Kabinett gibt grünes Licht Neues Verkehrssünder-Punktesystem

Das Punktesystem für Verkehrssünder wird reformiert. Das Bundeskabinett beschloss die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgeschlagene Neuregelung. Die sieht unter anderem vor, dass Verkehrssünder ihre Punkte dann nicht mehr durch Seminare abbauen können. Wer jetzt noch die Chance zum Punkteabbau nutzen will, sollte prüfen, ob sich der Seminarbesuch für ihn lohnt.

Wer zu schnell fährt, riskiert Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Diese wird nun reformiert. - © Foto: lassedesignen / Fotolia.com

Mit Punkten erfasst werden sollen nur noch solche Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Ist dies nicht der Fall wie etwa beim Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette, gibt es keine Punkte, sondern Bußgelder. Punkte, die aus Verstößen resultieren, die nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden rückwirkend gelöscht.

Durch diese Umrechnung ins neue Punktesystem lohnt es sich nicht für Jeden, jetzt noch schnell sein Punktekonto druch ein Seminar abzubauen, rät die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen.

Drei anstatt acht Kategorien

Der Grund: Das neue System sieht vor, dass Verkehrsdelikte nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten bewertet werden, sondern je nach Schwere nur noch mit 1 bis 3 Punkten. Der Führerschein wäre dann schon nach 8 statt wie bisher nach 18 Punkten weg. "Die bisher angesammelten Punkte werden den Plänen nach auf das neue System umgerechnet", erklärt Mielchen.

Zum Beispiel würden Autofahrer mit derzeit 8 bis 10 Punkten künftig mit 4 Punkten in der Kartei aufgeführt. Deshalb lohne der Punkteabbau voraussichtlich nicht mehr in jedem Fall, erklärt die Anwältin.

Baut ein Autofahrer mit 10 Punkten etwa 2 Punkte ab, habe er danach 8 Punkte, würde nach dem neuen System aber in jedem Fall mit 4 Punkten geführt - egal, ob er ein Seminar zum Punkteabbau besucht habe oder nicht. "Autofahrer sollten also genau nachrechnen, bevor sie ein Seminar besuchen", rät Mielchen.

Höhere Bußgelder

Kalkuliert werden sollte auch, dass Punkte für Verkehrsverstöße, die nicht die Sicherheit gefährdet haben, gelöscht werden sollen.

Zugleich sollen die Bußgelder erhöht werden, beispielsweise für das Telefonieren mit Handys ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.

Auch soll jeder Verstoß einzeln verjähren: Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug nach elf Jahren, für solche ohne Führerscheinverlust nach sechs Jahren und für Ordnungswidrigkeiten nach sechs bis drei Jahren. Bundestag und Bundesrat müssen der Reform noch zustimmen - ob die Länder das Gesetz passieren lassen werden, ist noch unklar. Inkrafttreten wird die Reform voraussichtlich nicht vor Anfang 2014. dpa/ dapd