EU-Verpackungsverordnung PPWR Verpackungsverordnung: So fordert sie Betriebe im Alltag

Die neue Verpackungsverordnung PPWR sorgt für Ärger in gleich mehreren Handwerksbranchen. Verbände zeigen sich enttäuscht, dass Vorgaben für Großkonzerne genauso für kleine Betriebe gelten – und diese vor große Herausforderungen stellen. Doch wie sehen diese Belastungen in der Praxis aus? Eine Bäckermeisterin berichtet.

Bäckermeisterin Katrin Knopp von der Bäckerei Soluna in Berlin
Bäckermeisterin Katrin Knopp hat erlebt, wie kompliziert die aktuelle EU-Verpackungsverordnung in der Praxis umzusetzen ist. - © Helena Golz_Handwerkskammer Berlin

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR ist seit dem 12. August 2026 in Kraft und fordert einiges von den Betrieben. Neue Pflichten haben nämlich nicht nur die Großunternehmen bekommen, die Verpackungen massenweise in den Umlauf bringen, sondern auch Handwerksbetriebe jeder Branche und Größe, die in irgendeiner Weise mit Verpackungen zu tun haben.

Zwar gehören Verpackungen in Bäckereien zum täglichen Geschäft. Zumindest bei Brot und Brötchen sind sie meistens jedoch aus Papier. Durch die Neuregelungen müssen sich Bäckereien nun allerdings nicht mehr nur im Verpackungsregister LUCID registrieren, sondern in vielen Fällen auch sämtliche Mengen an Brötchentüten und anderen Verpackungsmaterialien ermitteln und diese regelmäßig melden. Nutzen sie beispielsweise Verpackungen, auf denen das eigene Logo bzw. der Name gedruckt ist, oder versenden sie Backwaren ins EU-Ausland, treten sie in die Rolle des Verpackungsherstellers und müssen dessen Verantwortung für die Verpackungen übernehmen.

Verpackungen zählen und melden: Stundenweise Büroarbeit

Das kostet Zeit. Allein das Zählen und Übermitteln der Verpackungsmengen bedeutet für kleine Betriebe wie die Berliner Bäckerei SoLuna stundenweise Büroarbeit. Arbeitszeit, die Bäckermeisterin Katrin Knopp zusätzlich leisten muss, denn die Bäckerei, die nur eine Backstube und einen Laden betreibt, hat kein Personal, das die Arbeiten übernehmen kann. Erst im Juli hat sie die Bäckerei übernommen und musste sich deshalb mit einigen bürokratischen Hürden herumschlagen. So kam es auch, dass Katrin Knopp etwas spät dran war mit der neuen Anmeldung ihrer Verpackungsmengen und das im August noch nicht erledigt hatte. Das brachte ihr prompt eine Strafzahlung beim Systementsorger ein.

"Das war mitten in der Urlaubszeit und wenn man sich das erste Mal damit beschäftigen muss, welche Art der Verpackung man verwendet, welche man registrieren muss und welche nicht und wo man sich dann überall anmelden muss, ist das ein riesiger Berg an Arbeit", sagt die Bäckermeisterin. Heute weiß sie, dass es nicht nur die Brötchentüten mit dem eigenen Logo sind, für die sie neue Abgaben bezahlen muss, sondern auch jede Verpackung, die einen Aufkleber mit dem Namen ihrer Bäckerei trägt. "Früher stand auf der Rechnung meiner Verpackungslieferanten, dass in den Kosten auch ein Teil für die Entsorgung enthalten ist. Heute muss ich diesen Teil selbst tragen", erklärt sie.

Katrin Knopp ist froh, dass die Ungewissheit nun ein Ende hat, wie viel Aufwand und wie viele Kosten durch die PPWR auf sie zukommen – und auch, dass sich die Kosten noch im Rahmen halten. Rund 90 Euro musste sie in diesem Jahr für ca. 400 kg abgabenpflichtige Verpackungen bezahlen. Dennoch empfindet sie den Aufwand als enorm.

PPWR: "Für kleine Betriebe eine erhebliche Herausforderung"

Zwar sind sich die Branchenverbände einig, dass die Ziele, die die EU-Verpackungsverordnung und das deutsche Verpackungsgesetz verfolgen, die richtigen sind: weniger Verpackungsabfall, bessere Recyclingquoten und damit insgesamt mehr Umwelt- und Ressourcenschutz. Der Weg dorthin und damit die Umsetzung in der Praxis werden allerdings scharf kritisiert.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks beschreibt das, was handwerklich arbeitende Bäckereien leisten müssen, um die Vorgaben zu erfüllen, als "hochkomplexe Pflichten, die für Kleinst- und Kleinbetriebe praktisch nicht handhabbar sind und den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt erheblich einschränken." Diese Worte schreibt der Verband in einem offiziellen Konsultationsbeitrag zur PPWR, der die Diskussion über Änderungen an der gerade in Kraft getretenen Verordnung anregen soll. In ihrer jetzigen Form sei diese für kleine Betriebe eine erhebliche Herausforderung.

Der Bäckerverband bezieht sich dabei besonders auf Betriebe, die per Versandhandel Ware in andere EU-Mitgliedstaaten exportieren, ohne dort niedergelassen zu sein. Für sie ergibt sich eine bürokratische und finanzielle Last, die dazu führen könnte, dass sich diese Handwerksfirmen aus dem EU-Markt komplett zurückziehen. Als Beispiel nennt der Verband Handwerksbäckereien, die Christstollen, Lebkuchen oder andere regionale Spezialitäten an Verbraucherinnen und Verbraucher in andere EU-Mitgliedstaaten versenden.

Brötchentüten mit Logo: Wichtig für die Markenbildung und jetzt teure Verpackung

Die PPWR schreibt ihnen unter anderem vor, dass sie einen eigenen Bevollmächtigten benennen müssen, der sich um die erweiterte Herstellerverantwortung kümmert. Das sei angesichts der sowieso schon knappen Personalsituation in der Branche nicht zu leisten. "Die Kosten für einen Bevollmächtigten bewegen sich nach Auskunft unserer Mitgliedsbetriebe je nach Land zwischen rund 250 und 2.000 Euro pro Jahr. Dazu kommen Lizenzentgelte und ein erhöhter administrativer Aufwand für getrennte Mengenmeldungen in bis zu sechsundzwanzig Systemen", heißt es im Schreiben des Verbands. Bei einzelnen Sendungen mit einem Warenwert von wenigen Dutzend Euro sei das wirtschaftlich nicht darstellbar.

Auf Anfrage beschreibt Friedemann Berg, der Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbands, die aktuelle Lage als "großes Ärgernis für die Betriebe". Als weiteres Beispiel nennt er die klassischen Brötchentüten mit dem eigenen Logo einer Bäckerei, die nun dazu führen, dass die Bäckerei zum Hersteller der Verpackungen wird und neue Registrierungs-, Melde- und Bezahlpflichten bekommt. Diese Brötchentüten sind in der Branche nicht nur üblich, sondern auch "wichtig für die Markenbildung", sagt er. Seit August müssen die Betriebe dafür Gebühren bezahlen.

Der Zentralverband des Bäckerhandwerks hat seine Kritik in Nachbesserungsvorschlägen an der PPWR gebündelt und fordert für eine praxistauglichere Umsetzung:

  1. Bagatell- bzw. Geringmengenregelung für kleine Betriebe sowohl für die  Registrierung und Mengenmeldungen als auch für die Benennung eines Bevollmächtigten.
  2. Eine zentrale Anlaufstelle, so dass nur eine Registrierung und Mengenmeldung notwendig ist – inklusive harmonisierter Datenanforderungen.
  3. Möglichkeit der Pflichtenübernahme durch Dritte: Klare Rechtsgrundlage dafür, dass Plattformen, Dienstleister oder gewerbliche Abnehmer die Pflichten rechtssicher übernehmen können.

Viel Bürokratie für wenig Verpackung

Wie praxisfern die EU-Verpackungsverordnung PPWR derzeit für kleine Handwerksbetriebe ist, zeigt sich auch in der Kritik des Bundesinnungsverbands des Tischler- und Schreinerhandwerks – Tischler Schreiner Deutschland (TSD), der sich ebenfalls öffentlich zu Wort gemeldet hat, als die Verordnung in Kraft trat. Dabei zählt die Branche eigentlich nicht zu den Bereichen, die direkt mit Verpackungen in Verbindung gebracht werden – vor allem nicht zu solchen, die selbst in großem Umfang Verpackungen in den Umlauf bringen.

Auf Anfrage schreibt der TSD, dass Tischler und Schreiner für die Auslieferung ihrer Produkte zwar auch Verpackungsmaterialien verwenden. Einerseits fertigen sie diese oft selbst wie Transportverpackungen aus Holz in Form von Kisten oder Paletten, da sie individuell gefertigten Produkten dienen. Andererseits handelt es sich um Verpackungen, die meist nur für den Transport bestimmt sind und oft mehrfach verwendet werden. "Dabei kommen traditionell häufig Mehrweglösungen wie Decken, Vliese und andere Schutzmaterialien zum Einsatz, die nach dem Transport direkt wieder mitgenommen werden", so der Verband.

An dieser Stelle beginnt für den TSD die Herausforderung: "Die Vorgaben gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob Verpackungen im industriellen oder handwerklichen Umfeld eingesetzt werden", kritisiert der Verband, der sich ebenfalls dafür einsetzt, auf politischer Ebene eine Überarbeitung der PPWR anzustoßen und damit Erleichterungen für kleine Betriebe zu erreichen. "Unsere Betriebe wollen Möbel bauen, Fenster montieren oder anspruchsvolle Innenausbauten realisieren und nicht immer neue Bürokratie bewältigen", sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher.

Änderungsvorschlag in Brüssel eingebracht: Bald Ausnahmen?

Und genau hier scheint auch schon Bewegung in die Sache zu kommen. So berichtet der TSD, dass die Bundesregierung die Verbändekritiken aufgenommen habe. "Sie hat Anfang September in Brüssel einen Änderungsvorschlag eingebracht: Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr sollen von der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden, und neue Registrierungspflichten sollen bis Mitte 2028 ausgesetzt werden", teilt der Bundesinnungsverband mit. Beschlossen sei diese Änderung bislang allerdings noch nicht.

Und so setzt sich aktuell auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Brüssel dafür ein, dass die Verpackungsverordnung nochmals überarbeitet wird. Er brachte Vorschläge dazu in eine Diskussion im EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 24.  September 2026 ein. Die Mitgliedstaaten sollten sich jetzt dafür einsetzen, dass die Pflichten nicht greifen, solange die Verordnung die Betriebe vor unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen stellt und die Wettbewerbsfähigkeit sowie das Funktionieren des EU-Binnenmarkts gefährdet, rät der ZDH.

"Die Verordnung ist in ihrer jetzigen Form für viele Betriebe nicht umsetzbar. Hier muss Abhilfe geschaffen werden", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Um die Regelungen zur Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig auszugestalten, müssen laut ZDH wirksame Bagatellschwellen festgelegt werden, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ausgenommen sind. "Zudem muss es Betrieben ermöglicht werden, dass sie ihre EU-Lieferungen über nationale Systeme melden können. Diese Systeme sollten die erforderlichen Daten dann automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen", schlägt Holger Schwannecke vor. Die Benennung eines Bevollmächtigten müsse freiwillig bleiben. Bei Lieferungen ins EU-Ausland entsteht den Betrieben derzeit ein sehr großer Aufwand, da sie sich mit den Systemen der jeweiligen Länder einzeln auseinandersetzen müssen.

Regulierungspolitik bringt Handwerksbetriebe an ihre Grenzen

Für TSD-Präsident Thomas Radermacher zeigt die Diskussion um die Verordnung grundsätzlich ein Problem der aktuellen Regulierungspolitik: "Die PPWR ist ein gutes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regulierung in der betrieblichen Wirklichkeit an ihre Grenzen stößt und zur Belastung wird."

Und so bleibt der TSD bei seinem Einsatz und macht deutlich, dass aktuell für die Betriebe ein großer Aufwand bei gleichzeitig großer Unsicherheit bestehe. Die Unsicherheit betrifft besonders auch die Frage, welche Rolle ein Unternehmen in der Lieferkette bzw. der Verantwortungskette für die Verpackung einnimmt. Das sei für einen Handwerksbetrieb teilweise nur schwer zu beantworten und erfordere eine genaue Betrachtung des Einzelfalls.

Für Tischlereien entsteht laut TSD zusätzlicher Aufwand vor allem dadurch, dass sie sich verstärkt, damit beschäftigen müssen, welche Verpackungen und Verpackungsmaterialien sie einkaufen und verwenden, wer innerhalb der Lieferkette für deren Konformität verantwortlich ist und welche Informationen und Unterlagen sie selbst benötigen oder bereitstellen müssen. Das bedeutet für einen kleinen oder mittelständischen Handwerksbetrieb zusätzliche Prüf-, Informations- und Dokumentationsprozesse, obwohl Verpackungen eigentlich nur ein kleines Nebenthema seiner täglichen Tätigkeit sind.