacht Zugriff von Ärzten

Ab dem 1. Oktober können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erstmals auch als elektronische Abschriften im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt werden. Den Upload übernehmen ausschließlich zugelassene institutionelle Nutzer wie Notariate, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden – private Uploads sind nicht möglich.

Der entscheidende Fortschritt: Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte konnten bislang nur feststellen, dass ein Dokument existiert. Ab Oktober können sie den genauen Inhalt direkt digital einsehen – und im Ernstfall schneller nach dem Willen der betroffenen Person handeln. Die Bundesregierung hatte diese Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung zu Jahresbeginn auf den Weg gebracht.

Ab 1. Oktober: Apotheken-Teilnotdienst soll ländliche Versorgung verbessern

Ab 1. Oktober gilt eine neue Regelung für den Apothekennotdienst: Apotheken, die einen Teilnotdienst leisten, der mindestens den Zeitraum von 20 bis 22 Uhr abdeckt, erhalten künftig einen Zuschuss. Bisher blieb dieser Einsatz unbezuschusst.

Den Teilnotdienst gab es bisher nur in einigen Bundesländern. Die neue Regelung soll vor allem die Versorgung in ländlichen Regionen mit geringer Apothekendichte verbessern. Ob und wie Teilnotdienste eingesetzt werden, entscheidet weiterhin jedes Bundesland selbst – in Ballungsräumen wie Berlin ist dies derzeit nicht vorgesehen.

Ab 10. Oktober: Weniger Ewigkeitschemikalien in Alltagsprodukten

Ab dem 10. Oktober gilt für eine konkrete Untergruppe der PFAS – umgangssprachlich Ewigkeitschemikalien genannt – ein Verbot: Kleidung und Schuhe, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton – etwa Pizzakartons –, Kosmetika sowie Reinigungs- und Pflegemittel dürfen die Stoffgruppe PFHxA und verwandte PFAS nur noch in definierten Kleinstmengen enthalten. Das trifft Hersteller und Händler in der Textil-, Leder- und Schuhindustrie, dem Druckerei- und Verpackungsgewerbe sowie der Kosmetikbranche.

PFAS sind oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien, die in zahlreichen Alltagsprodukten stecken. Sie stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Zudem gelten sie als besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab – weshalb sie "Ewigkeitschemikalien" genannt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/2462, die unmittelbar auch in Deutschland gilt.

Ab 13. Oktober: Microsoft stellt Support für Office 2021 ein

Wer Office 2021 betrieblich oder privat nutzt, sollte seine IT-Struktur überdenken. Microsoft stellt am 13. Oktober den Support für Office LTSC 2021 ein – betroffen sind Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Access und OneNote in den entsprechenden Versionen. Auch private Kaufversionen wie Office Home & Student 2021 fallen unter den Stichtag. Microsoft bietet für Office 2021 keine verlängerten Sicherheitsupdates an. Entsprechend steigt das Sicherheitsrisiko Opfer einer Cyber-Attacke zu werden.

Alkoholverbot an allen Bahnhöfen gilt vollständig ab 15. Oktober

Die Deutsche Bahn führt an allen rund 5.400 deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Bis zum 15. Oktober soll es schrittweise überall gelten – im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Bei Verstößen droht zunächst ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot. Gestartet wurde das Konsumverbot im September zunächst unter anderem am Berliner Hauptbahnhof sowie in Kiel und Braunschweig.

Uhren zurück: Winterzeit beginnt am 25. Oktober

In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, endet die Sommerzeit: Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt – die Nacht ist eine Stunde länger. Wer in dieser Nacht arbeitet oder reist, sollte aufpassen: Die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr gibt es zweimal. Uhren und zeitgesteuerte Geräte ohne automatische Umstellung sollten manuell angepasst werden.

191. Münchner Oktoberfest endet am 4. Oktober

Das 191. Münchner Oktoberfest geht am 4. Oktober zu Ende. Noch bis zum letzten Wiesn-Tag können Besucher auf der Theresienwiese feiern – gestartet war das Fest am 19. September mit dem traditionellen Fassanstich durch Oberbürgermeister Dominik Krause.

Heckenschnitt ab 1. Oktober wieder erlaubt

Wer seinen Garten in Form bringen möchte, darf ab dem 1. Oktober wieder zur Heckenschere greifen. Dann endet die gesetzliche Schonzeit für Hecken und Gehölze, die seit Anfang März gilt. Während dieser Zeit sind radikale Rückschnitte und das Entfernen von Büschen verboten – zum Schutz nistender Vögel und anderer Tiere. Ab Oktober sind auch stärkere Eingriffe wieder erlaubt.

Ab 2. Oktober: Längere Fahrzeiten zwischen Hannover und Berlin

Ab 2. Oktober startet die Deutsche Bahn die Korridorsanierung Lehrte–Berlin. Der Abschnitt zwischen Fallersleben und Berlin-Spandau wird bis 12. Dezember gesperrt. Fernzüge werden umgeleitet und halten abwechselnd in Braunschweig und Magdeburg – die Fahrzeit zwischen Hannover und Berlin verlängert sich um 60 bis 80 Minuten.