Rechte und Pflichten von Azubis Was dürfen Azubis im Betrieb?

Darf ich im Betrieb Piercings tragen? Muss ich das Auto vom Chef waschen? Und darf ich während der Arbeitszeit Radio hören? Die Liste der Rechte und Pflichten für Azubis ist lang.

Jessica Baker

Handy aus: Während der Arbeitszeit darf der Chef private Telefongespräche verbieten. Also am besten das Handy ganz ausschalten. - © Gina Sanders/ Fotolia.com

Raus der Schule und rein in die Arbeitswelt. Mit dem Beginn der Ausbildung werden viele Jugendliche mit vielen neuen Vorschriften konfrontiert. Um einen guten Eindruck beim Chef zu hinterlassen, arbeiten viele länger oder erledigen kleine Extras. Doch nicht immer hat der Chef Recht.

Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Jugendlichen starten ins Arbeitsleben. Sie verdienen ihr erstes Geld, müssen sich aber auch mit neuen Themen beschäftigen, wie zum Beispiel Steuern und Sozialabgaben.

Für Ausbildungsbetrieb und Lehrling bestehen während der Ausbildung bestimmte Verpflichtungen. Für den Chef gilt eine Ausbildungspflicht. Er muss dem Azubis alle Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die für die Ausbildung erforderlich sind. Dies bedeutet zum Beispiel auch, dass er den Azubi für Berufsschule und Prüfungen freistellen muss. Im Falle einer Insolvenz sollten Arbeitgeber ihren Auszubildenden einen neuen Betrieb vermitteln. Der Lehrling wiederum verpflichtet sich zur Teilnahme an der Berufsschule und muss sein Berichtsheft ordnungsgemäß führen und regelmäßig vorlegen.

Minderjährige Azubis haben längere Pausen

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Gerade minderjährige Azubis haben eine besondere rechtliche Stellung. Sie haben einen Anspruch auf längere Pausen und kürzere Arbeitszeiten als ihre Kollegen und dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Aber auch über 18 gelten für Lehrlinge andere Regeln, als für normale Arbeiter. So ist in der Regel die Nachtarbeit für alle Azubis verboten. Ausnahmen gibt es in Krankenhäusern, Hotels oder Betrieben mit dauerhafter Schichtarbeit.

Außerdem dürfen Lehrlinge ihr Gesellenstück behalten, auch wenn der Betrieb die Materialkosten übernimmt. Die muss der Azubi nicht zurückzahlen. Zudem darf der Chef nach der Probezeit nicht mehr grundlos Kündigen. Kündigen darf er aber auch weiterhin, zum Beispiel, wenn das Vertrauensverhältnis durch einen Diebstahl gestört wird. Aber auch der Azubi darf seine Ausbildung auch nach der Probezeit abbrechen. Allerdings mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Dies sollte er sich jedoch gründlich überlegen.

Die Bildergalerie zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten von Azubis.

  • Bild 1 von 9
    © Axel Bueckert / Fotolia.com
    Spießer-Alarm: Wenn der Chef "NEIN" sagt, müssen Azubis ihre Piercings herausnehmen und Tattoos abdecken. Dies gilt vor allem in medizinischen Berufen oder im Bankgewerbe. Aber auch aus Sicherheitsgründen in vielen Handwerksberufen.
  • Bild 2 von 9
    © underdogstudios/ Fotolia.com
    Nachtarbeit verboten: Azubis unter 18 Jahren dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es in Krankenhäusern, Hotels oder Betrieben mit dauerhafter Schichtarbeit.
  • Bild 3 von 9
    © Volker Witt/ Fotolia.com
    Musik an: Grundsätzlich dürfen Azubis am Arbeitsplatz Radio hören, solange sie damit keine Kollegen stören.
  • Bild 4 von 9
    © Robert Kneschke/ Fotolia.com
    Pause machen: Azubis unter 18 Jahren haben bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden am Tag Recht auf eine Pause von 30 Minuten. Ab sechs Stunden sind es 60 Minuten. Für erwachsene Azubis gibt es ab sechs Stunden eine halbe Stunde Pause.
  • Bild 5 von 9
    © Gina Sanders/ Fotolia.com
    Handy aus: Während der Arbeitszeit darf der Chef private Telefongespräche verbieten. Also am besten das Handy ganz ausschalten.
  • Bild 6 von 9
    © Dan Race/ Fotolia.com
    Länger Schlafen: Wenn der Unterricht um 9 Uhr oder früher beginnt, haben Azubis vorher im Betrieb nichts zu suchen.
  • Bild 7 von 9
    © Klaus Eppele/ Fotolia.com
    Keine "Mädchen für alles": Azubis dürfen Aufgaben ablehnen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Den ganzen Tag Kaffee kochen oder das Auto des Chefs waschen sollte generell Tabu sein.
  • Bild 8 von 9
    © Christian Schwier/ Fotolia.com
    Feierabend: Für Azubis unter 18 ist nach mehr als fünf Stunden Unterricht Feierabend angesagt. Volljährige darf der Chef allerdings noch in den Betrieb rufen.
  • Bild 9 von 9
    © Photographee.eu/ Fotolia.com
    Sofort krank melden: Bei verspäteter Abgabe der Krankmeldung können Chefs ihre Azubis abmahnen. Passiert dies öfter, kann der Ausbilder auch fristlos kündigen.