Neue Heizung – Tipps vom Schornsteinfeger Ölheizungsverbot: Das macht den Umstieg so schwer

Die Installation reiner Ölheizungen in Deutschland wird verboten. Beschlossen ist ein Verbot im Jahr 2026. Es gibt allerdings Pläne, das Verbot schon im Jahr 2024 greifen zu lassen. Betroffen wären dann auch Gasheizungen. Was heißt das für Besitzer älterer Heizungen – welche Alternative lohnt sich für wen? Ein Überblick.

Ab dem Jahr 2026 sollen keine reinen Ölheizungen mehr installiert werden dürfen. Doch es sind Ausnahmen vorgesehen. - © R.R.Hundt - stock.adobe.com

Sanierungswilligen Hausbesitzern oder Bauherrn derzeit zu einem bestimmten Energieträger zu raten, gleicht für Julian Schwark einem Pokerspiel. "Keiner weiß, wie sich die Energiekosten entwickeln, was langfristig günstig ist und was bei den Verfügbarkeiten geschieht", gibt der Energieexperte des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks unumwunden zu – allerdings mit dem Hinweis, dass eine individuelle Beratung durchaus zu einem konkreten Ziel führen kann. Seitdem so stark über die hohen Energiepreise und die Versorgungssicherheiten diskutiert wird, holen sich umso mehr Bürger Rat bei Fachleuten. Das Ziel: den eigenen Energieverbrauch reduzieren, unabhängiger werden von Gas und Öl oder auch, einen Umstieg auf eine Alternative vorbereiten.

Ölheizungen werden verboten und das Heizen mit erneuerbaren Energien unterstützt

Julian Schwark ist der erste Vorstand des Ressorts Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Denn das Ressort wurde – auch wegen des steigenden Beratungsbedarfs – im vergangenen Jahr neu geschaffen. Anstoß zu der großen Verunsicherung, die Julian Schwark in seiner täglichen Praxis erlebt, gab das Ölheizungsverbot ab 2026, das die Bundesregierung im Zuge des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat. Ihm folgte das Konzeptpapier, das die Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien in jeder neuen Heizung ab 2024 vorschreibt. Daraus entsteht nun gerade ein Gesetzesentwurf, der im April vorgestellt werden soll.

Denn was aktuell schon beschlossen ist, genügt nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch nicht, um den Gebäudesektor an die aktuellen Klimaziele anzupassen. So hat er einen Referentenentwurf vorgelegt, um das GEG nochmals zu ändern hinsichtlich der Energieträger für alle neu installierten Heizungen. Die Pläne sehen vor, dass der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen schon ab 2024 nicht mehr erlaubt sein soll. Die Bundesregierung hat sich in der letzten Koalitionssitzung auf ein derartigen Verbot im Prinzip geeinigt. Der Gesetzesentwurf dazu soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Außerdem hat Deutschland sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Damit ist auch die Notwendigkeit eines Umstiegs auf klimafreundliche Heiztechnologien festgelegt.

Aber welche dieser Ankündigungen hat bereits eine gesetzliche Grundlage? Was sind nur Pläne und was sollten diejenigen wissen, die sich im Bestand und im Neubau für eine neue Heizung entscheiden müssen?

Bis 2045 verbleiben nur noch etwas mehr als 20 Jahre, um die Treibhausgasemissionen auf nahezu null zu senken. Da eine Ölheizung in der Regel zwischen 20 und 30 Jahre im Einsatz ist und jährlich mehrere Tonnen CO2 ausstößt, sah sich die Bundesregierung gezwungen, den Neueinbau von reinen Ölheizungen zu verbieten – auch wenn das GEG Ausnahmen vorsieht. "Das Ölheizungsverbot ab 2026 ist die einzige bereits gesetzlich verankerte Vorgabe für neue Heizungen. Alles andere sind nur Pläne", klärt Julian Schwark auf. Er bezieht sich dabei vor allem auf das geplante vorgezogene Verbot aller Neuinstallationen von Heizungen, die auf Basis von fossilen Energieträgern laufen.

Was also gilt konkret?

Für wen gilt das Verbot von Ölheizungen? 

Bundesweit gibt es nach Angaben der Schornsteinfeger rund 5,4 Millionen Ölheizungen. Viele von ihnen werden auch nach 2026 in Betrieb bleiben, denn das Verbot gilt lediglich für Neuinstallationen.

Doch auch, wenn ein ölbetriebener Heizkessel nach dem Stichtag schlapp macht, muss man ihn nicht zwingend durch eine andere Heiztechnologie ersetzen. So sind von dem Verbot Gebäude ausgenommen, in denen keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Das ist der Fall, wenn es keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt. Wenn die anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führen würde, greift das Gesetz ebenfalls nicht.

Im Neubau und Bestand sind zudem weiterhin Hybridlösungen erlaubt. Etwa moderne Öl-Brennwertkessel, die zusätzlich erneuerbare Energien wie Solarthermie für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung einbinden.

Ölheizungen erlebten 2022 eine kleine Renaissance

Julian Schwark berichtet, dass es – anders als man eventuell vermuten könnte – angesichts der aktuellen Energiekrise im vergangenen Jahr zu sehr vielen Neuinstallationen von Ölheizungen kam. "Öl hat einen strategischen Vorteil. Man kann sein eigenes Lager dann füllen, wenn der Preis niedrig ist", nennt der Energieexperte ein Argument, das in Zeiten der Knappheit vor allem für Industriebetriebe wichtig war. Da der Preis für Erdöl nicht mehr direkt am Gaspreis hängt, war der Weg zurück zum Öl vor allem für Großabnehmer attraktiv.

Sowohl für Schornsteinfeger als auch für Energieberater gilt das Ziel der neutralen, technologieoffenen Beratung. Dennoch unterstützt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks das Ziel, dass Deutschland klimaneutral werden und in diesem Zug die fossilen Energieträger ersetzen will. Das starke Schwanken der Preise und auch, dass sich die politischen Vorzeichen und angebotenen staatlichen Förderungen immer wieder verändern, macht die Beratungspraxis entsprechend kompliziert. Julian Schwark erkennt für diejenigen, die sich für eine neue Heizung entscheiden müssen, deshalb derzeit eine große Herausforderung. "Ohne Unterstützung durch eine gute Beratung geht das kaum mehr", sagt er.

Denn auch das, was heute gesetzlich noch erlaubt ist, könnte langfristig zu Problemen führen. Das zeigt die aktuelle Debatte um ein Verbot aller neuen Gas- und Ölheizungen. Es ist zwar noch nicht beschlossen bzw. liegt noch nicht als Gesetzesentwurf vor. Doch es gibt vor, wohin die Bundesregierung in Sachen Wärmeenergie möchte.

Verbot von Gasheizungen ab 2024?

Schon im vergangenen Jahr hatte sich die Bundesregierung für ein Verbot für den Einbau von Gasheizungen ab 2024 ausgesprochen. Doch strikt umsetzen, ließ sich dieses Vorhaben bislang nicht. Festgehalten haben die zuständigen Minister ihre Ziele deshalb in einem Konzeptpapier. Darin haben sie festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Pläne gehen nun in den Gesetzgebungsprozess. Sie sollen nach Angaben der Bundesregierung "technologieoffen" und "sozial gerecht" ausgestaltet werden.

Gleichzeitig beschreiben die zuständigen Ministerien in den Plänen verschiedene Härtefall-Regelungen. Eine Ausnahme könnte es geben, wenn die alte Heizung ausfällt, aber der Anschluss an die Fernwärme, der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Hybridheizung nicht kurzfristig möglich sind. Dann sollen Eigentümer drei Jahre Zeit für die Umstellung bekommen. Währenddessen dürfen sie zum Beispiel eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nutzen.

Vor allem in Ballungszentren soll Fernwärme Standard werden. Wer sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, soll sich nicht um den Energiemix kümmern müssen, denn es wird unterstellt, dass Fernwärme ohnehin bis spätestens 2045 klimaneutral betrieben wird. Ist der Anschluss an die Fernwärme absehbar, aber noch nicht möglich, sollen Hausbesitzer in Bestandsgebäuden für fünf Jahre eine andere Heizung nutzen dürfen. Voraussetzung ist ein kommunaler Plan, aus dem hervorgeht, dass das Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder soll. Die Einhaltung der Regeln sollen ab 2024 die Schornsteinfeger bei ihrer Feuerstättenschau überprüfen.

Reine Ölheizungen schon ab 2024 nicht mehr erlaubt?

Die Vorhaben müssen erst gesetzlich festgeschrieben werden. Noch sind diese nicht gültig. Sollten sie wie im ersten Konzeptpapier realisiert werden, wäre theoretisch die Neuinstallation von reinen Ölheizungen ab 2024 nicht mehr erlaubt. Die Vorgaben aus dem GEG würden vorzeitig verschärft.

Julian Schwark fügt hinzu, dass das Konzeptpapier auch vorsieht, dass Heizungen – egal welchen Energieträger sie nutzen – immer nach einer bestimmten Betriebsdauer ausgetauscht oder an dann geltende Klimaschutzvorgaben angepasst werden müssen. "Anfangs sind das 30 Jahre, aber diese Betriebsdauer wird schrittweise verkürzt", sagt er. Auch das sei ein Weg, um Heizungen mit fossilen Energieträgern schrittweise abzuschaffen.

Auch wenn Öl- und Gasheizungen nicht per se sofort verboten sind, ist die politische Richtung also klar und wer sich jetzt für diese Form der Wärmeerzeugung entscheidet, muss nach Ansicht des Energieexperten damit rechnen, dass es schwieriger wird, damit die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. "Die Politik möchte derzeit hin zu einer strombasierten Wärmeerzeugung. Für den Klimaschutz mag das zielführend sein. Wie sich die Preise entwickeln, können wir allerdings auch nicht vorhersagen", sagt Julian Schwark.

Wärmepumpe: Lösung für jeden Hausbesitzer?

Mit der strombasierten Wärmeerzeugung ist der derzeitige Aufschwung bei den Installationen von Wärmepumpen gemeint. Und dieser hat laut Schwark angesichts der Ziele bis 2045 durchaus eine Berechtigung. So gilt die Wärmepumpe derzeit für Ein- und Zweifamilienhäuser meist als die erste Wahl, wenn man seine bestehende Öl- oder Gas-Heizung ersetzen möchte. Auch das Umweltbundesamt (UBA) sieht – unter bestimmten Voraussetzungen – in der Wärmepumpe eine umweltfreundliche Heiztechnik. Einen Großteil ihrer Energie gewinnt die Heizungsanlage mit Wärmepumpe kostenlos aus der Umwelt. Sie entzieht je nach Variante dem Erdreich, der Umgebungsluft oder dem Grundwasser Wärme. Rund drei Viertel ihrer Energie werden laut des Bundesverbands Wärmepumpe so gewonnen. Ein zugekaufter Anteil Strom wird aber zum Betrieb der Pumpe und ihres Antriebs benötigt.

So darf man sich nach Ansicht von Julian Schwark bei der Wärmepumpe auch hinsichtlich der möglichen Kosten nichts vormachen. "Wärmepumpen mögen keine hohen Vorlauftemperaturen", sagt er und erklärt weiter: "Wenn sie dort eingebaut werden, wo es noch alte Heizkörper gibt statt einer Fußbodenheizung und wo die Außenwände schlecht gedämmt sind, benötigen sie unheimlich viel Strom, um ein Gebäude zu heizen. Das kostet." So rät er bei Bestandsgebäuden, die schlecht wärmegedämmt sind, nur zu dieser Technik, wenn bald eine Sanierung ansteht – auch für eine bestimmte Zeit noch in Kombination mit der alten Öl- oder Gasheizung.

Das Argument der notwendigen hohen Vorlauftemperaturen spricht aus Sicht des Energieberaters wiederum für das Heizen mit Holz. "Holz erreicht als einziger erneuerbarer Energieträger die gleichen hohen Temperaturen wie die fossilen Energien", sagt Schwark. Den Vorwürfen des starken Ausstoßes von Feinstaub und CO2 hält der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks entgegen, dass dieser beim richtigen Umgang, gering ausfällt. Dennoch distanzieren sich auch einige öffentliche Stellen von Aussagen dazu, dass Holzheizungen wie der Pelletkessel oder Holzöfen eine klimaneutrale Heiztechnik genannt werden können. Das UBA spricht sich aus Gründen des Klimaschutzes sogar dagegen aus. Auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) heißt es, Heizen mit Holz sei entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral.

Entscheidung für eine neue Heizung: Individuelle Beratung notwendig

Gefördert wird das Heizen mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln im Unterschied zu dem mit Strom derzeit kaum. Zum Jahresbeginn hat die Bundesregierung die Förderung auf zehn Prozent für einen neuen Heizkessel beschränkt. Wenn man damit eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, kann man zusätzliche zehn Prozent des Kaufpreises erstattet bekommen.

"Die Förderungen hießen einst Marktanreizprogramme. Der Name spricht für sich, denn sie sollen die Nachfrage anregen, weil noch kein Markt dafür besteht", so der Schornsteinfegermeister. Die Nachfrage nach Holzöfen sei konstant vorhanden und in Zeiten der hohen Energiepreise und unsicheren Versorgung sogar noch gestiegen. Immerhin kann man mit Brennholz auch dann sein Lager füllen, wenn die Preise gerade tief sind und sich damit ein Stück weit unabhängiger machen.

"Anreize braucht aktuell eher der Markt der Wärmepumpen. Ihre Installationszahlen zu erhöhen, ist ein politisches Ziel", sagt Schwark. Grundsätzlich fördert der Staat aktuell nur noch Heizungen, die keine fossilen Energien nutzen. Deshalb wurde auch die Förderung der Brennstoffzellentechnik eingestellt. Sie benötigt Erdgas, um zu funktionieren. Ähnlich sieht es auch bei der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung aus.

Bei der Entscheidung für eine neue Heizung spielen nach Ansicht von Julian Schwark neben verfügbaren Förderungen, den Anschaffungs- und langfristigen Betriebskosten einerseits individuelle Faktoren eine Rolle, die das Haus und deren Bewohner betreffen. Soll die Heizung komplett automatisch funktionieren oder ist man bereit zum Beispiel selbst Holz nachzulegen? Welche Art der Wärme bevorzugt man selbst und wie warm soll es tatsächlich sein im Haus? Aber auch die Frage, wie wichtig einem persönlich der Klimaschutz ist, sollte man sich stellen. Dazu kommen externe Faktoren, die man berücksichtigen muss. Nah- und Fernwärmenetze gibt es beispielsweise nur in innerstädtischen Lagen.

Welche Lösung für welches Gebäude am sinnvollsten ist, hängt also von mehreren Faktoren ab. Auch davon, wie gut das Gebäude gedämmt ist – oder ob die Gegebenheiten vor Ort den Einbau der gewünschten Heiztechnologie überhaupt zulassen. "Ohne eine individuelle Beratung kommt man heute kaum noch aus", sagt der Energieberater deshalb ein zweites Mal.

Wie fördert der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme? 

Im Februar 2023 stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck weitere Fördermaßnahmen in Aussicht, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen voranzutreiben. Der Grünen-Politiker sagte, die Förderung müsse so sein, dass Menschen auch mit kleinerem Geldbeutel nicht davon abgehalten würden, ein Haus zu sanieren, eine Wärmepumpe einzubauen oder den Gasbrenner rauszunehmen. Die Bundesregierung müsse finanziell die Möglichkeiten schaffen, dass man die Differenz zu einer Gasheizung, die günstiger sei, tragen könne – bis der Hochlauf da sei und die Technik günstiger geworden sei.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Eine Kurzübersicht:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Damit möglichst viele Deutsche ab jetzt auf alternative Heiztechnologien umrüsten, beteiligt sich der Staat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Kosten für ein klimafreundlicheres Heizsystem in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Dabei kommen verschiedene Fördersätze zum Tragen. So werden Solarthermieanlagen etwa mit 25 Prozent, Biomasseheizungen mit zehn Prozent (zusätzlicher Bonus von zehn Prozent möglich) und Wärmepumpen mit 25 Prozent (zusätzlicher Bonus von fünf Prozent möglich) gefördert. Einen zusätzlichen Bonus gibt es beim Austausch einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage. Die Beantragung der Förderung muss durch einen Energieberater erfolgen.

Gefördert wird daneben die Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden. Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Die Anlage muss mindestes zwei Jahre alt sein. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

>>> Eine schnelle Förderübersicht innerhalb des BEG bietet dieses PDF: Hier geht es zum Download.

Steuerliche Abschreibung

Alternativ zur Austauschprämie ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Dies ist für alle energieeffizienten Maßnahmen am Privathaus möglich. Heißt konkret: Wer seine Heizungsanlage ersetzt oder optimiert, Fenster erneuert oder Wände und Geschossdecken dämmt, kann 20 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen, insgesamt jedoch höchstens 40.000 Euro. Das Gebäude muss dazu allerdings älter als zehn Jahre sein. Damit das Finanz­amt die Kosten anerkennt, muss auch hier ein Fach­unternehmen die Sanierungs­arbeiten ausführen und bescheinigen. Eine begleitende Energieberatung ist für die steuerliche Förderung keine Voraus­setzung.

Förderung durch KfW

Anders bei der dritten Möglichkeit: einer Förderung durch die KfW-Bank. Diese ist vor Beginn der Maßnahmen zu beantragen, die Begleitung durch einen Experten ist zwingend. Der Austausch der Heizung wird jedoch nur gefördert, wenn das Haus umfassend energe­tisch saniert wird und mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllt (bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus). Für den Einbau einer Brennstoffzellen-Heizung gibt es derzeit bei der KfW keine eigene Förderung mehr.

Mit dem Förderwegweiser zum passenden Programm

Das Spektrum für die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen ist groß. Einen ersten Überblick können sich Privatpersonen und Unternehmer mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz verschaffen. Zudem empfiehlt sich in vielen Fällen eine unabhängige Energieberatung. Die Kosten für einen zugelassenen Energieberater werden ebenfalls bis zu 80 Prozent gefördert.

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