Für lernschwächere Lehrlinge gibt es eine Reihe von Hilfestellungen, damit sie die Gesellenprüfung bestehen. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, wie Betriebe ihren Nachwuchs unterstützen können.

In einem Betrieb des Bauhandwerks wurde bisher immer mit großem Erfolg ausgebildet. Aktuell beschäftigt der Meister einen Lehrling, der einmal Ausbaufacharbeiter werden will. Gegen Ende des ersten Lehrjahres keimt beim zuständigen Ausbilder so langsam der Verdacht auf, dass bei dem Jungen der Prüfungserfolg gefährdet sein könnte. Es war aber nur ein Bauchgefühl, so aus der Erfahrung heraus. Er sprach daraufhin den Meister an und schilderte seine Bedenken.
Der Meister vereinbarte einen Termin mit dem zuständigen Ausbildungsberater der Kammer. An dem Termin sprachen die beiden über ganz verschieden Gründe, die als mögliche Ursachen in so einem Fall in Betracht kommen. Da wäre zum Beispiel die Prüfungsangst, es könnten persönliche Probleme des Lehrlings sein, möglich wären auch längere Abwesenheit von der betrieblichen Ausbildung oder hohe Fehlzeiten in der Berufsschule.
Der Fachmann wollte wissen, ob sich der Meister oder Ausbilder regelmäßig die Klassenarbeiten und Zeugnisse vorlegen lässt, um Probleme frühzeitig zu erkennen und präventiv professionelle Hilfe von außen in Anspruch nehmen zu können. Im Betrieb sollte es auch regelmäßige Lernerfolgskontrollen geben, um an den richtigen Stellschrauben drehen zu können.
Lernerfolgskontrollen im Betrieb
Meister und Ausbilder wollten wissen, was Lernerfolgskontrollen sind und wie die im aktuellen Fall helfen könnten.
Der Ausbildungsberater erläuterte, dass sich eine Lernerfolgskontrolle auf die nach dem betrieblichen Ausbildungsplan zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bezieht. Der Ausbilder kann die Art, Häufigkeit und deren Auswertung bestimmen und weist deren Durchführung nach. Damit wird die vollständige Vermittlung aller Ausbildungsinhalte gesichert. Das Ergebnis zeigt den Lernstand, weil es Hinweise auf erreichte oder noch nicht erreichte Lernziele gibt. Der Ausbilder hat damit genaue Angaben und könnte dem Lehrling eine Rückmeldung geben, wo es noch hapert. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, eher theoretisch geprägte Inhalte durch geeignetes Lehrmaterial zu wiederholen oder zu vertiefen.
Der Ausbilder kann damit den Lehrling zum Lernen anregen, was insbesondere bei Leistungsschwächeren eine wichtige Hilfestellung wäre. Der Ausbildungsverlauf kann an den individuellen Lernfortschritt angepasst werden. Der Ausbilder überprüft und verbessert sein Ausbildungskonzept und die Methoden.
Außerdem ist alles, was in diesem Zusammenhang geschieht und dokumentiert wird, eine wertvolle Hilfe, wenn es nach einer nicht bestandenen Gesellenprüfung zu Streitigkeiten vor Gericht kommt, weil angeblich die Ausbildung mangelhaft war.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Eine weitere Möglichkeit für so einen Fall wären die ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Dies ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Auszubildenden während der betrieblichen Ausbildung. Anspruchsberechtigt sind Auszubildende, die ohne abH ihre Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung, wenn schlechte Noten oder andere Hindernisse dem entgegenstehen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein betriebliches Ausbildungsverhältnis. Die Auszubildenden wenden sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wird die Teilnahme bewilligt, entstehen weder dem Auszubildenden noch dem Ausbildungsbetrieb Kosten.
Übrigens: die Lehrlinge haben nach nicht bestandener Prüfung und auf Antrag einen Anspruch auf die Verlängerung des Lehrvertrages bis zur nächsten Prüfung – bis zu einem Jahr und bei steigender Ausbildungsvergütung. Die Verlängerung wird auch gegen den Willen des Ausbildenden wirksam. Die Handwerkskammer muss hierfür keine Genehmigung erteilen. Der Kammer muss nur die Verlängerung umgehend mitgeteilt werden, damit eine Änderung der Daten in der Lehrlingsrolle vorgenommen werden kann.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal, frühestens zum nächsten Prüfungstermin, wiederholt werden. Sollte die Abschlussprüfung zum dritten Mal nicht bestanden werden, ist eine nochmalige Prüfung nicht mehr möglich. Die Gesamtprüfung gilt dann als nicht bestanden. In diesem Fall ist grundsätzlich unerheblich, warum die Prüfung nicht bestanden wurde.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.