Wer seinen Handwerksbetrieb im Rahmen einer GmbH führt, riskiert bei finanzieller Schieflage, dass Gläubiger an das Eigentum der GmbH rankommen. Um das zu verhindern, setzen Handwerker gerne auf die Betriebsaufspaltung. Was damit gemeint ist und welche Vorteile und Nachteile eine Betriebsaufspaltung birgt.
Bei einer Betriebsaufspaltung werden zwei Firmen gegründet. Zum einen die Betriebs-GmbH, in der die originären Geschäfte des Handwerksbetriebs ausgeübt werden. Zum anderen die Besitzgesellschaft – meist in der Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft –, die der GmbH alle wesentlichen Grundlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) vermietet.
Voraussetzungen für die Betriebsaufspaltung: Die Besitz-Gesellschaft muss der Betriebs-Gesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen vermieten (sachliche Verflechtung) und in beiden Gesellschaften haben dieselben Personen Stimmmehrheit und können ihren Willen in beiden Firmen durchsetzen (personelle Verflechtung).
Betriebsaufspaltung nicht ohne Tücken
Die Vorteile der Betriebsaufspaltung liegen auf der Hand. Kommt es in der Betriebs-GmbH zur Insolvenz oder zu einem Haftungsfall, ist das Vermögen vor den Gläubigern der GmbH geschützt. Nachteile können entstehen, wenn das Finanzamt die Auffassung vertritt, dass die Mietzahlungen der GmbH zu hoch angesetzt sind und eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
Tipp: Wer aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen eine Betriebsaufspaltung durchführen möchte (z.B. durch Teilbetriebsausgliederung aus der GmbH auf die Besitz-Gesellschaft), sollte diesen Schritt nie ohne einen Steuerberater wagen. Bei der Betriebsaufspaltung gibt es zu viele Stolperfallen, die es zu umgehen gilt. dhz
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