Neues Punktesystem beschlossen Wie Sie die Verkehrssünderkartei einsehen können

Der Bundestag hat die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei beschlossen. Nun wird sich das altbekannte Punktesystem voraussichtlich bald ändern. Die 18-stufige Punkteskala wird in eine 8-stufige umgewandelt. Wer wissen will, wie viele Punkte er auf seinem Konto hat, kann die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. Eine Anleitung.

Verkehrssünder werden härter bestraft. Schon ab dem kommenden Jahr gilt voraussichtlich ein neues Punktesystem. - © Foto: MAST/Fotolia

Den Bundestag hat der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition nun hinter sich. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, damit die Generalüberholung des Punktesystems für Verkehrssünder in Kraft treten kann. Die Reform soll voraussichtlich 2014 in Kraft treten.

Dabei soll unter anderem die 18-stufige Punkteskala in eine 8-stufige umgewandelt werden, statt maximal 7 soll es für Verstöße im Straßenverkehr höchstens noch 3 Punkte geben. Anders als zunächst von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplant soll man Punkte auch in Zukunft mit freiwilligen Schulungen abbauen können.

Wie viele Punkte haben Sie?

Wer seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen. Wie die Behörde erläutert, ist das auf dem Postweg, über das Internet oder bei einem Besuch im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg möglich. Die Abfrage ist kostenlos.

Seite 2: Wie Sie den Antrag zur Einsicht der Verkehrssünden online oder per Post stellen.>>>

Für den Antrag per Post steht auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download bereit. Neben Angaben zu seiner Person leistet der Antragsteller darauf eine persönliche Unterschrift. Als Identitätsnachweis muss entweder eine Kopie des gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses beigefügt werden, oder eine siegelführende Stelle wie zum Beispiel eine Gemeindeverwaltung beglaubigt die Unterschrift.

Vor Ort geht es schneller

Die Antragstellung via Internet ist nur mit einem Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. Weiter wird für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis und die passende App auf dem Computer benötigt.

Verbraucher können die Auskunft über ihre Einträge im Verkehrszentralregister auch direkt vor Ort in Flensburg im KBA-Servicebüro beantragen. Dafür müssen sie einen gültigen Ausweis mitbringen. In diesem Fall bekommen Antragsteller die Information über ihren Punktestand sofort ausgehändigt, beim Antrag online oder per Brief antwortet das KBA auf dem Postweg.

Das KBA erreichen Sie unter kba.de .

Mehr über die neue Verkehrssünderkartei erfahren Sie unter bmvbs.de .