Ein Recht auf Reparatur könnte vieles verändern: unseren Umgang mit Rohstoffen, unsere Müllberge, unser Konsumverhalten. Eine Umsetzung in der Praxis scheitert aber derzeit noch an vielen – vor allem rechtlichen – Hürden. Dennoch ist der Aufbau einer neuen Reparaturkultur dringender denn je. Ein Gespräch mit Mitgliedern des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen.

Voraussichtliche Lesedauer: 14 Minuten
Spricht man über die Nachhaltigkeit von technischen Geräten, über deren Lebensdauer und wie viele Ressourcen ihre Herstellung verbraucht hat, kommt man schnell darauf, dass es lohnt sie zu reparieren, wenn sie kaputt sind. Meist ist nur ein Teil davon defekt – sei es der Akku, das Display, eine elektrische Verbindung oder das Gerät benötigt ein Update, damit die Software einen Weiterbetrieb erlaubt. Dennoch landen viel zu viele Geräte vorschnell auf dem Müll. Sie werden durch neue ersetzt, weil sich die Prozesse zur Reparatur zu kompliziert gestalten – und weil Hersteller mit preiswerten Angeboten für neuere Geräte werben. Mit Nachhaltigkeit hat das dann nichts mehr zu tun.
Neue Reparaturkultur in Deutschland? – viele offene Fragen
Ähnlich kompliziert wie manch eine Reparatur für den Besitzer des kaputten Geräts erscheint, gestaltet sich die Diskussion um das "Recht auf Reparatur". Was ist wirklich defekt? Woher bekomme ich Ersatzteile? Wer kann mir bei der Reparatur helfen? Und wie lange dauert es, bis ich das Gerät wieder nutzen kann? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Verbraucher, die eine Reparatur tatsächlich ins Auge fassen.
Darf man Hersteller dazu verpflichten, alle Ersatzteile immer auf Vorrat zu haben? Wenn ja, wie lange und in welcher Menge? Müssen sie die Ersatzteile an jeden herausgeben – und damit vielleicht auch Baupläne der Geräte und technische Details offenlegen, die die Konkurrenz zum Nachmachen anregen könnte? Bleibt dann die technische Innovation auf der Strecke? Erlischt die Gewährleistungspflicht des Herstellers, wenn jeder plötzlich an den Geräten rumschraubt? Wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht? Diese und viele Fragen mehr stellen sich diejenigen, die über Gesetzesvorlagen für ein Recht auf Reparatur diskutieren. Das sind Politiker und Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen, Nachhaltigkeitsforscher und unter anderem auch Produktdesigner.
Einige von ihnen gehören zum Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, der wiederum beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angesiedelt ist. Und genau dieser Sachverständigenrat hat vor kurzem eine ausführliche Bewertung dazu vorgelegt, was einem Recht auf Reparatur derzeit noch im Wege steht. Gleichzeitig geht es darin um die Kriterien, die beeinflussen können, wie in Deutschland eine neue Reparaturkultur entstehen kann.
Recht auf Reparatur: Das planen EU und Bundesregierung
Auf der politischen Agenda steht das Recht auf Reparatur sowohl bei der EU-Kommission als auch in Deutschland. Zwar hat die EU vor ein paar Tagen angekündigt, eine Gesetzesvorlage erst im kommenden Jahr vorzulegen. Dennoch steht das Thema fest im Arbeitsprogramm der Kommission. In Deutschland arbeitet das BMUV an einer eigenen Gesetzesvorlage, da das Thema im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen angekündigt ist. Allerdings gibt es noch keine zeitlichen Vorgaben, wann diese vorliegt oder gar in Kraft tritt. Besonders aus rechtlicher Sicht gibt es noch zu viele ungeklärte Fragen. Mängel erkennt der Sachverständigenrat aber ganz besonders darin, das abstrakte Recht in die Praxis zu bringen. Wer repariert die kaputten Dinge schlussendlich? An dieser Stelle bekommt das Handwerk seine Rolle, denn fürs Reparieren sind Handwerksbetriebe und deren Kompetenzen unabdingbar.
Im Rahmen seiner Bewertung hat der Sachverständigenrat auch eine repräsentative Verbraucherbefragung durchgeführt. Sie bezieht sich zwar alleine auf digital vernetzte Geräte und deren Reparaturen. Dennoch gibt sie ein gutes Bild dessen, wie es um die Reparaturkultur in Deutschland bestellt ist. Gerade Smartphones sind schließlich die Geräte, die bei einem Großteil der Menschen im Dauereinsatz sind – beruflich und privat.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass einerseits Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf die vorhandenen Gelegenheiten zur Reparatur. Es fehlt den Befragten an Anlaufstellen für die Reparaturen wie Reparaturwerkstätten. Und auch in Bezug auf das Wissen und Können, wie man selbst repariert, besteht eine Lücke. So gab jeder vierte Befragte an, dass er nicht weiß, wo er ein defektes Gerät reparieren lassen kann. Knapp 40 Prozent der Befragten gab an, sich das Durchführen auch von kleinen Reparaturen nicht selbst zuzutrauen. Mehr als jeder Dritte sagte zudem, dass es nicht genügend Stellen gäbe, an denen man ein digital vernetztes Gerät reparieren lassen kann.
Umfrage zeigt: Reparaturkultur braucht Infrastruktur
Eine geeignete Infrastruktur für Reparaturen aufzubauen, ist auch ein wichtiger Faktor, den der Sachverständigenrat identifiziert hat, damit es mit einem Recht auf Reparatur vorangehen kann. Grundsätzlich geht es dabei nach Angabe der Experten um einen Fahrplan, der neben der Fähigkeit zum Reparieren oder sich dazu eine fachmännische Hilfe zu holen, noch weitere Faktoren beinhaltet. Denn vor dem Reparieren steht das Verständnis für den Nachhaltigkeitscharakter von Reparaturen und die Kompetenz, diese durchzuführen. Im letzten Schritt muss dann die Gelegenheit zur Reparatur bestehen. Es müssen also Ansprechpartner, Werkstätten und Ersatzteile dafür verfügbar sein.
So können das Reparaturbewusstsein und die Reparaturkompetenz nur dann zu einem entsprechenden Verhalten führen, wenn auch die Gelegenheit dazu besteht. "Existieren beispielsweise zu wenige Stellen, an denen man ein Gerät reparieren lassen kann, oder fehlt es an wichtigen Bauteilen für die Reparatur, steht dies dem Reparaturvorhaben bewusster und kompetenter Verbraucher entgegen", heißt es im Policy Brief, den der Sachverständigenrat verfasst hat.
Reparieren oder nicht? – Weitere Ergebnisse der Befragung
Bisher spielt es für diejenigen, die sich ein neues digital vernetztes Gerät wie ein Smartphone, ein Tablet oder auch einen Smart-TV anschaffen wollen, eine untergeordnete Rolle wie gut dieses Gerät repariert werden kann, wenn es denn einmal kaputt geht. So überwog in der Umfrage die Anzahl derer, bei denen Aspekte der Reparierbarkeit nicht tragend in die Kaufentscheidung einfließen.
Darüber hinaus sind 38 Prozent der befragten Verbraucher nicht dazu bereit, zugunsten der Reparierbarkeit auf andere Produkt- und Qualitätsmerkmale zu verzichten. "Nur 31 Prozent der Befragten würden beim Kauf eines digitalen Geräts beispielsweise Eigenschaften der Wasserdichtheit vernachlässigen, wenn sich diese dadurch besser reparieren ließen", heißt es in der Auswertung der Befragung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen.
Ein weiteres eindeutiges Ergebnis, das zeigt, wie wenig eine Reparaturkultur bisher in Deutschland im Bewusstsein ist: Ein Großteil der Befragten bevorzugte neue Geräte, wenn diese den gleichen Preis haben wie eine Reparatur. Lediglich elf Prozent würden sich auch dann für eine Reparatur entscheiden, wenn eine Neuanschaffung zum gleichen Preis möglich wäre.
Befragt danach, was Reparaturen der Geräte attraktiver machen könnte, zeigte sich, dass vor allem Ersatzgeräte während der Reparaturzeit wichtig sind für die Verbraucher.
Als Fazit aus der Befragung hält der Sachverständigenrat dennoch fest: die Umfrage zeige, dass die Bevölkerung sich konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Reparaturquote wünscht. So hält beispielsweise die überwiegende Mehrheit der Befragten (64 Prozent) ein Reparaturlabel, das zusammenfassende Informationen darüber enthält, ob und wie gut eine Reparatur eines Gerätes möglich ist, für wichtig oder sogar sehr wichtig.
Doch wo setzt man nun an, um eine neue Reparaturkultur zu etablieren? Braucht es erst einmal eine bessere Verfügbarkeit der Ersatzteile, erst einmal mehr Reparaturwerkstätten oder erst einmal die Bereitschaft der Menschen, kaputte Dinge wieder reparieren zu lassen?
Verhindern rechtliche Hürden die neue Reparaturkultur?
Nach Ansicht von Hans Micklitz geht es jetzt ums Experimentieren in einem klar definierten Rahmen, aber mit möglichst realem Bezug zur späteren Praxis. Als Jurist und Mitglied des Sachverständigenrats kennt er die sehr detaillierten Debatten über einzelne rechtliche Aspekte des Themas und auch die Herausforderungen, die damit zusammenhängen. Aber in diesem Klein-Klein könne man sich auch verlieren und dann werde das Recht auf Reparatur nie in der Praxis ankommen. "Wir müssen uns eine Produktgruppe herausnehmen und damit anfangen", sagt er. "Dann werden wir auch erkennen, wo es neue gesetzliche Regelungen bedarf und wo wir Juristen rechtliche Hürden sehen."
Ähnlich drängt auch Christa Liedtke dazu, nun einen praxisnahen Einstieg zu finden – unter anderem auch deshalb, weil sich ein nachhaltigeres Handeln nicht länger aufschieben lässt. "Für die Klimawende brauchen wir definitiv mehr Kreislaufwirtschaft. Ohne ein Recht auf Reparatur werden wir diese nicht hinbekommen", sagt sie. Christa Liedtke ist Abteilungsleiterin "Nachhaltiges Produzieren und Konsumieren" am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und hat an der Wuppertaler Universität auch eine Professur für Nachhaltigkeit im Design. Auch sie ist Mitglied des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. Im Blick hat sie die Rohstoffe, aus denen jegliche Geräte und Gegenstände bestehen, die wir nutzen, und die Prozesse, die sie durchlaufen – entweder in Richtung der Wiederverwendung oder der Entsorgung. Gleichzeitig geht es ihr um eine veränderte Produktgestaltung, die nötig ist, damit man technische Geräte besser reparieren kann. Es gehe darum, dass man einzelne Komponenten tauschen und damit die Funktion erhalten kann.
Recht auf Reparatur: Anspruch auf Ersatzteile und das Wissen, wie man damit repariert
Beide betonen, dass die praktische Umsetzung nur zusammen mit dem Handwerk gelingen kann. Produktion, Handel, Handwerk, und damit die Wirtschaft müssen mitziehen. Deshalb seien Ansätze wie ihn die EU-Kommission in die Diskussion um das Recht auf Reparatur eingebracht hat, dass Verkäufer und Hersteller auch nach Ablauf des Gewährleistungsrechts Reparaturen kostenlos ausführen sollen, "weder ökonomisch gerecht noch realistisch", heißt es in der Bewertung des Sachverständigenrats. Trotzdem müssten sich vor allem die Hersteller der Geräte öffnen und von ihrem starren Festhalten am alleinigen Zugriff auf Bau- und Schaltpläne, auf Reparaturanleitungen und Ersatzteile lösen, wenn es Fortschritte geben soll.

Mit dem Recht auf Reparatur sollen Verbraucher und Reparaturdienstleister Ansprüche bekommen auf genau das: Ersatzteile und das Wissen, wie man damit das kaputte Gerät repariert. Und dieser Anspruch sollte bestmöglich so durchgesetzt werden können, dass Reparaturwerkstätten dafür keine Serviceverträge mit den Herstellern schließen müssen. Christa Liedtke plädiert für einen aufeinander abgestimmten Zugang für ein Mehr an Reparatur und auch der Jurist Hans Micklitz führt an, dass man es verhindern müsse, dass Hersteller eine Bindung an die Nutzung von Original-Teilen als Voraussetzung durchsetzen, dass sie zu ihren Pflichten stehen, Reparaturen einfacher zu ermöglichen. Dabei geht es um die sogenannten Identteile bzw. Nachbauteile, die man statt der Originalersatzteile verwenden kann. Schlussendlich geht es aus rechtlicher Sicht um eine Neuformulierung der Gewährleistung und wann diese nach einer Veränderung am Gerät noch greift. Wann eine Reparatur fällig wird, kann man nur schwer zeitlich steuern.
Dass sie möglich sein muss, lässt sich dagegen über die Produktgestaltung steuern. Und dafür gibt es europaweit angeglichene gesetzliche Vorgaben. Sie sind in der sogenannten Ökodesign-Richtlinie der EU festgehalten. Und genau darin soll auch die Reparaturfähigkeit der Geräte einen höheren Stellenwert bekommen. Ganz konkret geht es dabei beispielsweise darum, dass Bauteile weniger stark miteinander verklebt sein sollen, so dass man besser an einzelne Komponenten herankommt. Oder es geht darum, dass Materialien verwendet werden sollen, die eine längere Lebensdauer versprechen und gut recycelbar sind.
Reparaturkultur und Produktgestaltung hängen direkt zusammen
In der EU- Ökodesign-Richtlinie und dazugehörigen Produktverordnungen kann aber noch mehr festgehalten werden. Für einzelne Produktgruppen ist das bereits geschehen. Für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke) und Schweißgeräte gelten seit März 2021 die folgenden Vorgaben, die schrittweise auch in anderen Produktgruppen übernommen werden sollen. Fest steht bislang …
- …. dass die Ersatzteile je nach Produktgruppe mindestens sieben oder sogar zehn Jahre lang verfügbar sein müssen. Gezählt wird ab dem Zeitpunkt, nachdem das letzte Gerät des jeweiligen Modells auf den Markt gekommen ist.
- … dass Ersatzteile in 15 Werktagen lieferbar sein müssen.
- … dass die Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein müssen.
- … dass die Hersteller Reparaturanleitungen im Netz frei zur Verfügung stellen müssen – zumindest für Ersatzteile, welche von Verbrauchern wechselbar sein müssen. Für Ersatzteile, welche fachlich kompetenten Reparateuren zur Verfügung gestellt werden müssen, gilt jedoch, dass Reparaturanleitungen zwar verfügbar sein müssen. Hersteller dürfen dafür aber auch Gebühren verlangen.
Dabei sollen Verbraucher nur Zugriff auf die nicht-sicherheitsrelevanten Einzelteile haben – etwa auf Türgriffe oder Einlegeböden von Kühlschränken. Die sicherheitsrelevanten Bauteile sind dagegen professionellen Reparaturdienstleistern vorbehalten.
Reparieren nur dann, wenn man an einzelne Komponenten herankommt
Was hier schon fixiert ist, müsste aber noch für viel mehr Produkte gelten und im Alltag gelebt werden. Sowohl Hans Micklitz als auch Christa Liedtke meinen, dass dies nur mit Praxiserfahrung klappt. So müsse man sich eine oder zwei Produktgruppen wie Smartphones und Kühlschränke vornehmen und mit ihnen testen, wie sich die Reparaturfähigkeit im Alltag zeigt, was gelingt und woran sie scheitert. Christa Liedtke, deren Fokus auf der Produktgestaltung liegt, setzt dabei sogar noch früher an. "Damit nicht so viele Geräte kaputt gehen oder gar als reparaturbedürftig gelten, müssen Wartung, Pflege und Reparatur ökointelligent kombiniert werden. Die Ökodesign-Richtlinie könnte dies befördern, wenn sie den gesamten Lebenszyklus von Produktgruppen in den Blick nimmt und optimiert", sagt sie. Wichtige Voraussetzung: die Geräte sind künftig modular aufgebaut, sodass einzelne Komponenten leicht ausgetauscht oder repariert werden können.
Dann könnte man etwa an Kühlschränken Dichtungen und andere Bauteile tauschen, bevor sie marode sind. Man könnte Software-Updates aufspielen und Geräte so immer auf dem neuen Stand halten, ohne dass die überhaupt Fehler entwickeln. Und man könnte technische Fortschritte berücksichtigen, indem man beispielsweise effizientere Akkus einbaut und das Gerät so in der Energieeffizienz verbessert. "Dabei geht es dann nur um Einzelteile die getauscht werden statt um die ganzen Geräte", erklärt Liedtke, wie sie sich die Zukunft vorstellt. Ganz klar nach dem Prinzip: "Reparieren muss vor dem Wegwerfen kommen".
So lautet eine Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrats auch, dass man den gesetzlichen Mängelbegriff überarbeiten sollte. Wenn ein Gerät schlecht zu reparieren ist, weil es den Anforderungen der Öko-Design Verordnung nicht entspricht, soll es als mangelhaft gelten. Belegen soll dies ein Reparaturlabel. So sollen sich mehr Geräte ohne derartige Mängel und mit einer positiven Bewertung hinsichtlich der Reparaturfähigkeit schrittweise etablieren.
Neue Reparaturkultur: Hersteller brauchen Mut zur Transparenz
Hans Micklitz setzt für den Weg hin zu einer Reparaturkultur am Interessenkonflikt der Produkthersteller an. Sie hätten sich Jahre lang um Alleinstellungsmerkmale bemüht, um individuelle Bauteile, damit Identteile keine Chance haben. "Nun brauchen wir aber mehr Transparenz", sagt er und erwartet mehr Mut von den Unternehmen, damit endlich ein Fortschritt erzielt werden kann. Innovationen und Individualitäten könnten schließlich auch durch die optische Gestaltung und dadurch entstehen, wie man die allgemein verfügbaren Komponenten kombiniert.
Neben den Herstellern sind es aber auch die Verbraucher, die ihren Konsum verändern müssen. Zwar wird immer angefügt, dass Reparaturen sich nicht lohnen, weil sie teurer sind als der Neukauf von Geräten. Um eine neue Reparaturkultur zu etablieren, regen auch die Mitglieder des Sachverständigenrats an, dass man zeitlich befristet Anreize schaffen könnte, indem man einen staatlich finanzierten Reparaturbonus schafft. Doch ein grundsätzliches Problem sind nicht die Kosten, die durch Reparaturen entstehen – schließlich kostet auch der Neukauf von Geräten Geld. Stattdessen zeigte die Befragung, dass eine Umsetzung im Alltag mit einer Verfügbarkeit von Anlaufstellen für die Reparaturen und auch Möglichkeiten Ersatzgeräte zu bekommen, wichtiger sind.