Zum "Recht auf Reparatur" gibt es sowohl einen Vorschlag der EU-Kommission als auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Während die EU diese und andere Regelungen für eine verbesserte Reparierbarkeit vorantreibt, ist die Debatte in Deutschland eingeschlafen. Was sich politisch tut und welche Hemmnisse sich in der Praxis beim Reparieren zeigen – ein Überblick.

Im Haus der Eigenarbeit in München laufen Kurse wie der zum Fahrrad reparieren oder der zur Elektrotechnik im Haushalt besonders gut. Handwerkerinnen und Handwerker bieten sie an und geben ihr Wissen an Menschen weiter, denen das Erhalten von Alltagsgegenständen wichtig ist. Sie wollen sie nicht einfach ersetzen durch neue oder gar wegwerfen – und sie möchten auch, dass sich dies finanziell lohnt. Deshalb nehmen sie selbst Werkzeug in die Hand. In den Selbermacher-Werkstätten finden solche Menschen Handwerker vieler Gewerke, die ihnen das Reparieren beibringen.
Der Ansatz wieder mehr reparieren oder reparieren lassen zu wollen, zu erhalten und damit auch Ressourcen zu schonen, hat es – verstärkt durch die Pandemiezeiten und die Klimadiskussion – aus der Nische herausgeschafft. Dennoch ist er noch keiner der breiten Bevölkerung. Die Gründe dafür sind vielfältig und so sind es die Maßnahmen auch, die derzeit gesellschaftlich und auch politisch angestoßen werden für ein Mehr an Reparaturen.
Reparieren muss sich auch wirtschaftlich lohnen
Erreicht werden kann die breite Bevölkerung allerdings nur, wenn das Thema wieder in den Alltag der Menschen gelangt. "Dafür müssen Reparaturen wirtschaftlich sein", sagt Steffen Vangerow. Er ist Elektroniker, hat einen eigenen handwerklichen Reparaturservice und ist in einem bundesweiten Netzwerk von Reparaturbetrieben aktiv. Mit der Wirtschaftlichkeit der Reparaturen meint er, dass sie sich sowohl für ihn als Betriebsinhaber lohnen müssen als auch für diejenigen, die sie in Auftrag geben.
"Da brauchen wir über einen kaputten 10-Euro-Stabmixer vom Discounter nicht diskutieren", erklärt Vangerow. Er sei nicht dafür gemacht, dass man ihn repariert. Hemmnisse von Reparaturen zeigen sich bei Elektrogeräten vor allem daran, dass Einzelteile so verbaut sind, dass man sie nicht einzeln austauschen kann. Außerdem gibt – wenn überhaupt – nur sehr teure Ersatzteile. "Das spüren vor allem Werkstattbetreiber, die keinen Servicevertrag mit dem Hersteller haben – oder eben auch diejenigen, die selber reparieren wollen", sagt der Elektroniker.
Seine Erfahrung zeigt aber noch viel mehr: "Die Hersteller bauen auch regelrechte Softwareblockaden ein", sagt Vangerow und bezieht sich dabei vor allem auf Smartphones und Tablets. "Tausche ich ein Einzelteil wie einen Akku oder ein Display, kann es ansonsten sein, dass danach einzelne Funktionen nicht mehr nutzbar sind oder dass sogar gar nichts mehr geht."
Hemmnis beim Reparieren: Ersatzteile sind nicht jedem frei zugänglich
An den Softwareblockaden ändern auch gesetzliche Regelungen wie der erst kürzlich beschlossene Data Act nichts. Er regelt ausschließlich den Zugang zu Daten, die in vernetzten Geräten gespeichert werden. Zwar können auch diese reparaturrelevant sein, an den Blockaden in den Geräten, die die Funktionen steuern, hat er aber keinen Einfluss. So wertet auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Data Act als wichtig, aber nicht als Durchbruch für wirklich mehr Reparaturen. "Damit dieser seine Wirkung entfaltet, müssen Waren jedoch zunächst grundsätzlich so konstruiert sein, dass sie auch tatsächlich repariert werden können", mahnt der Verband. Anderenfalls würden solche nachgelagerten Maßnahmen wirkungslos bleiben.
Um ein Mehr an Reparaturen anzustoßen, müssen nach Angaben des ZDH mehr Aspekte berücksichtigt werden, als es die EU-Vorschläge bisher ermöglichen. Der Verband äußert Zweifel: "Schließlich wird das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit einhergehend die Wahl zwischen Reparatur und Neukauf von vielen verschiedenen Aspekten geprägt, darunter Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit und erforderlichem Zeitaufwand."
Mit den genannten EU-Vorschlägen sind verschiedene politische Ansätze gemeint, damit das bereits viel diskutierte Recht auf Reparatur greifbarer wird – auf europäischer Ebene und dann auch in Deutschland. Dafür kämpft auch der Runde Tisch Reparatur – ein Zusammenschluss, zu dem auch Handwerker wie Steffen Vangerow gehören. Katrin Meyer ist die Leiterin der Geschäftsstelle in Berlin. Sie erklärt, dass man in der Auseinandersetzung mit dem Thema Ausdauer brauche. Neue Regelungen setzen meist erst an den neuen Geräten und Produkten an, die nun gebaut und verkauft werden. Erst wenn sie kaputtgehen sollten, beginnt der Praxistest in Sachen Reparierbarkeit.
Wahl zwischen Reparatur und Neukauf vielseitig beeinflusst
Besonders bedeutend ist dafür das sogenannte Ökodesign bzw. die Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie schafft die Basisregeln dafür, wie Geräte von Anfang an umweltfreundlicher und reparaturfähiger hergestellt werden. Die Ökodesign-Richtlinie greift schrittweise nach einzelnen Produktgruppen. Schon seit 2021 gilt sie für Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke. Für Smartphones und Tablets ist sie bereits beschlossen, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Erst dann startet eine 21-monatige Übergangsfrist für die Hersteller, so dass die Richtlinie frühestens 2025 in Kraft treten kann. Im nächsten Schritt geht es dann um Textilien und Schuhe. "Die Trilog-Verhandlungen dazu werden bald starten", sagt Katrin Meyer.
Aus Sicht des Handwerks muss man die Vorgaben in der Ökodesign-Verordnung allerdings auch mit kritischem Auge betrachten. Zwar soll sie laut ZDH unter anderem die Kreislaufwirtschaft fördern. Doch Ökodesign sei vorrangig ein Instrument für Massenprodukte, mahnt der Verband. "Gerade für Einzel- und Kleinserienfertigungen kann es hingegen zu einer bürokratischen Last werden. Das muss im Interesse der Handwerksbetriebe vermieden werden", heißt es beim ZDH.
Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit für neue Produkte
Das Ökodesign beschreibt unter anderem Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit. Die betreffenden Produkte dürfen nicht mehr so gebaut sein, dass man Einzelteile nicht tauschen kann. Ähnlich langfristig ist die Umsetzung der Vorgaben der neuen EU-Batterieverordnung, die ebenfalls die Reparierbarkeit mit einbezieht. Sie legen fest, dass Akkus besser austauschbar und insgesamt langlebiger werden müssen. Diese und andere Vorgaben sieht die EU-Kommission selbst als Puzzleteil für eine bessere Reparaturförderung an. Im März 2023 hat sie dazu außerdem einen Vorschlag für ein konkretes Recht auf Reparatur vorgelegt. Damit hat sie laut Katrin Meyer immerhin eine Diskussionsgrundlage geschaffen. In Deutschland fehle diese noch komplett – obwohl das Recht auf Reparatur im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt ist.
Die EU-Regeln setzen vor allem bei Pflichten der Händler und Hersteller an. Sie sollen innerhalb der Gewährleistungsfrist nach dem Grundsatz handeln müssen: Reparatur vor Austausch. Voraussetzung: Die Reparatur ist nicht teurer als der Austausch. Das wiederum kann sich aber erst bessern, wenn Reparaturen einfacher möglich sind. Für die Zeit, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, sieht der EU-Vorschlag Pflichten für Hersteller vor, Reparaturmöglichkeiten anbieten zu müssen. Dazu gehört auch eine Reparaturinfrastruktur, damit der Verbraucher weiß, wo er sich hinwenden kann im Falle einer Reparatur.
Doch der aktuelle Vorschlag lässt noch vieles offen. Zum Beispiel: Vorgaben hinsichtlich der Preise von Reparaturdienstleistungen und der Preise für die Ersatzteile. Das kritisiert der Runde Tisch Reparatur. Auch Steffen Vangerow sieht die Wirtschaftlichkeit und die Preise in der Diskussion als vernachlässigt an. Ein großes Manko sieht er darin, dass die Hersteller vorgesehen Pflichten meist dadurch erfüllen können, dass sie selbst einen Reparaturservice anbieten statt freien Werkstätten Zugang zu Reparatursoftware, Schaltplänen und Ersatzteilen zu gewähren. "Dadurch haben sie auch in der Hand, dass kein Wettbewerb entsteht und sie alleine die Preise diktieren", kritisiert er.
Keine Preisvorgaben für Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen
Ein ähnliches Wettbewerbsproblem sieht er bei den Ersatzteilen selbst und den schon erwähnten Softwareblockaden. Bisher sollen die Blockaden nur verboten sein, wenn Reparaturbetriebe die Originalersatzteile der Hersteller nutzen und keine – oftmals günstigeren – von Drittanbietern. Vangerow wertet dies als "zu einseitig". Das würde auch Ersatzteile des sogenannten refurbished-Markts betreffen, also aufbereite und qualitätsgesicherte Gebrauchtteile.
Einen Wettbewerb und vor allem eine Vergleichbarkeit soll dagegen den EU-Plänen zufolge durch eine Online-Plattform entstehen, die jeder EU-Mitgliedsstaat verpflichtend einrichten muss. Hier sollen sich Reparaturbetriebe präsentieren und ihre Reparaturangebote darstellen können. "Über die Plattform sollen Verbraucher aber auch Kostenvoranschläge für die Reparatur bekommen – in einem vorgegebenen Format, so dass man sie gut vergleichen kann", erklärt Katrin Meyer. Sie sieht eine Herausforderung allerdings darin, die Plattform bei Betrieben und Verbrauchern so bekannt zu machen, dass diese sie auch nutzen.
Um Reparaturen wieder mehr zur Gewohnheit zu machen, fordert der Runde Tisch Reparatur einen bundesweiten Reparaturbonus. Nach dem Vorbild von Thüringen, wo es einen derartigen Bonus schon in dritter Auflage gibt, soll es ihn in ganz Deutschland geben. In Thüringen bekommt jeder Bürger die Hälfte der Kosten für eine Reparatur pro Jahr bis maximal 100 Euro auf Antrag zurückerstattet. Der Runde Tisch setzt dabei den Fokus anfangs auf Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und Kosten bis zu 200 Euro. Doch das sei ausbaufähig auf andere Produktgruppen.
Steffen Vangerow weiß von Kollegen aus Thüringen, dass der dortige Bonus den Reparaturbetrieben viele neue Aufträge gebracht hat. Er steigere das Interesse an Reparaturen und federe das ab, was derzeit noch an Mehrkosten im Vergleich zum Neukauf manches Mal entstehe. Langfristig sollte sich aus Sicht des Reparaturhandwerkers allerdings noch vieles mehr ändern, damit Reparieren wieder gefragter sei als die noch tief verwurzelte "Geiz-ist-geil-Mentalität".
Reparieren mehr in den Fokus bringen: Kann ein Reparaturbonus helfen?
Handwerksbetriebe spielen bei der Verlängerung des Lebenszyklus eines Produktes eine entscheidende Rolle: sei es bei Schuhen und Textilien, Elektrogeräten oder Fahrzeugen. Voraussetzung für einen solch verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ist aus Sicht des ZDH allerdings, "dass man die Handwerkerinnen und Handwerker auch einfach mal machen lässt und ihnen ausreichend Raum zugesteht, um überhaupt eine große Anzahl von Gegenständen reparieren zu können." Der Verband warnt das Thema mit zu vielen gesetzlichen Vorschriften, neuen formellen Pflichten und Reglementierungen zu belasten.
Im Haus der Eigenarbeit in München sieht Leiterin Laila Trende das Voranbringen einer neuen Reparaturmentalität als politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Helfen könne es, wieder einen Zugang zum Selbermachen und Selberreparieren zu bekommen. "Selbermachen schafft Bezug zum Handwerk, den viele Menschen verloren haben, wenn sie Massenware der Industrie konsumieren", sagt sie. Bei ihr in den Kursen entstehe auch wieder ein Verständnis, wie viel Arbeit und auch Kosten in einem Stuhl zum Beispiel oder einer Radioreparatur stecken können. Wer ein Verständnis dafür habe, schätze handwerkliche Arbeit auch wieder mehr.