Diebstahl, Alkohol auf der Arbeit oder Beleidigungen können zu einer fristlosen Kündigung führen. Manchmal sind es auch nur ganz kleine und kuriose Gründe, bei denen einem Mitarbeiter der Rauswurf droht. Zehn ungewöhnliche Gründe.

Kündigungen haben meist einen plausiblen Grund. Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, sind in seiner Berufslaufbahn aber auch schon skurrile Kündigungsgründe untergekommen:
1. Smartphone aufladen
Im nordrhein-westfälischen Oberhausen wurde ein Angestellter gekündigt, weil er sein Handy am Arbeitsplatz auflud. Begründung: Stromdiebstahl. Das Arbeitsgericht bewertete den Kündigungsgrund jedoch als unberechtigt, da der Streitwert nur bei etwa 0,014 Cent lag.
2. Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Zwei Angestellte des Münchner BMW-Werks kamen im März 2017 stark alkoholisiert und unter Drogeneinfluss zur Arbeit. Sie kollabierten am Fließband und stoppten so für kurze Zeit die Produktion. Es entstand ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Einem der beiden Mitarbeiter wurde gekündigt, der andere wurde versetzt.
3. Zu alt geschätzt
Eine Auszubildende schätzte das Alter der Lebensgefährtin ihres Chefs falsch ein. Sie dachte, es wäre höher und kassierte dafür die Kündigung. Die Begründung: Beleidigung und respektloses Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit. Die Auszubildende und ihr Chef einigten sich auf einen Vergleich.
4. Dixi-Klo in die Luft gejagt
Mit einem Feuerwerkskörper ließ ein Bauarbeiter ein Dixi-Klo explodieren, während ein Kollege es benutzte. Folge: Schwere Verletzungen und Verbrennungen im Genitalbereich. Der Verursacher wurde fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigte 2010 die Kündigung, trotz 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und einer ausgebliebenen Abmahnung (Az. 2 Ca 2010/12).
5. Rechtsextremistische Lektüre
Die Originalausgabe von Hitlers "Mein Kampf" brachte einem Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamts die fristlose Kündigung ein. Das Land Berlin entließ den Mitarbeiter, weil er das Buch während der Arbeitszeit las und wurde verklagt. Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht, denn als Repräsentant des Landes müsse der Angestellte in besonderer Weise für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz einstehen. Das Hakenkreuz auf der Originalausgabe stellt ein verfassungswidriges Symbol dar, sodass der Mitarbeiter schwerwiegend gegen seine Verpflichtung verstoßen habe.
6. Religiöser Abschiedsgruß
Ein Callcenter-Mitarbeiter verabschiedete Anrufer stets mit einem "Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb". Nach zahlreichen Aufforderungen, diese Floskel zu unterlassen, folgte die fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage auf Glaubensfreiheit beim Landesarbeitsgericht Hamm blieb erfolglos. Der Arbeitnehmer konnte nicht belegen, dass eine Unterlassung des Abschiedsgrußes zu einem Gewissenskonflikt geführt hätte (Az. 4 Sa 2230/10).
7. Weiterleitung beruflicher Mails an den Privataccount
In Frankfurt/Oder wurde einem leitenden Angestellten fristlos gekündigt, weil er Geschäftsmails mit betrieblichen Informationen und personenbezogenen Daten von Kunden an seinen Privataccount weiterleitete, um zuhause weiter zu arbeiten. Gemäß Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg bestand in der Weiterleitung der E-Mails eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
8. Verbotene Strophe gesungen
Auf die erste Strophe des Deutschlandliedes folgte für einen Angestellten aus Köln die fristlose Kündigung. Er sang das Lied, während Geschäftspartner aus den USA anwesend waren. Dem Landesarbeitsgericht Köln hätte auch eine Abmahnung gereicht und beurteilte die Kündigung als unwirksam.
9. Zu langsam gearbeitet
Weil eine angestellte Architektin bei einer Kreisverwaltung in Hessen zu lange für ihr Gutachten brauchte, wurde ihr nach mehrmaliger Ermahnung gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitete die bereits 96 Tage an dem Gutachten. Eingeplant waren 40 Tage. Das Gericht gab der Kündigung statt.
10. Mangelnde Hygiene
Ein anderer Architekt, dem aufgrund mangelnder Hygiene gekündigt wurde, konnte sich nicht auf die Verletzung seine Menschenwürde berufen. Die Kündigung der Stadt Köln wurde wirksam, auch wenn der Angestellte seine Intimsphäre verletzt sah. jes
Dieses Fehlverhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung
- Tätlichkeiten oder Körperverletzungen bei der Arbeit
- Unterschlagung oder Diebstahl im Betrieb
- Fahren ohne Fahrerlaubnis während der Arbeit
- Fahren unter Alkoholeinfluss während der Arbeit (aber Achtung: hier kann mit Alkoholismus auch eine Krankheit vorliegen und damit wäre keine verhaltensbedingte Kündigung möglich, sondern nur eine personenbedingte Kündigung, bei der in der Regel dem Arbeitnehmer erstmal die Möglichkeit zum Entzug gegeben werden muss)
Weitere Fehlverhalten, die abhängig vom jeweiligen Einzelfall direkt, also ohne vorherige Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung führen können:
- Beleidigung oder Rufschädigung des Arbeitgebers, der Kollegen oder Kunden
- Selbstbeurlaubung
- Arbeiten im Nebenjob, obwohl man im Hauptberuf arbeitsunfähig ist
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