Der Data Act der EU soll künftig regeln, welchen Zugang Hersteller auf die gespeicherten Daten von elektronischen Geräten gewähren müssen. Wichtig sind die Daten auch für Reparaturbetriebe. Bisher fehlt ihnen ein freier Datenzugriff. Den jüngsten Kompromiss des EU-Parlaments bezeichnet der Handwerksverband als "verpasste Chance".

Um Smartphones zu reparieren, muss man teilweise auch an die darin gespeicherten Daten herankommen. Man braucht Zugriff auf die Gerätedaten, die die Funktionen regeln. Dieser Zugriff ist oftmals allerdings durch die Hersteller eingeschränkt. Sie alleine wollen regeln können, ob, wie und durch wen die Geräte repariert werden können. Das betrifft nicht nur Smartphones, Tablets oder Ähnliches, sondern auch Fahrzeuge und all das Technische, das mittlerweile per Datenspeicher ausgestattet ist. Und das wird immer mehr.
"Ich stoße beim Reparieren von Smartphones auf regelrechte Softwareblockaden der Hersteller", sagt Steffen Vangerow. Der Elektroniker betreibt eine Reparaturwerkstatt in Reutlingen und setzt sich auch beim Runden Tisch Reparatur auf politischer Ebene für ein Recht auf Reparatur ein. Mit Softwareblockaden meint er, dass er zwar Einzelteile der Hardware austauschen kann, wenn diese kaputt sind. Das kann allerdings zur Folge haben, dass auf dem Smartphone dann nicht mehr alle Funktionen uneingeschränkt nutzbar sind. "Damit verhindern die Hersteller die Reparaturen", sagt Vangerow. Aber nicht nur das ist ein Hemmschuh. Gerätehersteller sind bisher auch nicht dazu verpflichtet, Reparatur-Software herauszugeben.
Data Act: Verordnung erst Ende 2024?
Um den unabhängigen Reparaturwerkstätten und auch den Verbrauchern selbst einen besseren Zugang zu den Daten zu gewähren, hat die EU gerade den sogenannten Data Act in Planung. Er soll regeln, unter welchen Bedingungen die Herstellerfirmen künftig Gerätedaten anderen Akteuren zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll er festlegen, welche Daten das genau sind und wie diejenigen, die die Daten erhalten, diese sichern müssen.
Derzeit ist der Verordnungsvorschlag der EU Kommission zum Data Act in der Abstimmung. Der Ausschuss für Forschung und Industrie im Europäischen Parlament hat ihm nun zugestimmt. Bevor er in Kraft treten kann, sind allerdings noch weitere Beschlüsse notwendig, denn der Data Act muss noch durch die sogenannten Trilog-Verhandlungen der drei europapolitischen Instanzen. So wird das dazugehörige EU-Gesetz voraussichtlich erst ab Ende 2024 in Kraft treten können. Änderungen am Verordnungsvorschlag sind noch möglich. Betroffene Branchen versuchen entsprechend weiterhin die Gesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Data Act enttäuscht Handwerk
Zur Abstimmung über den aktuellen Vorschlag teilte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit, dass das Parlament damit eine Chance für einen echten Datenmarkt verpasst hätte. So kritisierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, dass die Regelungen bisher immer noch "erhebliche ungerechtfertigte Zugangsbeschränkungen für Handwerksbetriebe" beibehalten würden. "Diese brauchen jedoch einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind", teilte der ZDH im Nachgang der Ausschussabstimmung mit.
Laut ZDH werden in der nun beschlossenen Parlaments-Position zum Data Act pauschal alle verarbeiteten Daten von der Nutzung ausgeschlossen, wenn sie durch komplexe prioritäre Algorithmen generiert worden sind. Das betreffe gerade im Handwerk viele Bereiche, etwa den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe. So urteilt Holger Schwannecke: "Die vom Europaparlament jetzt beschlossene Position zementiert die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers, indem sie ihm eine exklusive Datenhoheit garantiert."
Enttäuschend für Datenempfänger wie Handwerksbetriebe ist außerdem, dass sie durch die neuen Regelungen mit zusätzlichen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert werden könnten. Um den Datenschutz zu sichern, würde dann wiederum der bürokratische Aufwand steigen.
Verbot der Blockadesoftware und Pflicht zur Herausgabe der Reparaturdaten
Damit wieder mehr repariert werden kann, fordert auch Steffen Vangerow, dass die Politik nun sinnvolle Regeln vorgibt. Er spricht sich für ein Verbot der Blockadesoftware aus. "Jeder Fachbetrieb sollte Zugriff auf die Software haben, um ausgetauschte Komponenten freizuschalten." Für Verbraucher ergeben Reparaturen nur Sinn, wenn danach auch alles wirklich funktioniert. Reparaturwerkstätten brauchen aus Sicht des Werkstattbetreibers zusätzlich den Zugriff auf die passende Reparatursoftware. So sollten aus Sicht von Steffen Vangerow die Hersteller eine Pflicht zur Herausgabe der entsprechenden Reparaturdaten bekommen.