Die Renten steigen, E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei und die Aktivrente kommt. 2026 treten einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Ein Überblick über das, was Sie im Jahr 2026 im Blick haben müssen.

Neues Jahr, neue Gesetze und neue Pflichten. Das Jahr 2026 ist wenige Wochen alt und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Mit dem neuen Jahr sind Renten, Mindestlohn und Grundfreibetrag gestiegen. Für das Handwerk eröffnen sich Chancen durch die geplante Aktivrente, während eine neue Prämie auch Geringverdienern den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtern soll. Bei vielen Änderungen steht die endgültige Entscheidung und die genaue Gesetzeslage noch aus – etwa bei der Abschaffung der Bonpflicht oder der Novelle der Gewerbeabfallverordnung.
Was sich 2026 für Verbraucher, Selbstständige und auch Handwerksbetriebe ändert, im Überblick:
Das sind die wichtigsten Änderungen 2026:
- Bundeshaushalt 2026
- Landesparlamentswahlen
- Grundfreibetrag
- Neuer Schufa-Score
- Spitzensteuersatz
- Kranken- und Pflegebetrag
- Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben
- Mindestlohn und Minijob-Grenze
- Mindestausbildungsvergütung
- Branchenmindestlöhne 2026
- Tarifvertrag für Gerüstbauer
- Gesundheitshandwerke
- Bauwirtschaft: Neue Ausbildungsordnungen
- Euro-Einführung in Bulgarien
- Kfz-Steuer als Einmalzahlung
- Hauptuntersuchung 2026
- Neue Typ- und Regionalklassen
- Steuerbefreiung für E-Autos
- Neue Kaufprämie für E-Autos
- Gebrauchtwagenverkauf
- Aktivrente
- Betriebsrente
- Hinterbliebenenrente
- Frühstartrente
- Neue Prämie bei Teilzeitaufstockung
- CO2-Steuer
- Abschaffung Bonpflicht
- Industriestrompreis
- Gasspeicherumlage
- Mehrwertsteuersteuersenkung Gastronomie
- Gewerbeabfallverordnung
- EU-Entwaldungsverordnung
- Entgelttransparenzgesetz
- Kindergeld
- Anspruch auf Ganztagsbetreuung
- Deutschlandticket wird teurer
- Vereinheitlichung der Pendler-Pauschale
- Höhere Freibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter
- Deutschlandweiter Ehrentag
- Fußball-WM 2026
- Vergütung von PV-Anlagen
- Frisurentrends für die Saison 2025/26
- Neue Grundsicherung
- Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger
- Rentenerhöhung 2026
- Agrardiesel-Subvention
- Neues Wehrdienstgesetz
- Digitale Steuerbescheide
- Behinderten-Pauschbetrag
- Fahrausbildung
- Lachgas-Verbot für Minderjährige
- Herkunft von Honig
- Asbest-Entsorgung
- Parteispenden
- Widerrufsbutton
Wichtige Fristen:
- Bis 19. Januar: Führerschein-Umtausch
- Bis 12. Januar: Austauschpflicht alter Bleileitungen
- Bis 31. März: Schwerbehindertenanzeige
Bundeshaushalt 2026
Die Bundesregierung hat sich auf den Bundeshaushalt für 2026 geeinigt. Im Kernhaushalt sind Ausgaben von 524,5 Milliarden Euro vorgesehen, darunter 58,3 Milliarden Euro für Investitionen. Die Neuverschuldung beläuft sich auf nahezu 98 Milliarden Euro. Die steigende Kreditaufnahme geht vor allem auf höhere Hilfen für die Ukraine und die Pflegeversicherung zurück. Zusätzlich fließen Milliardenkredite aus den Sondervermögen für Bundeswehr und Infrastruktur, wodurch die Gesamtverschuldung auf über 180 Milliarden Euro anwächst.
>> Lesetipp: Regierung beschließt weitere 180 Milliarden Euro Schulden
2026: Wahlen in fünf Bundesländern
In diesem Jahr stehen in fünf Bundesländern Wahlen an. Denn 2026 wählen vier Bundesländer einen neuen Landtag. Den Anfang macht Baden-Württemberg am 8. März. Am 22. März wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt, und am 6. September folgt die Wahl in Sachsen-Anhalt.In Mecklenburg-Vorpommern starten die Landtagswahlen am 20. September. Am selben Tag wählen die Bürger in den zwölf Berliner Bezirken die Bezirksverordneten.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht sich 2026 auf 12.348 Euro. Erst für Beträge, die darüber liegen, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Das soll den negativen Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgleichen. Würde sich der Grundfreibetrag nicht erhöhen, könnte es bei mehr Einkommen zu einer versteckten Steuererhöhung kommen.
Ende März 2026: Schufa-Score wird transparenter
Wer einen Kredit braucht, kann ab Ende März 2026 seinen Schufa-Score selbst einsehen – digital und kostenlos. Das geht künftig mit der Schufa-App oder online. Zudem war bisher oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Die Auskunftei vereinfacht den Score, damit auch Laien ihre eigene Kreditwürdigkeit ohne großen Aufwand nachrechnen können. Dafür vergibt die Schufa für zwölf Kriterien Punkte in der Spanne von 100 bis 999. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher wird die Bonität des Verbrauchers eingeschätzt.
>> Lesetipp: Schufa öffnet Blackbox: Neuer Score ab Ende März einsehbar
Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent. Ab 2026 gilt er ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro – das entspricht einer Verschiebung von 2,0 Prozent im Vergleich zu 2025.
Kranken- und Pflegebeitrag
2026 müssen Versicherte und Arbeitgeber erneut mit höheren Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Der von der Bundesregierung empfohlene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg trotz Sparpaket von 2,5 auf 2,9 Prozent.
Wichtig: Der Durchschnittswert gilt als amtliche Orientierungsmarke für die Krankenkassen und wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Er spiegelt also nicht den tatsächlichen Durchschnitt aller Zusatzbeiträge wider, da jede Kasse ihren individuellen Satz bestimmt. Die Branche rechnete im Schnitt bereits Ende 2025 mit einem höheren Zusatzbeitrag als 2,9 Prozent, um die anfallenden Kosten zu decken. Und das zeigt sich auch im neuen Jahr. Knapp die Hälfte der Krankenkassen hat eine Erhöhung angekündigt, dutzende Kassen halten ihre Beiträge konstant. Sodass der tatsächliche Zusatzbeitrag im Schnitt über alle Versicherer hinweg knapp über 3,3 Prozent liegen dürfte.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 3,6 Prozent.
Auch die Beiträge der Privaten Krankenversicherungen steigen ab Januar 2026 deutlich an. Die Branche rechnet mit einer durchschnittlichen Anpassung von etwa 13 Prozent. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung werden rund 60 Prozent der Versicherten von einer Erhöhung betroffen sein.
>> Lesetipp: Beiträge für Private Krankenversicherung steigen kräftig
Sozialabgaben: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen sich ab 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen. Die Erhöhung trifft vor allem Gutverdiener, auf sie könnten Mehrkosten zukommen. Je höher die Grenze liegt, desto mehr Sozialabgaben müssen gezahlt werden.
Das sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der allgemeinen Kranken- und Rentenversicherung (Angaben in brutto):
| Krankenversicherung | Rentenversicherung | |
| Jährlich | 69.750 Euro | 101.400 Euro |
| Monatlich | 5.812,50 Euro | 8.450 Euro |
In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die monatliche Einkommensgrenze auf 10.400 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die durchschnittlichen Löhne und Gehälter angepasst. Der Betrag über der Grenze ist beitragsfrei.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Minijobber dürfen im neuen Jahr mehr verdienen: Der gesetzliche Mindestlohn wurde für 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde festgelegt. Mit ihm steigt ab dem 1. Januar die Minijob-Grenze. Wer einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, darf künftig nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen.
>> Lesetipp: Minijob 2026: Aus 556-Euro-Job wird 603-Euro-Job
Mindestausbildungsvergütung
2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Azubis, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 in ihr erstes Lehrjahr starten, müssen von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro aus dem Vorjahr.
>> Lesetipp: Mindestausbildungsvergütung: So hoch ist sie 2026
Branchenmindestlöhne 2026
In einigen Branchen gibt es Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese werden in den Tarifverträgen verbindlich festgelegt. In mehreren Gewerken erhöht sich der Betrag 2026.
- Innerhalb des Dachdeckerhandwerks gibt es zwei Lohnuntergrenzen. Sie richten sich nach dem Status des jeweiligen Arbeitnehmers: Ungelernte Arbeitnehmer erhalten Mindestlohn 1. Dieser erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 einmalig von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro pro Stunde und gilt bis Ende 2028. Gelernte Arbeitnehmer bekommen Mindestlohn 2. Er steigt ab 2026 in drei Stufen, wobei der Betrag zunächst auf 16,60 Euro klettert.
- Auch im Gebäudereiniger-Handwerk gelten zwei verschiedene Lohnuntergrenzen – für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung und für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung. Im Januar 2026 erhöht sich der Betrag für Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreiniger) um 75 Cent – Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter dann mit mindestens 15 Euro pro Stunde vergüten. Für Beschäftigte in der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreiniger) steigt der Branchenmindestlohn auf 18,40 Euro. Grundlage ist der aktuelle Tarifvertrag. Mit seiner 24-monatigen Laufzeit reicht er nun bis einschließlich 2026
- Für Gerüstbauer steigt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 14,35 Euro. In einer zweiten Stufe wird er zum 1. Januar 2027 auf 14,90 Euro erhöht.
- Ab dem 1. Juli 2026 erhalten gelernte Fachkräfte im Maler- und Lackierer-Handwerk mindestens 16,13 Euro brutto pro Stunde. Ihr Tarifvertrag gilt seit dem 1. August 2025.
- In den Elektrohandwerken gilt derzeit ein Branchenmindestlohn von 14,41 Euro, der zum 1. Januar 2026 um 52 Cent auf 14,93 Euro steigt. Weitere Erhöhungen der Lohnuntergrenze stehen 2027 und 2028 an.
>> Lesetipp: Branchenmindestlöhne: Die Lohnuntergrenzen im Handwerk
>> Lesetipp: Höherer Tariflohn in der Gebäudereinigung ab 2025
>> Lesetipp: Dachdecker-Branchenmindestlohn: Das gilt von 2026 bis 2028
>> Lesetipp: Tarifvertrag für Gerüstbauer: Diese Einigung wurde erzielt
>> Lesetipp: Maler und Lackierer: Neuer Tarifvertrag final bestätigt
Tarifvertrag für Gerüstbauer bringt erstmals Sommerausfallgeld
Eine Tarifeinigung im Gerüstbau bringt 2026 eine besondere Änderung mit sich: Erstmals wurde ein tarifliches Sommerausfallgeld vereinbart. Während der neue Tarifvertrag bereits zum 1. November 2025 höhere Gehälter für Gerüstbauer und ihre Azubis brachte, können Unternehmen künftig zwischen dem 1. Mai und dem 31. August für insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen.
Für das Sommerausfallgeld gilt:
- Erstattet werden 75 Prozent des Stundenlohns
- Betriebe erhalten 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück
Die Regelung soll Betriebe finanziell entlasten, wenn es durch extreme Wetterlagen in den Sommermonaten zu Arbeitsausfällen kommt. Die Schwere der Hitze liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
>> Lesetipp: Tarifvertrag für Gerüstbauer
Elektronischer Berufsausweis für Gesundheitshandwerke ab 2026 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für bestimmte Gesundheitshandwerke Pflicht. Diese Regelung betrifft beispielsweise Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher oder Orthopädietechniker. Zur Umsetzung benötigen die Betriebe zwei Komponenten: einen persönlichen Elektronischen Berufsausweis (eBA) für qualifizierte Mitarbeiter sowie eine Institutionskarte (SMC-B) für jede einzelne Betriebsstätte.
>> Lesetipp: Eine Übersicht über die neuen Pflichten liefert die Handwerkskammer Mannheim
Ab August 2026: Neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe
In der Bauwirtschaft gelten ab August 2026 für 19 Bauberufe neue Ausbildungsordnungen. Sie werden inhaltlich angepasst und auch ihre Abläufe modernisiert.
Inhaltlich werden etwa folgende Themen in den Fokus gerückt:
- Nachhaltigkeit (energetische Sanierung vs. Neubau, Kreislaufwirtschaft als Konzept)
- Digitalisierung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Anpassungen gelten für alle 19 Bauberufe, da sich die Ausbildungsinhalte in den ersten beiden Lehrjahren decken.
In den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen ersetzt ab dem 1. August 2026 eine gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung die "klassische" Zwischenprüfung. Die neue Form macht künftig 40 Prozent der Abschlussprüfung aus. Ziel ist, den Druck zu reduzieren, der am Ende der Ausbildung bei der Abschlussprüfung auf die Azubis wartet.
>> Lesetipp: Neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe: Das kommt 2026
Bulgarien führt den Euro ein
Mit dem Start ins Jahr 2026 ersetzt Bulgarien seine bisherige Währung Lew durch den Euro. Der feste Umrechnungskurs liegt bei 1 Euro = 1,95583 Lew. Für Betriebe und Verbraucher entfällt damit der Währungsumtausch bei Geschäfts‑ oder Urlaubsreisen nach Bulgarien. Beobachter rechnen jedoch mit moderaten Preissteigerungen, insbesondere im Tourismus und in der Gastronomie.
Kfz-Steuer nur noch als Einmalzahlung
Das neue Jahr bringt eine Änderung mit sich, die alle Autofahrer betrifft: Die Kfz-Steuer kann künftig nur noch als einmaliger Jahresbetrag entrichtet werden.
Bisher konnte der Betrag über das Jahr verteilt werden. Ab einer Steuerhöhe von 500 Euro pro Jahr war es zum Beispiel möglich, die Kfz-Steuer halbjährlich in Raten abbuchen zu lassen. Bei Beträgen von mehr als 1.000 Euro ging das auch vierteljährlich.
Hauptuntersuchung 2026: Blaue Plakette
Wer eine blaue Plakette an seinem Autokennzeichen hat, der muss dieses Jahr mit seinem Auto zur Hauptuntersuchung (HU). Das sieht der 6-Jahres-Farbzyklus vor, der eine feste Reihenfolge für die TÜV-Prüfplaketten festlegt: Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün, Orange.
Ob das eigene Fahrzeug 2026 zur HU muss, ist an der Plakette abzulesen. Wer sein Fahrzeug zuletzt 2024 zur Hauptuntersuchung gebracht hat, muss eben 2026 erneut vorfahren. Und das betrifft alle, die aktuell eine blaue TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen haben. Dafür gibt es dann eine neue braune Plakette, die 2028 wieder überprüft werden muss.
Änderungen bei der Kfz-Haftpflicht: Neue Typ- und Regionalklassen
Ab 2026 kommt es für manche Autohalter zu Änderungen in der Kfz-Haftpflicht. Grund sind neue Regionalklassen, die in regelmäßigen Abständen neu berechnet werden. Grundlage dafür ist, wo die meisten oder teuersten Schäden entstehen. Das macht die Kfz-Versicherung je nach Wohnort jeweils teurer oder günstiger.
Auch die Typklassen haben Auswirkungen auf die Beiträge zur Kfz-Versicherung. Sie werden jährlich von der Versicherungswirtschaft neu errechnet. Dies gilt auch für das Jahr 2026. Laut ADAC sind große Sprünge jedoch die Ausnahme – für rund 75 Prozent der Autofahrer bleibe die Typklasse vorerst unverändert. Für diejenigen, deren Fahrzeug doch höher oder niedriger eingestuft wird, gelten die neuen Klassen bei bestehenden Verträgen meist ab dem 1. Januar 2026.
>> Lesetipp: Neue Regionalklassen 2026: Wo Autofahrer mehr bezahlen
>> Lesetipp: Neue Typklasse für rund 10 Millionen Autos
E-Autos bleiben steuerfrei bis 2035
Wer ein Elektroauto kauft, soll künftig weiter bei der Steuer sparen. Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos um fünf Jahre. Für reine Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, muss damit zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Bisher galt die Befreiung bis Ende 2025.
>> Die Pläne der Bundesregierung zur Steuerbefreiung für E-Autos ab 2026
Neue Kaufprämie für E-Autos erleichtert Umstieg
Zum 1. Januar startet eine neue Kaufprämie für Elektroautos, um gezielt Haushalten mit kleinerem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu erleichtern. Gefördert werden ausschließlich Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 80.000 Euro im Jahr, diese Einkommensgrenze steigt je nach Kinderanzahl auf bis zu 90.000 Euro. Geplant ist ein Basiszuschuss von 3.000, der je nach Kinderanzahl und Haushaltseinkommen auf bis zu 5.000 Euro steigen kann. Auch für Plug-in-Hybride sind Förderungen geplant. In welcher Form, ist noch unklar. Die Prämien stehen aktuell noch unter Vorbehalt, die EU muss der Beihilfe noch zustimmen.
>> Mehr Informationen gibt es im FAQ des Bundesumweltministeriums
Gebrauchtwagen-Verkauf: Ab 2026 TÜV oder Gutachten nötig
Ab 2026 gilt eine neue EU-Richtlinie für den Verkauf von Gebrauchtwagen. Händler auf dem Gebrauchtwagenmarkt müssen künftig nachweisen, dass es sich nicht um ein Altauto, also einem schrottreifen Fahrzeug, handelt. Das geht mit einer aktuellen Hauptuntersuchung (HU) oder einem entsprechenden Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Regelung gilt für Verkäufe sowohl im In- als auch ins Ausland. Liegt solcher Nachweis nicht vor, können Zulassungs- und Zollbehörden die Umschreibung oder Ausfuhr verweigern.
Neusten Meldungen zufolge sind private Transaktionen von der Regelung ausgenommen. Ob dies so umgesetzt wird, ober auch Privatverkäufer beim Handel über eine elektronische Plattform ebenfalls ein entsprechendes Gutachten benötigen, entscheidet sich final in der Diskussion zwischen Kommission, Rat und Parlament.
Ab 1. Januar: Aktivrente soll kommen
Am 1. Januar fiel der Startschuss zur Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann laut Plänen der Bundesregierung damit bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Laut aktuellen Planungen gilt der Steuerfreibetrag nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkünfte. Andere Einkunftsarten – wie etwa aus Selbstständigkeit, Minijobs oder Vermietung und Verpachtung – profitieren nicht von der steuerlichen Begünstigung.
>> Lesetipp: Aktivrente rückt näher: Ab 2026 sollen 2.000 Euro steuerfrei sein
Ab Januar 2026: Änderungen bei der Betriebsrente fördern auch kleinere Betriebe
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für deutlich mehr Beschäftigte zum Standard werden. In Kraft getreten ist das neue Gesetz am 1. Januar. Mehr Ertrag, mehr Nutzer, mehr Flexibilität hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben. Dadurch sollen auch die Hürden für kleinere und mittlere Betriebe geringer werden, ihren Beschäftigten eine bAV anzubieten. Die Anpassungen zielen auch darauf ab, dass sich vor allem Arbeiter mit geringem und mittlerem Einkommen eine zusätzliche Absicherung für das Alter aufbauen können. Etwa indem Mitarbeiter automatisch in die Betriebsrente aufgenommen werden, von steuerlichen Vergünstigungen profitieren oder das Sozialpartnermodell weiterentwickelt wird. Das heißt auch Unternehmen und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können davon profitieren.
>> Lesetipp: Betriebsrente soll für kleine Betriebe attraktiver werden
Änderung bei Hinterbliebenenrente ab 1. Juli
Ab 1. Juli 2026 wird der seit Dezember 2025 integrierte Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente bei Hinterbliebenenrenten erstmals als Einkommen berücksichtigt. Einkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 Euro (plus 228,42 Euro pro Kind) wird zu 40 Prozent angerechnet.
>> Lesetipp: Kürzungen bei der Witwenrente? Das ändert sich 2026
Frühstartrente ab Jahresbeginn geplant
Zu Jahresanfang will die Bundesregierung auch die sogenannte "Frühstart-Rente" einführen. Laut Ursprungs-Plänen sollen damit Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro staatliche Förderung erhalten – zweckgebunden für ein individuelles Altersvorsorgedepot. Voraussetzung ist der Schulbesuch in Deutschland. Zunächst sollen die Kinder Jahrgangs 2020 vom Zuschuss profitieren und die weiteren Jahrgänge erst schrittweise folgen. Ein Eckpunkte-Papier wurde im Dezember 2025 noch verabschiedet. Ziel der Regierung ist es, im Laufe der kommenden Monate die Frühstartrente zu konkretisieren und rückwirkend zum 1. Januar 2025 auszuzahlen.
Neue Prämie bei Teilzeitaufstockung
Eine neue Prämie will Teilzeitkräften Anreize bieten, ihre Arbeitszeit zu erhöhen – mit einer sogenannten Teilzeitaufstockungsprämie. Wer als Teilzeitkraft mehr arbeitet, kann künftig bis zu 4.500 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Die Prämie geht aus einem Referentenentwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vom 12. September 2025 hervor. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Arbeitgeber beachten sollten. Ursprünglich war geplant, dass die Regelung zeitgleich mit der Aktivrente beschlossen wird, sie wurde aber ins neue Jahr verschoben.
>> Lesetipp: Teilzeit aufstocken: Steuerfreie Prämie ab 2026 geplant
Höhere CO2-Steuer ab 2026
2026 steigt die CO2-Steuer – aber moderater als in den vergangenen Jahren. Um die Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die Preisentwicklung zu bremsen. Der Preis für eine Tonne ausgestoßenen Kohlendioxid lag 2025 stabil bei 55 Euro. Ab 2026 bewegt es sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. Der genaue Preis bildet sich erstmals über den Handel von Emissions-Zertifikaten und nicht mehr rein durch eine politische Entscheidung. Damit dürften die Preise für Benzin, Diesel, Öl und Gas relativ stabil bleiben. Der ADAC beispielsweise rechnet mit einer Preissteigerung im Vergleich zu 2025 um knapp drei Cent je Liter Benzin oder Diesel. Die CO2-Steuer wurde 2021 eingeführt, um den Ausstoß des Treibhausgases zu verringern und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Bonpflicht könnte abgeschafft werden
Seit mittlerweile fünf Jahren sind Händler mit elektronischen Kassensystemen verpflichtet, ihren Kunden bei jedem Kauf einen Beleg auszuhändigen – und zwar unaufgefordert. Diese Pflicht könnte 2026 entfallen: Die Bundesregierung plant, die Bonpflicht abzuschaffen. Das soll Betriebe, Händler und Dienstleister von bürokratischem Aufwand entlasten, Papiermüll vermeiden und Kosten eindämmen.
Die Bonpflicht wurde 2020 eingeführt, um Steuerhinterziehung im Einzelhandel zu vermeiden. Ob die Abschaffung durchgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Bisher haben die Regierungsparteien die Änderung in ihrem Koalitionsvertrag lediglich angekündigt.
Soll 2026 kommen: Industriestrompreis
Die Bundesregierung will ab 2026 energieintensive Unternehmen entlasten – und hat sich auf einen vergünstigten Industriestrompreis von etwa fünf Cent pro Kilowattstunde geeinigt.
Das Vorhaben eines staatlich subventionierten Industriestrompreises ist schon länger in der politischen Debatte. Nun stehen die Verhandlungen mit der EU-Kommission in den letzten Zügen. Ohne ihre Zustimmung kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden, weil es sich um eine Beihilfe handelt. Und hier muss laut europäischem Recht die EU zustimmen. Laut Regierung sollen die Ergebnisse dann rückwirkend gelten, der Antrag auf Unterstützung noch 2026 gestellt werden können.
>> Lesetipp: Schwarz-Rot beschließt reduzierten Industriestrompreis
Ab 2026: Gasspeicherumlage wird abgeschafft
Für alle, die mit Gas heizen oder produzieren, gibt es eine gute Nachricht: Seit Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage für alle Gaskunden – sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen. Aktuell beträgt die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ein Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr würde mit der Abschaffung um knapp 58 Euro entlastet.
>> Lesetipp: Gasspeicherumlage fällt 2026 weg
Gastronomie: Mehrwertsteuer nur noch 7 Prozent
Eine weitere Neuerung soll die Gastronomie entlasten: Ab dem 1. Januar wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt. Davon profitieren in erster Linie Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter und Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Bei Getränken bleibt der bisherige Prozentsatz von 19 Prozent.
Die Mehrwertsteuersenkung geht aus dem Steueränderungsgesetz 2025 hervor. Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag verankert und wurde kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen.
Novellierung der Gewerbeabfallverordnung: Länder lassen weiter auf eine Entscheidung warten
Für Betriebe, Geschäfte und andere gewerblichen Einrichtungen herrschen andere Regeln als für private Haushalte, wenn es um ihre Müllentsorgung geht. Diese legt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) fest. Bereits für Juli 2025 sollte der nächste Schritt anstehen: die dritte Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Doch sie ließ auf sich warten – und tut es noch. Die Verordnung ist im Bundesrat, wo die Länder über den Fortgang abstimmen. Doch sie konnten sich bislang nicht über eine gemeinsame Linie einig werden. Die Novelle soll mit dem verspäteten Start ab Juli 2026 gelten, wobei es auch noch zu weiteren Verzögerungen kommen kann.
Unter anderem sind diese Maßnahmen geplant:
- Kennzeichnung von Sammelbehältnissen nach Abfallart
- Getrennte Sammlung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen
- Einbeziehung von Sachverständigen beim Prüfen der getrennten Sammlung
>> Lesetipp: Novelle der Gewerbeabfallverordnung: Das ist der aktuelle Stand
EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung bis Ende 2026
Die "Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten" sollte bereits 2024 zahlreiche Handwerksbereiche einer umfassenden Dokumentationspflicht unterziehen. Der Geltungsbeginn ist nun verschoben worden. Für Kleinst- und Kleinbetriebe gilt die Regelung voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026. Für große und mittlere Unternehmen startete die Verordnung nach letzten Plänen ebenfalls am 30. Dezember 2026. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten ist angedacht. Bis April 2026 will die EU-Kommission noch eine Vereinfachung der Regelungen prüfen. Nicht unwahrscheinlich, dass im Laufe des Jahres auch der Beginn der Verordnung noch einmal verschoben wird.
Mit der Verordnung sollen etwa holzverarbeitende Betriebe sowie Bäcker, Konditoren oder Polsterer die Herkunft ihrer verwendeten Holzarten, Kakao, Kaffee und Palmöl detailliert nachweisen können.
>> Lesetipp: EU-Entwaldungsverordnung wird wohl abermals verschoben
Entgelttransparenzgesetz: Mehr Transparenz für Angestellte, mehr Pflichten für Arbeitgeber
Auf Basis einer EU-Richtlinie muss das deutsche Entgelttransparenzgesetz bis Juni 2026 angepasst werden. Viele der Vorgaben der EU sind im deutschen Entgelttransparenzgesetz bereits geregelt. Folgende Bereiche müssen u.a. im deutschen Gesetz noch bearbeitet werden:
- Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess Angaben zum Einstiegsgehalt oder zu einer Gehaltsspanne machen
- Arbeitgeber müssen Angestellte jährlich über die Entgeltkriterien und -verfahren informieren und bei Ungleichheiten ebenfalls gemeinsame Verfahren installieren
- Wenn eine Entgeltdiskriminierung vorliegt, liegt die Beweislast künftig beim Arbeitgeber
Kindergeld steigt auf 259 Euro
Familien bekommen ab Januar 2026 vier Euro mehr Kindergeld. Pro Kind und pro Monat stehen Familien künftig 259 Euro zur Verfügung – statt wie zuvor 255 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag steigt 2026. Wer als Eltern gemeinsam mehr als 80.000 Euro im Jahr verdient – oder alleinerziehend mehr als 40.000 Euro – kann im nächsten Jahr einen Kinderfreibetrag von 6.828 Euro pro Jahr beantragen. Das sind 156 Euro mehr als im Vorjahr.
Recht auf Ganztagsbetreuung ab 1. August 2026
Eine neue Regelung soll ab dem Schuljahr 2026/2027 Eltern von Grundschulkindern die Betreuung erleichtern. Ab dem 1. August 2026 erhalten alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
In den darauffolgenden Jahren sollen schrittweise alle Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung bekommen. Der Anspruch wird pro Jahr um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll die Regelung für alle Grundschüler gelten.
Deutschlandticket: Preis steigt
Zum neuen Jahr steigt der Preis für das Deutschlandticket der Deutschen Bahn. Wer bundesweit mit der Bahn im Nah- und Regionalverkehr unterwegs ist, zahlt künftig 63 statt 58 Euro. Darauf hat sich Mitte September die Verkehrsministerkonferenz (VMK) geeinigt.
Änderungen für Pendler: Einheitliche Pauschale von 38 Cent
Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann künftig 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig von der Wegstrecke. Bisher erhielten Pendler diesen Betrag erst ab dem 21. Kilometer Fahrtweg. Strecken unter 21 Kilometern wurden mit 30 Cent pro Kilometer erstattet. Die Bundesregierung will damit ab dem 1. Januar die Pendler- bzw. Entfernungspauschale vereinheitlichen. Wichtig: Die Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Außerdem: Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener läuft 2026 weiter. Diese wurde 2021 eingeführt, um Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt unter dem Grundfreibetrag liegt und die einen langen Arbeitsweg haben, zu unterstützen. Auch Azubis fallen in diese Gruppe. Die Mobilitätsprämie kann ab einem einfachen Fahrtweg von mindestens 21 Kilometern in einer Steuererklärung beantragt werden.
Änderungen für ehrenamtliche und Übungsleiter: Höhere Pauschalen
Wer ehrenamtlich tätig ist und eine Aufwandsentschädigung bekommt, profitiert von steigenden steuerfreien Verdiensten. So sind mit der Ehrenamtspauschale ab 2026 bis zu 960 Euro steuerfrei. Bisher lag der Wert bei 840 Euro. Auch die Übungsleiterpauschale steigt: Sie erhöht sich von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.
Dadurch soll ehrenamtliches Engagement künftig weiter gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Engagierte rechtlich besser geschützt werden. Mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale steigt auch der Betrag, bis zu ehrenamtlich Tätige vom sogenannten Haftungsprivileg profitieren. Die Bundesregierung will die Grenze für verursachte Schäden von derzeit 840 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr anheben.
23. Mai 2026: Ehrentag erstmals deutschlandweit
Der 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes – und erstmals bundesweiter Ehrentag. Initiator ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Geplant ist ein bundesweiter Mitmachtag, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen soll.
Fußball-WM 2026
2026 ist es wieder so weit: Die Fußball-Weltmeisterschaft versetzt die Welt in Spannung. Vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 kämpfen 48 Mannschaften um den Titel – so viele wie noch nie. Bisher traten bei dem Turnier alle vier Jahre 32 Nationalteams an. Die Aufstockung bringt eine Neuheit beim Austragungsort mit sich. Erstmals finden die Spiele in drei Ländern statt: den USA, Kanada und Mexiko. Insgesamt stehen 104 Spiele auf dem Plan. 78 davon in den USA und jeweils 13 in Kanada und Mexiko. Deutschland hat sich bereits erfolgreich qualifiziert.
PV-Anlagen: Vergütung sinkt 2026 weiter
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nicht erst seit der Amtszeit von Friedrich Merz ein heiß diskutiertes Thema. Für 2026 ist deshalb mit einer Novelle des Gesetzes zu rechnen und somit auch mit neuen Parametern in Sachen Förderungen rund um Strom- und Wärmeerzeugung. Dass diese dann aber vor 2027 in Kraft tritt, gilt als unwahrscheinlich. Wer sich also aktuell mit der Frage beschäftigt: Lohnt sich eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder nicht, hier die für 2026 geltenden Regeln:
- Einspeisevergütung: Wer bis zum 31. Januar 2026 noch eine Anlage bis 10 kW in Betrieb genommen hat, erhält eine Vergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für den Fall, dass er nur seinen Überschuss einspeist. Halbjährlich wird im Februar und im August die Vergütung um ein Prozent nach unten korrigiert. Die genauen Zahlen gibt die Bundesnetzagentur immer zum Satzwechsel bekannt. Seit Februar 2026 liegt die Vergütung entsprechend bei 7,78 Cent/kWh.
- Technische Pflichten: Bereits 2025 mussten neue Betreiber einer PV-Anlage über 7 kW einen Smart Meter einbauen. Dieser erlaubt dem Netzbetreiber die Anlage zu steuern und bei drohender Überlastung des Stromnetzes zu drosseln. Bis zum 1. Januar 2026 wird der Netzbetreiber die Funktionstüchtigkeit dieser Steuerung einmalig testen. Wer den Einbau eines Smart Meters nicht nachkommt, dem droht ab März 2026 eine reduzierte Einspeisung. Demnach wird die Anlage auf 60 Prozent ihrer installierten Leistung gedrosselt, bis ein Smart Meter nachgerüstet ist. Die DHZ hat die Lage im Elektrohandwerk in Sachen Einbaupflicht von Smart Meter beleuchtet.
>> Die aktuellen EEG-Fördersätze der Bundesnetzagentur
Frisurentrends für die Saison 2025/26
Neuer Haarschnitt gefällig? Wer sich von den derzeit angesagtesten Frisuren inspirieren lassen möchte, der wird hier fündig. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hat die Frisurentrends für Herbst und Winter 2025/2026 bekanntgegeben.
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Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: ab Mitte 2026
Kurz vor Weihnachten wurde es noch beschlossen: aus dem Bürgergeld wird voraussichtlich ab 1. Juli 2026 die neue Grundsicherung. Mit der Namensänderung sollen auch diverse Änderungen einhergehen. Dabei müssen sich die (potenziellen) Empfänger auf drastisch verschärfte Sanktionen einstellen. Wer Termine versäumt oder Aufforderungen nicht nachkommt, kann deutlich schneller und auch härter bestraft werden als bislang. Geplant ist unter anderem der Wegfall von Schonfristen bei Vermögen und Wohnen. Und aus der Idee, im Bürgergeld die Menschen vorrangig zu qualifizieren und dann erst in Arbeit zu bringen, wird wieder der Vorrang der Vermittlung.
Wann genau die Änderungen beschlossen und letztlich eingeführt werden, ist noch unklar. Bundeskanzler Merz hofft, das Gesetz könne "bereits bis Frühjahr 2026 in Kraft" treten, sein Kanzleramtschef Thorsten Frei rechnet mit der Umsetzung Mitte 2026.
Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger
Unabhängig von den geplanten Änderungen im Bereich Bürgergeld Richtung Grundsicherung steht bereits fest, dass Bürgergeld-Empfänger mit einer Nullrunde rechnen müssen. Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld aus 2025 bleiben auch 2026 bestehen. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
>> Die Regelsätze für das Bürgergeld 2026
Rentenerhöhung 2026
Die ersten Schätzungen zur Rentenerhöhung sind veröffentlicht: Rentner können ab dem 1. Juli 2026 mit einer Erhöhung von 3,7 Prozent rechnen. So prognostiziert es ein Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht. Wie hoch die Erhöhung jedoch tatsächlich ausfällt, legt das Kabinett im Frühjahr fest.
>> Lesetipp: Rentenplus von 3,7 Prozent – Ausgaben steigen deutlich
Subventionen für Agrardiesel kommen zurück
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Die Agrardiesel-Subvention wurde von der Vorgängerregierung abgeschafft. Künftig können sie sich wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel zurückerstatten lassen.
Neues Wehrdienstgesetz: Pflicht zur Bereitschaftserklärung für junge Männer
Die Bundesregierung hat sich über neue Regeln zum Wehrdienst geeinigt. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Der Wehrdienst selbst beruht zunächst auf Freiwilligkeit. Das Gesetz nimmt aber ab 2026 alle frisch volljährigen Männer in die Pflicht, einen Online-Fragebogen auszufüllen, der etwa persönliche Daten, Verfügbarkeiten und Bildungsabschlüsse abfragt. Vor allem aber die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung. Alle Geschlechter ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten 2026 nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code zugesandt, der sie zu dem Fragebogen führt. Weil sie der Wehrpflicht im Grundgesetz unterliegen, sind aber nur Männer verpflichtet den Fragebogen ausfüllen.
Ziel ist das Wachstum der stehenden Truppe auf 260.000 Männer und Frauen sowie rund 200.000 Reservisten. Sind die Freiwilligenzahlen zu niedrig, behält sich die Bundesregierung vor, über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht zu entscheiden. Bei dieser kann auch beispielsweise per Losprinzip ein Wehrdienst verlangt werden.
Digitaler Steuerbescheid startet später als geplant
Ursprünglich war geplant, dass ab 1. Januar 2026 die Finanzämter Steuerbescheide im Standard digital bereitstellen und die Einwilligungspflicht dafür entfällt. Auf den letzten Metern des alten Jahres wurde die Pflicht nun um ein Jahr verschoben auf 2027.
>> Mehr dazu: Pflicht für digitalen Steuerbescheid soll später starten
Behinderten-Pauschbetrag: ab Januar digitale Nachweise
Auch der Behinderten-Pauschbetrag wird digitaler aufgestellt. Ab Januar übermitteln die zuständigen Versorgungsämter oder Landesämter die relevanten Daten (z.B. auch Bescheide) direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung. Betroffene müssen dann ihre Schwerbehindertenausweise oder Bescheide nicht mehr selbst in Papierform beim Finanzamt einreichen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die zuständigen Ämter die Steuer-ID vorliegen haben. An der Höhe des vereinfachten steuerlichen Vorteils ändert sich aber nichts.
Reform der Fahrausbildung
2026 soll die Fahrausbildung umfassend reformiert werden. Das Verkehrsministerium hat hierzu Maßnahmen entwickelt, die 2026 in ein neues Gesetz einfließen sollen. Durch kürzere Prüfungen, weniger Pflichtfahrten oder der Möglichkeit zu Online-Unterricht soll der Führerschein günstiger, digitaler und weniger bürokratisch werden.
Auch soll bis Ende 2026 ein digitaler Fahrzeugschein eingeführt werden. Dazu wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, über den noch Bundestag und Bundesrat beraten müssen. Europaweit ist die Einführung hierfür im Jahr 2030 vorgesehen. Bereits seit November 2025 besteht die Möglichkeit über die i-Kfz-App den Fahrzeugschein digital mitzuführen. Für Flottenbetreiber wird die App Anfang 2026 verfügbar sein. Diese erlaubt es, mehrere Fahrzeugscheine zu verwalten und mit anderen Fahrern zu teilen. Auch eine Erinnerung an die HU ist möglich.
Lachgas-Verbot für Minderjährige geplant
Das als Partydroge genutzte Lachgas soll ab April 2026 für Kinder und Jugendliche verboten werden. Geplant ist ein umfassendes Abgabeverbot an Minderjährige, das auch den Online-Handel sowie den Verkauf über Selbstbedienungsautomaten einschließt. Ziel ist es, den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einzudämmen. Für Händler und Betreiber von Automaten entstehen dadurch neue Kontroll‑ und Sorgfaltspflichten.
Ursprungsländer von Honig werden ab 14. Juni transparenter
Honigliebhaber haben bald mehr Klarheit darüber, woher der Aufstrich stammt: Wenn das Glas Honig aus mehreren Ursprungsländern stammt, müssen ab dem 14. Juni 2026 auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden – inklusive Prozentangabe nach Menge.
Bisher genügte oft die pauschale Formulierung "Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern". Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.
Asbest: Gefahrstoffverordnung wird überarbeitet und wirkt ab Sommer 2026
Das Ausbaugewerbe muss sich auf neue Pflichten einstellen für Abbrucharbeiten, bei denen ein Asbest-Risiko besteht. Die Gefahrstoffverordnung wird 2026 erneut angepasst. Konkret: die Technische Regel TRGS 519, die das Thema Asbest im Sinne der EU-Asbestrichtlinie regeln und Klarheit für das Handwerk bringen soll.
>> Lesetipp: Asbest: Neues Update für die Gefahrstoffverordnung
Mehr Steuern sparen mit Parteispenden
Ab dem 1. Januar 2026 können Spenden an politische Parteien eine höhere Steuerersparnis nach sich ziehen. Was sich steuerlich ändert, wenn man Parteispenden absetzen möchte: Parteispenden steuerlich absetzen: Das ändert sich 2026
Widerrufsbutton ab Juni 2026 Pflicht
Was dahintersteckt und warum auch Handwerker den Button einführen sollten: Widerrufsbutton: Auch Handwerksbetriebe sollen ihn einbauen
Wichtige Fristen 2026
Bis 19. Januar: Umtauschpflicht für alte Führerscheine
Bis Anfang 2026 mussten viele alte Führerscheine ersetzt werden. Das betraf alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Dazu sollten sich Betroffene rechtzeitig an die Führerscheinstelle ihres Wohnortes wenden und bis zum 19. Januar erneuern lassen.
Hintergrund ist eine Umtauschpflicht für alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Umsetzung verläuft stufenweise. Das heißt jährlich zum 19. Januar trifft es einen neuen Jahrgang. Alle Führerscheine in der EU sollen bis 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben.
Eine andere Regelung gilt für Inhaber von Papierführerscheinen (grau oder rosa), die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihr Dokument erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
>> Lesetipp: Führerschein umtauschen: Kosten und Fristen
Bis 12. Januar: Austauschpflicht alter Bleileitungen
Blei ist ein Schwermetall, das auch in sehr kleinen Mengen gesundheitsgefährdend sein kann. Die Trinkwasserverordnung sagte dem Stoff im Trinkwasser den Kampf an: Bis zum 12. Januar 2026 mussten alle alten Bleirohre und Einzelteile aus Blei in der Trinkwasserinstallation ausgetauscht worden sein.
Bereits seit 2013 erlaubt die Trinkwasserverordnung einen maximalen Bleiwert von 0,01 mg/l. Wenn Trinkwasser durch Bleirohre fließt, kann dieser Wert nur schwer eingehalten werden, weshalb alte Rohre nun ausgetauscht werden müssen.
Wer für welche Leitung zuständig ist, und welche Konsequenzen bei einem Versäumnis drohen: Austauschpflicht alter Bleileitungen: Das gilt in der Praxis
>> Lesetipp: So steht es um den Austausch alter Bleileitungen
Bis 31. März: Frist zur Schwerbehindertenanzeige
Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl sind einige Betriebe verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Menschen mit anerkannter Behinderung zu beschäftigen. Ob und wie viele Schwerbehinderte beschäftigt werden, müssen Betriebe jedes Jahr bis zum 31. März der Bundesagentur für Arbeit melden. Wer den Anteil nicht erfüllt, zahlt eine sogenannte Ausgleichsabgabe, wie das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes vorschreibt.
>> Lesetipp: Schwerbehindertenanzeige: Was Betriebe beachten sollten
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